Torben Braga
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, werte Besucher auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, zu den hier beabsichtigten Änderungen des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und deren Begründung hat die Landesregierung bereits ausgeführt und verschiedene Kollegen haben bereits vorgetragen, was alles umgesetzt werden soll. Auch nach Auffassung meiner Fraktion sind einige der hier vorgeschlagenen eher technischen Anpassungen des Gesetzes durchaus plausibel und nachvollziehbar. Ich möchte jedoch auf zwei Aspekte aufmerksam machen, die eine Zustimmung unsererseits – und sei es auch nur für eine Überweisung an den zuständigen Ausschuss, die soeben vom Kollegen Montag beantragt wurde – unmöglich machen. Erstens: Der derzeitige im Gesetz festgeschriebene Stiftungszweck dieser Stiftung lautet – ich zitiere –: „Zweck der Stiftung ist es, die Gedenkstätten als Orte der Trauer und der Erinnerung an die dort begangenen Verbrechen zu bewahren, wissenschaftlich begründet zu gestalten und sie in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie Bildung und Erziehung durch die Erforschung und Vermittlung damit verbundener historischer Vorgänge zu fördern. Dabei ist in der Gedenkstätte Buchenwald die Geschichte des nationalsozialistischen Konzentrationslagers mit Vorrang zu behandeln. Die Geschichte des sowjetischen Internierungslagers ist in angemessener Form in die wissenschaftliche und museale Arbeit einzubeziehen.“ Es ist unsere Auffassung, dass diese Formulierung des Stiftungszwecks der Geschichte dieser Orte gerecht wird. Auch mit der jetzigen Formulierung werden dort Schwerpunkte festgelegt und eine angemessene Einbeziehung des sowjetischen Internierungslagers sowie die Bildungs- und Informationsarbeit, die dort und von dort aus stattzufinden hat, zutreffend bestimmt. Die hier vorgeschlagene Neufassung des Stiftungszwecks verengt den Stiftungszweck hingegen in einer Weise, die wir nicht mittragen, und ich muss meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass auch Parteien, die sich die Aufarbeitung jedes Totalitarismus auf Thüringer Boden auf die Fahnen geschrieben haben, diesem zustimmen, dies mittragen und nicht einmal in ihren Reden erwähnen. Aber die Rede des Kollegen Urbach scheint bei der CDU eher Gelegenheit zu sein für Frotzeleien und für lustige Bildanfertigungen aus der ersten Reihe heraus. Also, dass Sie eine derartige Degradierung auch dieses relevanten Kapitels unserer Geschichte mitmachen, das löst bei mir wirklich nur Unverständnis aus.
(Beifall AfD)
Zweitens – und dieser Aspekt ist immerhin dem Kollegen Montag aufgefallen, Respekt dafür –: Durch die Neuaufnahme des Absatzes 6 in § 7
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Mal gelesen?) – immerhin, ja – werden an die zukünftigen Besetzungen des Stiftungsrats bestimmte Bedingungen geknüpft. Hier stellt sich erstens die Frage, ob diese Form der Überprüfung der Stiftungsratsmitglieder überhaupt erforderlich ist, denn es wird davon auszugehen sein, dass sämtliche Organe, Gebietskörperschaften und Organisationen, die Stiftungsratsmitglieder zu benennen haben, eine solche Eignungsprüfung der von ihnen Entsandten entweder bereits durchgeführt haben – denken Sie da auch an die in der Gesetzesbegründung erwähnte besondere Dienst- und Treuepflicht –, oder aber diese Personen sind durch öffentliche Wahlen bestimmt. Aber auch da gab es schon einige Hinweise, dass das Volk ja droht, falsch zu wählen und deshalb eine Anpassung erforderlich sei. Zweitens operiert das Gesetz – auch darauf hat Kollege Montag zutreffend hingewiesen – nach den Bestrebungen und Wunsch der Landesregierung in diesem Gesetz zukünftig mit einer ganzen Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe und verlangt den Stiftungsratsmitgliedern eine Art Bekenntnis, einen Bekenntniszwang ab, der aus unserer Überzeugung einer freiheitlichen Rechtsordnung grundsätzlich fremd sein sollte.
(Beifall AfD)
Herr Präsident, meine Damen und Herren, da es sich hier um doch zentrale Aspekte dieses Gesetzes handelt, kann es unsererseits trotz der Plausibilität anderer hier vorgeschlagener Änderungen – ich hatte es erwähnt – keine Zustimmung geben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
