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Birgit Pommer

13.03.2024 Sitzungen 7/129

Damit haben wir die Dringlichkeit begründet und gegen die Dringlichkeit gesprochen. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Aufnahme in die Tagesordnung unter Fristverkürzung. Da die genannte Vorlage nicht innerhalb von der Frist von sieben Tagen verteilt wurde, ist also nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Es gibt Widerspruch. Damit bedarf es einer Zweidrittelmehrheit. Damit frage ich gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung: Wer der Aufnahme unter Fristverkürzung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDUFraktion, der AfD-Fraktion von und drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen die Aufnahme in die Tagesordnung unter Fristverkürzung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Linke und der Gruppe der FDP. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Also ist die Vorlage nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Damit komme ich zur Abarbeitung der bisherigen Anträge. – Herr Montag, ich habe Sie nicht vergessen, ich würde die Anträge jetzt aber erst mal abarbeiten, weil das sonst vielleicht zu viel wird, wenn Sie einverstanden sind? Gut. Wir haben zum einen den Tagesordnungspunkt 12. Hier wurde von der Fraktion Die Linke beantragt, die Abarbeitung vor der Mittagspause am Freitag durchzuführen. Erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Also gehe ich davon aus, dass wir so arbeiten können. Tagesordnungspunkt 34: Hier gibt es den Antrag, die Wahl der stellvertretenden Verfassungsrichterin gemeinsam mit den Wahlen am Donnerstag durchzuführen. Der Ordnung halber will ich noch darauf hinweisen: Da die stellvertretende Verfassungsrichterin am Donnerstag verhindert ist, würde eine Vereidigung/Verpflichtung am Freitag erfolgen. Wir würden hier also eine Trennung vornehmen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen, dann können wir so verfahren. Der nächste Antrag, hier ging es um den Tagesordnungspunkt 52, das war die Frage zu SGB II. Hier ist Abarbeitung für Freitag nach der Mittagspause und nach den Wahlen beantragt. Gibt es hierzu Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren. Dann den Tagesordnungspunkt 25, Herzinfarkt: Hier gibt es den Antrag, den Tagesordnungspunkt am Freitag auf jeden Fall abzuarbeiten. Erhebt sich Widerspruch? Damit gehen alle dem Herzinfarkt aus dem Weg. Gut. Dann können wir so verfahren und Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.

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