Andreas Bühl
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben für Freitag das Ehrenamtsgesetz auf der Tagesordnung. Dort würde noch eine Mitberatung des Petitionsausschusses anstehen. Aufgrund dessen, dass der Sozialausschuss federführend schon Änderungen vorgenommen hat, die insbesondere die Betroffenheit des Petitionsbereichs gestrichen haben, beantrage ich nach § 57 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung, die Ausschussüberweisung des Ehrenamtsgesetzes in der Drucksache 7/9426 an den Petitionsausschuss zurückzunehmen.
