Beate Meißner
e) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Für ein sicheres und weltoffenes Thüringen mit klaren Regeln und fairen Chancen“
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte noch mal auf den Anlass der Aktuellen Stunde zurückkommen, einer, der uns alle tief bewegt. Die Vorfälle von Aschaffenburg sind uns sicherlich allen sehr nahegegangen. Viele von uns haben Kinder, Enkel und können sich sehr gut hineinversetzen, welche Qualität von Aggression das ist, wenn man mit einem Messer auf Menschen, insbesondere auf ganz kleine Kinder, losgeht und sie dann in der Art und Weise verletzt. Deswegen ist es berechtigt, dass wir hier im Rahmen dieser Aktuellen Stunden über diese Vorfälle und vor allen Dingen über die Konsequenzen daraus reden. Aber so eine Aktuelle Stunde kann natürlich nicht die großen Probleme in diesem Zusammenhang beleuchten. Ich will es dennoch versuchen und vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrags der SPD-Fraktion einige Worte finden. Ja, wir alle wollen ein sicheres und weltoffenes Thüringen. Dazu gehört, dass wir die Menschen, die aus ihrer Heimat zu uns kommen und vor Krieg fliehen, aufnehmen. Aber wir haben ein Problem, denn das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in die Flüchtlingspolitik unseres Landes ist nicht zuletzt durch diese Vorfälle stark erschüttert worden. Der Vorfall in Aschaffenburg reiht sich nun mal in eine Reihe von Straftaten ein. Da nenne ich, wie schon gesagt wurde, nur Mannheim und Solingen. All diese und weitere grausame Taten lassen uns leider teilweise ohnmächtig, aber mit ganz vielen Fragen zurück. Deswegen erwarten viele Bürgerinnen und Bürger jetzt auch Konsequenzen, Konsequenzen vor dem Hintergrund, Leib und Leben zu schützen, aber auch Konsequenzen vor dem Hintergrund, gelingende Integration zu ermöglichen. Unsere Bürgerinnen und Bürger fürchten eine Veränderung unserer Gesellschaft und sie erwarten wieder Ordnung und Sicherheit. Ich finde, das sollte man in diesem Rahmen auch feststellen dürfen. Nicht umsonst gibt es Umfragen, beispielsweise die Focus-Umfrage, wonach 95 Prozent der Teilnehmer grundlegende Änderungen der Flüchtlingspolitik wollen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterstütze den vorgelegten Antrag der Fraktion der SPD, denn er zielt darauf, erforderliche Maßnahmen zu identifizieren, damit wir solche Gewalttaten verhindern können. Dazu braucht es eine sachliche, aber vor allen Dingen auch eine ehrliche Auseinandersetzung mit unserer aktuellen Migrationspolitik. Ein wichtiger Ansatz dabei ist, dass viele dieser Taten eine Radikalisierung oder eine psychische Erkrankung des Täters zum Hintergrund haben. Zu diesem Zweck sollten wir hier aber auch weiterhin erörtern, welche etablierten Verfahren es in Thüringen gibt, um psychische Erkrankungen und ein damit einhergehendes Gefährdungspotenzial sowie mögliche Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen. Deswegen braucht es eine bessere Vernetzung von staatlichen und nicht staatlichen Stellen und natürlich auch eine Erörterung, welche Beratungsangebote wir hier in Thüringen in den letzten Jahren entwickelt haben und ob diese ausreichend sind. Ich bin der Meinung, dass angesichts der jüngsten schrecklichen Ereignisse ein wirksamer Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer grundgesetzlichen Ordnung dringend erforderlich ist, denn wir können niemandem erklären, warum Menschen zu uns kommen, weil sie hier in Frieden und Sicherheit leben wollen, aber dann Straftaten begehen.
(Beifall CDU, BSW)
Deswegen müssen wir die bestehenden rechtlichen Regelungen auf ihre Wirksamkeit und ihre Effektivität überprüfen. Wir müssen aber auch überprüfen, welche Meldeketten wir etablieren können, und wir müssen einen engen Austausch darüber führen, wie die betroffenen Ressorts Lösungsansätze erarbeiten und letztendlich auch beispielsweise im Hinblick auf Deradikalisierung und Prävention umsetzen können. Ich teile die Auffassung, dass psychische Erkrankungen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, ganz unabhängig von der Staatsangehörigkeit in den Fokus der Bundes- und Landespolitik gerückt werden müssen. Es muss auch klar sein, dass psychische Erkrankungen kein Freifahrtschein für schwere Straftaten sein können. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle auch des Vorwurfs erwehren, der hier von Abgeordnetem Möller von der AfD geäußert wurde, dass unsere Staatsanwaltschaften an dieser Stelle unterschiedliche Bewertungen treffen würden. Ich stelle fest, dass das ein untauglicher Versuch der Delegitimierung unseres Rechtsstaats ist und dieser nicht hilft, die Probleme, die wir im Zusammenhang mit der Migrationspolitik haben, zu verhindern.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Es gibt aber Ansätze, mit denen wir schon jetzt diesen Problemen begegnen können. So kann die Erteilung bzw. die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden, wenn die Person schwerwiegende Straftaten begangen hat, sie also zu einer Freiheitsstrafe und Geldstrafen von über 90 Tagessätzen verurteilt worden ist – bestehende Regelungen, die nur umgesetzt werden müssen. Dies gilt bei allen kriminellen Migranten, insbesondere aber auch bei Afghanen und Syrern. Ebenso ist laut Aufenthaltsgesetz ein Ausländer in Haft zu nehmen, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht. Gleiches gilt, wenn ein Ausländer wiederholt wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig mindestens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Wir dürfen uns einfach nicht scheuen, diese rechtlichen Mittel anzuwenden. In diesem Sinne wird auch die Thüringer Landesregierung im Rahmen ihrer Kompetenzen alles dafür tun, dass die Regeln zur Ausreise und Abschiebung konsequent umgesetzt werden. Genau aus diesem Grund haben wir uns im Rahmen des 100-Tage-Programms vorgenommen, endlich eigene Abschiebehaftplätze in Thüringen zu etablieren, nicht weil wir neue Regelungen schaffen wollen, sondern weil wir die vorhandenen Regelungen, wie ich sie gerade genannt habe, endlich umsetzen wollen und, wie uns diese Taten vor Augen führen, auch müssen. Ich will aber auch den Bund nicht außen vor lassen, denn auch dort muss reagiert werden. Beispielsweise muss die illegale Einreise beschränkt werden. Es gibt aber auch kleinere Dinge, wo der Bund helfen muss, beispielsweise bei der Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Abschiebungen. Sehr geehrte Damen und Herren, es braucht einen Richtungswechsel in der Migrationspolitik. Deswegen hat sich die Brombeere in ihrem Regierungsvertrag auch darauf verständigt, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Geänderte Bedingungen sowie die anhaltend hohe Zuwanderung von Menschen stellen den Staat, das Gemeinwesen und unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Das muss man anerkennen und darauf reagieren, genauso darauf, dass der derzeitigen Asyl- und Migrationspolitik die notwendige Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger fehlt. Deswegen müssen wir die Probleme insbesondere im Asylverfahren endlich benennen und lösen. Die Landesregierung nimmt selbstverständlich ihre humanitäre Verantwortung aus Artikel 16a Grundgesetz wahr und hilft denen, die schutzberechtigt sind. Wer jedoch keinen Schutzgrund hat, beispielsweise über seine Identität täuscht oder sich nicht an Regeln hält – genauer gesagt an die Regeln, an die sich alle hier in unserem Land halten müssen – und beispielsweise Straftaten begeht, der muss unser Land wieder verlassen. Wir setzen uns entschlossen dafür ein, dass Thüringen ein weltoffenes Land ist, das den Zuzug, das Ankommen und die Integration erleichtert. Denn – und das wissen wir hoffentlich auch alle – Thüringen ist zweifelsohne auf Zuzug angewiesen. Bei der Einwanderung von Fachkräften braucht es deswegen auch Erleichterungen für Arbeitswillige, auch aus Nicht-EU-Staaten, sowie eine Reduzierung der Bürokratie und legale Wege nach Deutschland. Die Integration wollen wir unter anderem durch die dezentrale Unterbringung, durch Spracherwerb und schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Bleibeperspektive fördern. Aber – und auch das ist ein Teil ehrlicher Migrationspolitik – Personen mit geringer Bleibeperspektive beispielsweise aus sicheren Herkunftsländern oder Zweit- und Folgeantragsteller sollen nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, wir sind uns alle einig, dass wirksame Maßnahmen insbesondere infolge dieser so sinnlosen Gewalttaten der vergangenen Monate und Jahre nur gemeinsam erörtert und ergriffen werden können. Aber klar ist auch, dass wir rasch Ergebnisse brauchen, um den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat das Sicherheitsgefühl zu geben und sie spüren zu lassen, dass Maßnahmen bei ihnen vor Ort die Situation tatsächlich verbessern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW)
