Lena Saniye Güngör
Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter
Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe die Wahlergebnisse bekannt. Die Reihenfolge der Bekanntgabe erfolgt unter Beachtung der Stärke der Fraktionen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD wurden 85 Stimmen abgegeben, davon gültige Stimmen 85, ungültige Stimmen entsprechend 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 61 Jastimmen, 21 Neinstimmen und 3 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja!)
(Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!)
(Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja!)
(Zuruf Abg. Abicht, AfD: Ja!)
(Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!)
(Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!)
Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU wurden ebenfalls 85 Stimmen abgegeben, 84 davon gültig, 1 ungültige Stimme. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 53 Jastimmen, 30 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW wurden 85 Stimmen abgegeben, davon gültig 85 Stimmen, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 51 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke wurden 85 Stimmen abgegeben, 83 sind davon gültig gewesen, 2 ungültig. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 47 Jastimmen, 35 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD wurden 85 Stimmen abgegeben, davon gültig 85 Stimmen, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 51 Jastimmen, 32 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen CDU, BSW, Die Linke, SPD nicht die Zweidrittelmehrheit erreicht haben, stelle ich die Frage, ob Wahlwiederholungen durchgeführt werden sollen. Bei der Linken erkenne ich Nein, bei der SPD erkenne ich Nein, beim BSW Nein, bei der CDU auch Nein. Damit schließe ich diesen TOP und rufe auf Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, Linke und der SPD Die - Drucksachen 8/75, 8/93, 8/95, 8/97 - Neufassung - und 8/371 Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach § 66 in Verbindung mit § 85 Abs. 2 – ich bitte um ein wenig Ruhe im Saal – und § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach diesen besteht der Staatsanwaltswahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern –
(Unruhe im Hause)
ich kann auch warten, es ist alles gut –, darunter zehn Abgeordnete des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Staatsanwaltswahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Vorgeschlagen werden: durch die Fraktion der AfD als Mitglieder Herr Abgeordneter Stefan Möller, Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt, Herr Abgeordneter Sascha Schlösser; als Vertreterin bzw. Vertreter Herr Abgeordneter Jan Abicht, Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann, Frau Abgeordnete Wiebke Muhsal; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Herr Abgeordneter Stefan Schard, Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf, Frau Abgeordnete Marion Rosin; als Vertreter Herr Abgeordneter Niklas Waßmann, Herr Abgeordneter Christoph Zippel, Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg; durch die Fraktion des BSW als Mitglieder Herr Abgeordneter Alexander Kästner, Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther; als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog, Herr Abgeordneter Sven Küntzel; durch die Fraktion die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig; als Vertreterin Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf; durch die Fraktion der SPD als Mitglied Herr Abgeordneter Lutz Liebscher; als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit komme ich zu den Erläuterungen des Stimmzettels. Sie erhalten fünf Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Croll, Herr Abgeordneter Gerhardt und Herr Abgeordneter Thomas. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
