thueringer-landtag.de ↗

Dr. Stefan Wogawa

BSW 13.11.2024 Sitzungen 8/2

Thüringer CoronamaßnahmenUnrechtsbereinigungsgesetz

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, die Novembersitzung des Thüringer Landtags ist sehr stark von der Coronapandemie und den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung geprägt. Gleich vier Anträge unterschiedlicher Fraktionen liegen uns hierzu vor. Und es ist auch nicht verwunderlich, dass fraktionsübergreifend hier eine große Bedeutung gesehen wird. Während der Pandemie – und das gilt es einfach noch mal zu konstatieren –, während der Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung wurden die Grundrechte in Deutschland in bisher nicht gekanntem Maße eingeschränkt. Die Aufarbeitung der Coronapandemie ist deshalb aus Sicht der BSW-Fraktion dringend nötig. (Beifall BSW) Und, Herr Möller, natürlich steht unsere Position. Sie dürften unseren Antrag auf einen Untersuchungsausschuss ja mitbekommen haben. Auch wenn das Einreichungsdatum parlamentarischer Initiativen kein Landtagsschönheitswettbewerb ist, möchte ich doch darauf hinweisen, dass unser Antrag, der von vier Kollegen der CDU-Fraktion mitgetragen worden ist, 16 Tage vor Ihrem eingereicht worden ist. Das gilt es schon mal festzustellen. (Beifall BSW) Zu den vier Anträgen, die ich genannt habe, gehört auch der Gesetzentwurf, über den wir gerade debattieren, ihr Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz. Der Rechtsstaat sei gefordert, so heißt es in der Gesetzesbegründung, um – ich zitiere – „die begangenen politischen Fehler wo immer möglich zu korrigieren.“ Das ist ein legitimes Anliegen, das möchte ich ausdrücklich betonen. Das ist ein Ziel, das auch wir als BSW-Fraktion selbstverständlich haben. (Beifall BSW) In der von Ihnen jetzt vorgeschlagenen Lösung bewegen Sie sich aber in einem sehr engen Bereich, nämlich dem der Bußgelder. Dann muss man festhalten, Sie haben gleichzeitig einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Thüringer Politik im Umgang mit dem Coronavirus eingebracht. Zwischen beiden Initiativen – ich bemühe jetzt noch mal die Zeit – liegen nur wenige Tage. Sie haben also unmittelbar nebeneinander zwei Anträge eingereicht. Laut Ihrem Antrag soll dieser Untersuchungsausschuss auch – ich zitiere nochmals – „Vorschläge zur Rehabilitation und Entschädigung“ machen. Und, sehr geehrte Damen und Herren aus der AfDFraktion, man kann nicht zeitgleich einen Untersuchungsausschuss beantragen und durchführen, der Fehler finden und Vorschläge zu ihrer Beseitigung machen soll, während man bereits ein Gesetz vorlegt, das Fehler gefunden hat und Lösungen dazu anbietet. Das ist nicht logisch, das ist nicht zielführend. (Beifall BSW) Ganz deutlich in Ihre Richtung: Wenn wir uns als Parlament ernst nehmen wollen, dann können wir nicht die Aufarbeitung der Coronamaßnahmen mit einer Fehlersuche und zeitgleich die Beseitigung von Fehlern, die wir angeblich schon kennen, in Angriff nehmen. Das funktioniert so nicht, das wirkt in der Kombination im Übrigen auch nicht glaubwürdig. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Warum?) Herr Möller, Sie haben in Ihrer Einbringung mehrfach von Aufarbeitung gesprochen. Aber – da möchte ich mich dem Kollegen Schard von der CDU anschließen – Ihr Gesetz enthält nichts zur Aufarbeitung, gar nichts, überhaupt keinen Ansatz. Das passt dort auch nicht rein, das geht dort ja gar nicht. Wir als BSW-Fraktion sind dafür: Erst kommt die Fehlersuche, dann deren Beseitigung. Das halten wir für vernünftig. (Beifall BSW) Und Vernunft ist ein Begriff aus unserem Parteinamen und zu dem stehen wir auch. Ein Schritt nach dem anderen – nicht den dritten Schritt vor dem ersten, wie wir es von den Grünen in Berlin gewohnt sind; die Ergebnisse solchen konfusen Handelns kennen wir. Das wollen wir hier in Thüringen nicht. Das wird insbesondere einer seriösen, sachbezogenen Aufarbeitung, auch mit Fragen zu Entschädigung und Rehabilitation, die wir durchaus auch stellen wollen, nicht gerecht. Deshalb halten wir Ihren Gesetzentwurf für verfrüht. Letztlich, meine Damen und Herren aus der AfDFraktion, geben Sie das mit Ihrem Antrag auf einen Untersuchungsausschuss auch selbst zu. Es ist eine übereilte Aktion, die hier nicht zum Ziel führt. Ich versuche es vielleicht mal, Sie mit einem Zitat aus der Bibel zu überzeugen: „[…] wer hastig läuft, der tritt fehl.“ Das stammt aus den Sprüchen Salomons 19,2 – wenn Sie nachschlagen wollen. (Beifall BSW) Wir sprechen uns angesichts der Bedeutung des Themas – die sehen wir auch – für eine Überweisung an den Justizausschuss aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war meine erste Rede hier im Hohen Haus. Ich danke Ihnen deshalb ausdrücklich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke sehr. (Beifall CDU, BSW)

Alle Reden von Dr. Stefan Wogawa Protokoll ↗