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Jonas Urbach

CDU 31.01.2024 Sitzungen 7/126

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beraten wir heute eine Anpassung und Aktualisierung des 2003 beschlossenen Stiftungsgesetzes für die seit 1994 existierende Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora. Laut Stiftungsgesetz von 2003 sollen die beiden Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora als Orte der Trauer und Erinnerung der dort begangenen Verbrechen bewahrt, beide Orte wissenschaftlich begründet gestaltet und in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sowie Bildung und Erziehung durch die Erforschung und Vermittlung damit verbundener historischer Vorgänge gefördert werden. Dabei ist in der Gedenkstätte Buchenwald die Geschichte des nationalsozialistischen Konzentrationslagers mit Vorrang zu behandeln. Aber auch die Geschichte des sowjetischen Internierungslagers, des Speziallagers 1, ist in angemessener Form in die wissenschaftliche und museale Arbeit einzubeziehen. In der Gedenkstätte Mittelbau-Dora soll die besondere Problematik des Missbrauchs von Häftlingen für die Herstellung von Vernichtungswaffen berücksichtigt werden, aber auch die Geschichte der politischen Instrumentalisierung der Gedenkstätten in der DDR dargestellt werden. Zur Umsetzung dieser Ziele soll die Stiftung daher insbesondere Dauer- und Wechselausstellungen von wissenschaftlichen Kolloquien und kulturelle Veranstaltungen auf nationaler und auch auf internationaler Ebene durchführen und sich um die Besucherbetreuung und Jugendarbeit kümmern und schließlich eine auf die Gedenkstättenarbeit bezogene wissenschaftliche Dokumentation, Forschung und Publikation umsetzen. Mit dieser Gesetzesnovelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Errichtungsgesetz soll neben einer Aktualisierung des Liegenschaftsbestands vor allem auf aktuelle Entwicklungen und Vorhaben bzw. Aufgaben der Stiftung reagiert werden und diese sollen entsprechend im Gesetz verankert werden. Dazu gehört, dass nun auch die zweite große Opfergruppe im Holocaust, nämlich die Opfer der Sinti und Roma, durch einen Sitz im Stiftungsrat vertreten sein soll. Ebenfalls berücksichtigt werden soll die bereits laufende Arbeitsund Forschungstätigkeit der Stiftung auf dem Gebiet der Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, was sich nunmehr in einer Erweiterung des Stiftungszwecks widerspiegeln soll. Vor allem soll damit auch das sehr sinnvolle Vorhaben eines neuen Museums für Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, dessen Eröffnung noch in diesem Jahr geplant ist, abgebildet werden. Ebenfalls soll die bereits durchgeführte Beratung von kleineren musealen Einrichtungen durch eine Erweiterung des Stiftungszwecks gesetzlich festgeschrieben werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der CDU sind diese Novellierungsvorschläge allesamt unterstützenswert. Kritisch nicht wegen ihrer Intention, sondern eher wegen der Umsetzbarkeit sehen wir jedoch den nur deklaratorischen Formulierungsvorschlag, wonach im Gesetz die eigentliche Selbstverständlichkeit verankert werden soll, dass sich die Mitglieder des Stiftungsrats zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und sich entschieden von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abgrenzen müssen. Zum Hintergrund dieser Forderung, die am Ende eben nur eine Absichtserklärung im Gesetz bleibt, ist zu sagen, dass im Moment im Stiftungsrat auch die kommunalen Vertreter in Person des Weimarer Oberbürgermeisters und in Person des Landrats des Landkreises Nordhausen vertreten sind. In der Stadt Nordhausen beispielsweise wäre im vergangenen Jahr fast ein Vertreter der AfD gewählt worden, in deren Reihen sich bekanntlich immer noch ehemalige Stasimitarbeiter oder eine ganze Reihe von Mitgliedern befinden, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. (Unruhe AfD) Das ist auch so. Meines Erachtens wird der neue Passus im Gesetz wohl kaum hilfreich sein, um künftig ein Einbringen dieser demokratiefeindlichen und destruktiven Kräfte in die Stiftung wirksam zu verhindern. Hier sind im besten Falle weitere Möglichkeiten auszuloten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, offensichtlich hat aber auch der Einreicher des Gesetzentwurfs gewisse Zweifel daran, wenn Frau Staatssekretärin Beer für die Landesregierung in einem Interview bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs einräumte, dass es keine handfesten Kriterien gäbe, anhand derer die persönliche Eignung festgemacht werden könne. Der Stiftungsrat müsste demnach selbst klarstellen, dass mit einem entsandten Vertreter nicht zusammengearbeitet werden könne, so die Staatssekretärin. Aber Sie haben trotz dieses Gesetzes letztlich keine konkrete rechtliche Handhabe zu sagen: Der kommt nicht in den Stiftungsrat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz des geschilderten Mangels unterstützt die CDU das Ziel der Novelle und wird dieser auch zustimmen, denn gerade in diesen Zeiten, in denen die Demokratie von vielen Seiten bedroht ist, gilt es zu zeigen, was geschehen kann, wenn die Demokratie versagt. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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