Christoph Zippel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die Dringlichkeit des vorgelegten Antrags begründen, da vielleicht nicht allen Abgeordneten die Hintergründe vollends bewusst sind.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Na, na,
na, na!) Die meisten von Ihnen wissen sicherlich, dass die wirtschaftliche Situation der Thüringer Kliniken enorm angespannt ist. Am deutlichsten wird dies sicherlich wohl beim Insolvenzverfahren der in REGIOMED zusammengeschlossenen kommunalen Kliniken. Aber auch große Träger, ob gemeinnützig oder privat, fahren große Verluste ein. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. beziffert sie in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister auf 500 Millionen Euro monatlich. Dazu kommen die massive Unsicherheit über die bevorstehende Krankenhausreform auf Bundesebene und die verschlafene Krankenhausplanung hier in Thüringen. Kurz: Den Thüringer Kliniken steht ohne politisches Handeln ein harter finanzieller Aufprall bevor und wir wissen nicht, welche Krankenhausversorgung wir in Thüringen in Kürze haben werden, wie sie aussehen wird, wenn wir nicht handeln. Deshalb stimmte Thüringen in der ersten Beratung des Krankenhaustransparenzgesetzes richtigerweise für eine grundsätzliche Überarbeitung im Vermittlungsausschuss und stimmte ebenfalls richtigerweise für einen Antrag der CDU-geführten Länder „zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen“ – so der Titel. Nun tagte am 22.02. der Vermittlungsausschuss. Und wie Sie der Presse entnehmen können und auch dem offenen Brief der Landeskrankenhausgesellschaft, ist es überraschenderweise so, dass Thüringen für eine knappe Mehrheit sorgte und das Krankenhaustransparenzgesetz ohne die notwendigen Änderungen aus dem Vermittlungsausschuss an den Bundesrat zurücküberwiesen wurde. Für die Thüringer Krankenhäuser und ihre extrem angespannte wirtschaftliche Situation ist das ein Stoß von der Klippe. Eine wirtschaftliche Absicherung der Häuser kann nur in der 1.042. Sitzung des Bundesrats am 22.03.2024 durch die Länder eingefordert werden. Da es bis dahin zu keiner weiteren Sitzung des Landtags kommen wird, ist es nötig, jetzt über dieses Thema von enormem öffentlichen Interesse zu sprechen. Ein Antrag der CDU liegt vor. Ich beantrage und bitte eindringlich darum, diesen Antrag mit Blick auf die Zukunft der Thüringer Gesundheitsversorgung am Donnerstagnachmittag zu debattieren. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
