Beate Meißner
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Sofortige Kindergelderhöhung – Armut in Thüringen aufgrund der sozialen Kälte der Ampelkoalition verhindern!“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Zuschauer, also eigentlich hätte die letzten Minuten nur eine Tüte Popcorn gefehlt, weil das, was hier so abgelaufen ist, schon recht beeindruckend war. Da stellt eine Fraktion, die an der Regierung in Thüringen beteiligt ist, gegenüber ihren Koalitionspartnern, die an der Bundesregierung beteiligt sind, einen Antrag mit dem Titel „[…] [S]oziale[…] Kälte der Ampelkoalition verhindern“, und die Opposition der FDP reagiert darauf, weil sie an der Ampel im Bund beteiligt ist. Ganz ehrlich: Das ist ein Schauspiel, das, glaube ich, der Sache am Ende nicht dienlich ist. Man muss sich tatsächlich fragen, was dieses Schauspiel am Ende für die Betroffenen bringt, denn wenn man mal in diesen Satz der sozialen Kälte schaut, dann muss man auch gucken, was die Landesregierung auf Bundesebene in dieser Hinsicht überhaupt tun kann. Natürlich kann man eine Bundesratsinitiative anstoßen, wobei sich mir die Frage stellt, inwieweit in der Koalition so eine Bundesratsinitiative tatsächlich auch mehrheitsfähig ist. Aber diese Bundesratsinitiative muss dann auch erst mal Mehrheiten im Bundesrat bekommen, unabhängig davon, dass das alles eine ewige Zeit dauert. Deswegen weiß ich nicht, inwieweit das letztendlich redlich ist.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Daran müssen wir Sie mal wieder erinnern!) Fakt ist eines: Wenn wir über das Thema „Armut“ sprechen, und vor allen Dingen auch Armut bei Kindern, dann ist das etwas, wofür eine Aktuelle Stunde auf keinen Fall ausreicht. Denn die Frage ist: Sind es tatsächlich nur Familien, die von Armut betroffen sind? Und was ist Armut überhaupt? Ist es eine finanzielle Frage oder ist es eine Armut im Hinblick auf das soziale Gefüge oder im Hinblick auf Bildung? All das sind Fragen, denen man sich richtigerweise widmen muss. Aber, ich glaube, die Aktuelle Stunde ist dafür der falsche Raum.
(Beifall CDU)
Nichtsdestotrotz gehe ich an dieser Stelle natürlich auch gern auf den Inhalt ein, denn es ist richtig, über eine Erhöhung des Kindergelds zu sprechen. Für uns als CDU-Fraktion ist das Kindergeld nicht in erster Linie ein Lastenausgleich, sondern das Kindergeld ist ein Mittel zur Sicherung des Existenzminimums für Kinder. Diese verfassungsrechtliche Freistellung über die Einkommensteuer ist etwas, das wir natürlich auch im Zusammenhang mit den Lebenshaltungskosten in Deutschland im Blick haben sollten. Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten ist es eine Selbstverständlichkeit, dass das Kindergeld erhöht wird. Was aber keinesfalls der Sache dienlich ist, ist, Kindergeld gegen die Frage des Kinderfreibetrags auszuspielen, denn an dieser Stelle muss ich der FDP recht geben: Uns muss jedes Kind gleich viel wert sein und ein Kind kann nichts dafür, in welche Familie es geboren wird. Im Übrigen geben die Einkommensverhältnisse der Eltern auch keinen Ausschlag dafür, wie es einem Kind letztendlich geht. Das hat auch mit der Frage der Auslegung des Begriffs „Armut“ zu tun. Mit diesem Ausspielen zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag machen Sie eines: Sie spielen Familien gegeneinander aus.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich glaube, das ist etwas, was ein grundsätzliches Problem Ihrer Familienpolitik widerspiegelt. Deswegen sollten wir uns doch vielmehr der Frage widmen, wie wir Familien zumindest auf Bundesebene im Rahmen des Steuerrechts tatsächlich helfen können. Wir glauben, dass die einfachste und bürokratieärmste Entlastung für Familien wäre, Familien erst gar nicht derart hoch zu besteuern, aber das ist eine Frage der Bundesebene. Wir sollten uns hier im Thüringer Landtag doch darauf beschränken, tatsächlich auch im Rahmen der Landespolitik wirksame familienpolitische Maßnahmen zu treffen, die bei den Betroffenen ankommen. An viele der AfD kann ich mich nicht erinnern, aber auch nicht an die von der Landesregierung. Ich kann Ihnen aber eine nennen, die sich seit März letzten Jahres hier im Parlament befindet, nämlich ein Änderungsantrag zum Familienfördergesetz in Thüringen. Wir wollen über den Landesfamilienförderplan jährlich 2,3 Millionen Euro festschreiben, die direkt Familien zugutekommen und auch im Hinblick auf Kinderarmut Maßnahmen finanzieren, die wirksam sind.
(Beifall CDU)
Dieser Änderungsantrag liegt seit März letzten Jahres im Bildungsausschuss. Sehr geehrte Fraktion Die Linke, Ihr Vorsitzender vom Bildungsausschuss stand da bisher auf der Bremse, hat da Bedenken im Rahmen eines Bepackungsverbots in den Raum gestellt. Mittlerweile wissen wir, dass dem nicht so ist. Deswegen hoffe ich, dass wir diese konkrete Maßnahme, die von der CDU hier in den Raum gestellt wurde, letztendlich umsetzen und nicht weiter solche Scheindiskussionen mit bundespolitischen Diskussionen hier im Raum führen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
