Birgit Pommer
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Gäste auf der Tribüne und am Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, unsere heutige Sitzung ist die erste Sitzung im neuen Jahr. Ich darf Ihnen dafür alle guten Wünsche aussprechen. In dem Zusammenhang: Sie wissen, vor uns liegen sieben Monate, bis am 1. September zum achten Mal nach der Wiedervereinigung ein Thüringer Landtag gewählt wird. Ich gehe davon aus, dass die Arbeit in diesem Parlament in der kommenden Zeit von dem Bewusstsein darum geprägt sein wird. Landesweit setzen Menschen derzeit ein Zeichen für ein demokratisches, ein weltoffenes Thüringen. Das ist ein deutliches Signal für uns, das auch über die Landesgrenzen hinaus wahrgenommen wird und die Verantwortung von Politik gegenüber der Gesellschaft klar definiert. Ich darf uns für die nächsten sieben Monate ein gutes Händchen und gute Entscheidungen dafür wünschen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Tiesler und Frau Abgeordnete Wahl betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Herr Abgeordneter Frosch, Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Ministerin Denstädt und Frau Ministerin Werner zeitweise. Gestatten Sie mir einige allgemeine Hinweise. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Dirk Eberz, Chefreporter bei der Tageszeitung „RheinZeitung“, Herrn Jens Weber, Creative Director bei der Tageszeitung „Rhein-Zeitung“, Frau Yvonne Andrä, Regisseurin bei der Filmproduktionsfirma „1meter60 Film“, Herrn Wolfgang Andrä, Kameramann bei der Filmproduktionsfirma „1meter60 Film“ und Herrn Stefan Petermann, Tongestalter bei der Filmproduktionsfirma „1meter60 Film“ für diese Plenarsitzungen sowie für Herrn Norman Hera, Beschäftigter in der Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz, für die morgige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen, im Umfeld des Landtags kommt es heute, morgen und übermorgen zu einem erhöhten Versammlungsgeschehen. An allen drei Plenartagen wird der Thüringer Bauernverband eine Versammlung durchführen. Für heute haben der Verein „Vielfalt leben – QueerWeg Verein für Thüringen“ und das Bündnis „Auf die Plätze“ Versammlungen angemeldet. Vor diesem Hintergrund ist mit erhöhtem Personen- und Verkehrsaufkommen zu rechnen. Dabei kommen als Versammlungsinstrumente unter anderem auch Lautsprecher und Trillerpfeifen zum Einsatz. Die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege wird organisiert. Ich will noch darauf hinweisen, dass ab 14.00 Uhr auch ein striktes Halteverbot hier vor dem Landtag gilt. Heute Abend wird im Anschluss an die Plenarsitzung ein parlamentarischer Abend auf Einladung der Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Hilfsorganisationen stattfinden. Dieser wird gegen 19.00 Uhr beginnen. Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 28 die 7/9467, zu Tagesordnungspunkt 29 die 7/9455, der Tagesordnungspunkt 32 wurde zurückgerufen, zu Tagesordnungspunkt 33 die 7/9461, zu Tagesordnungspunkt 34 a die 7/9456, zu Tagesordnungspunkt 34 b 7/9457, zu 35 a die 7/9462, zu 35 b die 7/9463, zu 36 a die 7/9458, zu 36 b die 7/9459 und zu Tagesordnungspunkt 37 die 7/9460. Zu den Tagesordnungspunkten 30 und 31 liegen keine Wahlvorschläge vor, sodass ich davon ausgehe, dass diese Wahlen als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Die Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 29 und 33 bis 37 wurden nicht in der durch § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist von 48 Stunden vor der Plenarsitzung eingereicht. Deshalb ist mit einfacher Mehrheit über eine Fristverkürzung abzustimmen. Sollte die einfache Mehrheit nicht erreicht werden, wären die Wahlen am Freitag nach der Mittagspause aufzurufen. Wahlwiederholungen wären dann mit Rücksicht auf die im Landtag getroffenen Absprachen zur Abarbeitung der Tagesordnung nicht möglich, es sei denn, der Landtag würde sich mehrheitlich darauf verständigen. Ich lasse sodann über die Fristverkürzung zu den hier unter den genannten Tagespunkten aufzurufenden Wahlen abstimmen. Wer für eine Fristverkürzung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer ist gegen eine Fristverkürzung? Das sind keine Stimmen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen und der Gruppe und der fraktionslosen Abgeordneten. Damit haben wir uns auf die Fristverkürzung vereinbart und das bedeutet, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 29, 33 bis 37 werden wie vorgesehen morgen nach der Mittagspause aufgerufen und es ist am Freitag Wiederholung möglich. Die Tagesordnungspunkte 40, 42, 43, 54 und 55 werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben. Der Tagesordnungspunkt 44 b wird von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem der Gesetzentwurf zurückgezogen wurde. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 44 a hat die Drucksachennummer 7/9438. Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe sind im Ältestenrat übereingekommen, in der morgigen Plenarsitzung den Tagesordnungspunkt 8 als ersten Punkt, den Tagesordnungspunkt 26 als zweiten Punkt und den Tagesordnungspunkt 7 als dritten Punkt aufzurufen. In der Plenarsitzung am Freitag sollen der Tagesordnungspunkt 28 als erster Punkt, der Tagesordnungspunkt 3 als zweiter Punkt und die Tagesordnungspunkte 1 a und 1 b als dritte Punkte aufgerufen werden. Im Fall von Wahlen soll dann Tagesordnungspunkt 21 nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen werden. Sollten nach der Mittagspause keine Wahlen durchgeführt werden, würde der Tagesordnungspunkt 21 nach der Fragestunde aufgerufen werden, was sich also hiermit erledigt hat, da die Wahlen stattfinden. Für die Tagesordnungspunkte 9 und 10 wurde vereinbart, diese spätestens am Freitag aufzurufen. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass zu dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 16 und zu dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 20 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht wird. Wird der Ihnen so vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Hinweise widersprochen bzw. gibt es Bemerkungen? Herr Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP, bitte schön.
