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Stefan Schard

CDU 13.03.2024 Sitzungen 7/129

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Solidarität ist keine Einbahnstraße: Asylbewerber in Thüringen zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten verpflichten“

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Damen und Herren, die Diskussionen um die gemeinnützige Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber rund um die eigene Gemeinschaftsunterkunft schlugen hohe Wellen, obwohl dies bereits seit Jahrzehnten im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist. Mit der Umsetzung dieser Arbeitsverpflichtung macht der neu gewählte Landrat im Saale-Orla-Kreis, den wir heute hier verabschiedet haben, übrigens genau das, was die Menschen von ihm erwarten. Er wendet Gesetze an, er setzt Gesetze um und er handelt. Wenn ich dagegen zum Beispiel nach Sonneberg schaue, dort gibt es auch einen relativ neuen Landrat, aber dort ist weder die Bezahlkarte eingeführt und es gibt auch keine Beschäftigungsalternativen, sodass man diesbezüglich nicht mal mehr von heißer Luft reden kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Unsere Aktuelle Stunde ist mit „Solidarität ist keine Einbahnstraße“ überschrieben, und genauso sehen das auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande, so ordnen sie das auch ein. In dem ganzen Komplex war reflexhaft und schnell die Rede von „Ausbeutung“, „Schäbigkeit“ und postwendend wurde auch der Vorwurf der Zwangsarbeit in den Raum gestellt. Die Frage ist allerdings, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wo ist überhaupt das Problem? Warum sollen Menschen in den von ihnen bewohnten Gemeinschaftsunterkünften inklusive Nebenflächen nicht selbst für Ordnung und Sauberkeit sorgen? Asylbewerber erhalten in unserem Land ein faires Verfahren, sie erhalten Sozialleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Und, meine Damen und Herren, was soll falsch daran sein, wenn verlangt wird, der Gesellschaft, die für all das aufkommt, durch eigenes Einbringen, durch eigene Anstrengung wenigstens im Ansatz auch wieder etwas zurückzugeben? Und noch mal: Das entsprechende Gesetz sieht diese Möglichkeit der Beschäftigung seit vielen Jahren vor. Was soll besser daran sein, wenn die Menschen untätig – freiwillig oder unfreiwillig – in ihren Unterkünften sitzen? Und auch 80 Cent Aufwandsentschädigung, die ebenfalls Stein des Anstoßes war, die 80 Cent Aufwandsentschädigung pro Stunde sind auch kein Hungerlohn, wie es beschrieben wurde und wie manche es uns weismachen wollen. Es ist nämlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung und kein Lohn, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist ein großer Unterschied. Man kann den gesamten zur Verfügung gestellten Lebensunterhalt bei der Betrachtung nicht einfach ausblenden. Wer arbeitsfähig ist, ja, der sollte auch etwas tun. Und warum sollte dieser Grundsatz für Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft, für Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft und auch für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber nicht gelten? Wer meint, sich aus dieser Pflicht herausnehmen zu müssen, für den sind auch Unterhaltskürzungen nicht nur angemessen, sondern auch richtig, erforderlich und gerecht. (Beifall Gruppe der FDP) Und es ist auch mehr als fair, wenn diejenigen, die sich anstrengen und einen Beitrag leisten, mehr haben als diejenigen, die dies nicht tun. Wer an dieser Stelle von „Zwangsarbeit“ oder „Hungerlöhnen“ spricht, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat aus meiner Sicht ein Problem mit dem eigenen Realitätsbewusstsein und auch mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Meine Damen und Herren, es ist weder ein Skandal noch ist es eine Schande, so wie man das hinlänglich hören konnte, diese Arbeitsverpflichtung umzusetzen. (Beifall Gruppe der FDP) Es ist vielmehr ein Schritt in Richtung mehr Realität und Gerechtigkeit, der letztlich auch dazu führen wird, dass weniger Spannungen in den Unterkünften entstehen. Die Verdeutlichung des Leistungsprinzips ist darüber hinaus ein Zeichen gegenüber der Bevölkerung, nämlich, dass Leistungen nicht einfach so, dafür vorbehaltlos ausgereicht werden, sondern dass auch etwas erwartet wird. (Beifall CDU) Die Arbeitsgelegenheiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind geltendes Recht in Deutschland. Die Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Februar weitet diese Arbeitsmöglichkeiten aus – ja, das ist richtig und das ist auch gut so. Arbeitsgelegenheiten als Basis einer Tagesstruktur sind auch für Asylsuchende wichtig, um sich zu beschäftigen und mitunter auch, um der Langeweile in den Gemeinschaftsunterkünften zu entgehen. Natürlich wird all dies allein die Migrationskrise nicht lösen, aber die hier gegenständliche Arbeitsverpflichtung sollte – wie auch die durch die beiden CDU-Landräte initiierten Bezahlkarten – ein Teil eines Maßnahmenpakets sein, das der Flüchtlingsund Migrationspolitik wieder vom Kopf auf die Füße verhilft. Nicht so wie es die Grünen momentan offensichtlich im Bund machen, nämlich die Bezahlkarten zu verhindern. (Beifall CDU) Und auch nicht so, wie es die Landesregierung augenblicklich macht, nämlich solche Initiativen zu ergreifen – auch das gehört zum Regieren – und nicht zu verhindern. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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