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Heike Werner

13.09.2023 Sitzungen 7/116

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Sozialen Kahlschlag durch die Bundesregierung verhindern – Fortsetzung der Förderung von arbeitslosen Menschen in Thüringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist ganz schön, dass wir jetzt die Debatte haben, weil das die Möglichkeit gibt, mit ein paar falschen Auffassungen aufzuräumen und mal über den Ausschuss hinaus darzulegen – was ich da eigentlich schon ausführlich gemacht habe –, wo unser Problem liegt. Zunächst mal stimme ich Frau Lehmann vollkommen zu. Auch wir finden es richtig und gut, dass die Bundesregierung bestimmte Maßnahmen, die wir als Land hier seit vielen Jahren auch umgesetzt haben, in die Gesetzgebung aufgenommen hat, dazu gehören die ganzheitliche Betreuung von arbeitslosen Menschen, deren Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen, die Menschen zu stabilisieren usw. Also: § 16k ist wichtig und richtig. Jetzt haben wir zwei Probleme. Das eine – und das ist die Antwort an Frau Pfefferlein –: Wir haben über eine Richtlinie, die mit ESF-Geldern sozusagen gefüttert ist, genau das gleiche Aufgabenspektrum wahrgenommen. Das heißt, wir können diese Richtlinie nicht einfach mal kurz ändern, weil diese Richtlinie Teil des Operationellen Programms des ESF ist. Das heißt, da haben viele Monate lang Menschen gemeinsam daran gesessen, so eine Richtlinie zu erarbeiten, um sie dann durch die EU auch abnicken zu lassen – der musste ja auch zugestimmt werden. Wir müssen auch im Operationellen Programm darlegen, wie die finanziellen Mittel, die wir durch den ESF erhalten, in diesen verschiedenen Richtlinien untergebracht werden. Und wenn wir zum Beispiel wie in dem Fall 76 Millionen Euro für diese Integrationsrichtlinie haben, dann können wir, wenn eine Richtlinie wegfällt, nicht einfach das Geld auf andere Richtlinien verteilen. Das geht nicht, weil es eben mit dem ESF so abgestimmt ist. Und wenn wir eine neue Richtlinie erarbeiten, dann muss diese auch wieder mit der EU abgestimmt werden. Das ist keine Sache von einem Viertel- oder halben Jahr, das ist eine Sache von ein bis zwei Jahren. Deswegen war uns also die Alternative, schnell eine andere Richtlinie zu erarbeiten, an der Stelle nicht möglich. Jetzt wurde die Frage gestellt, warum wir aus Ihrer Sicht die Träger relativ spät informiert haben. Ja, der § 16k war bekannt, aber es gab zwei Dinge, die wir nicht wussten. Das eine: Es gibt eine fachliche Weisung der BA, deren Seiten im zweistelligen Bereich sind, und in der den Jobcentern mitgeteilt wurde, was alles durch den § 16k gefördert werden kann und muss. Diese fachliche Weisung haben wir leider erst im Mai bekommen. Diese fachliche Weisung hat noch mal unsere Möglichkeiten stark eingeschränkt, die Richtlinie vielleicht noch irgendwie anwenden zu können. Das war Numero eins, das kam im Mai. Das Zweite war die Frage, inwiefern den Jobcentern finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um § 16k auch umsetzen zu können. Fakt ist, dass die Zuwendungen für unsere Träger planmäßig zum Ende des Jahres 2023 auslaufen. Das war sowieso so, steht auch in den Zuwendungsbescheiden, das ist auch für Herrn König vielleicht wichtig. Es gibt in der Ausschreibung die Möglichkeit, um ein Jahr zu verlängern, aber in den Zuwendungsbescheiden steht das erst mal nicht. Da ist es nur für eineinhalb Jahre, und alle Projekte können zu Ende gemacht werden, so wie es im Zuwendungsbescheid steht. Dieses Ende ist eben am 31.12.2023. Jetzt hätte die Option bestanden – also die Jobcenter müssen diese Aufgabe nicht selber erledigen; sie können das selber machen, dazu sind sie zuallererst aufgefordert, wenn das Personal da ist, aber sie können die Aufgabe auch an Dritte übergeben. Sie können sie aber nur an Dritte übergeben, wenn den Jobcentern entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Da kann ich sagen, dass wir erst im Juni/Juli erfahren haben, wie sich die finanziellen Mittel im Bereich der Eingliederungshilfe, also bei den Jobcentern, verändern werden und dass dort leider nicht nur Kürzungen in Größenordnungen vorgesehen sind. Ich verstehe die Not, ich weiß auch, dass Sie da einen schwierigen Koalitionspartner auf Bundesebene haben, aber es sind eben bis zu 700 Millionen Euro, wenn nicht sogar mehr, die insgesamt in dem Bereich eingespart werden sollen. Zusätzlich kommen aber neue Aufgaben hinzu. Ich hatte während meiner Sommertour ein Gespräch mit zwei Frauen aus einem Jobcenter, die echt verzweifelt waren, die gesagt haben: Wir können die Aufgabe nicht umsetzen, weil wir einfach die finanziellen Mittel dafür nicht haben und das, was die Integrationsrichtlinie eigentlich leisten kann, nämlich eine Begleitung der Menschen auf Dauer, wenn es notwendig ist, auch kurze oder häufigere Kontakte. Das können die Kolleginnen und Kollegen aus den Jobcentern gar nicht leisten. Das sind eben Dinge, die wir bis zum Mai bzw. Juni nicht wussten, und deswegen ist auch das Problem so groß, weil die Jobcenter die Aufgaben nicht einfach an die Träger weitergeben können, sondern weil wir jetzt alle gemeinsam in einer schwierigen Situation sind. Das sehe übrigens nicht nur ich so. Es gab im August einen Antrag in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, dem alle Länder zugestimmt haben, in dem wir alle gemeinsam darauf hinweisen, dass es wichtig ist, dass die Mittelkürzungen im SGB II vermieden werden im Sinne der Menschen, die diese Unterstützung dringend brauchen. Es geht nicht nur um die Frage der Integration, also § 16k, sondern es geht auch um die Frage der Betreuung von Menschen unter 25. Da sind wir uns als Länder einig, dass hier Veränderungen notwendig sind. Das vielleicht dazu, warum wir das an der Stelle aus Ihrer Sicht spät, aber gar nicht eher leisten konnten. Jetzt wurde die Frage gestellt, welche Alternativen es gibt. Frau Pfefferlein hat gesagt, es gibt mehrere Länder, die das anders handhaben. Wir im Haus wissen Konkretes nur von zwei Ländern. Es gibt Sachsen-Anhalt und es gibt Bayern. Bayern hat die gleiche Rechtsauffassung wie wir, das heißt, die beenden auch ihre Förderrichtlinie. Allerdings gelten deren Zuwendungsbescheide nicht nur für eineinhalb Jahre, sondern für zweieinhalb Jahre, deswegen haben die etwas mehr Luft. Wie gesagt, unsere Zuwendungen laufen zum 31.12. planmäßig aus und wir können keine neuen Konzeptauswahlverfahren oder Ähnliches machen, weil das dann den gesetzlichen Gegebenheiten widersprechen würde. Jetzt kann man auch nicht sagen: Na ja, jetzt seien Sie mal mutig, probieren Sie mal aus. Die LAG Arbeit hat sich hingesetzt – dafür bin ich auch sehr dankbar –, hat versucht, Vorschläge zu erarbeiten, die uns vielleicht aus der Misere helfen können. Aber so einfach ist das nicht. Frau Lehmann, Sie waren ja selber im Ministerium tätig, und Heike Taubert wird das bestätigen können: Mit der EU ist nicht zu spaßen. Selbst wenn uns Fachleute vielleicht sagen, na ja, es könnte irgendwie gehen. Wenn die EU sagt, das widerspricht den gesetzlichen Grundlagen, dann sind nicht nur die 76 Millionen Euro gefährdet, die wir in der Integrationsrichtlinie haben, sondern es könnte die Gefahr bestehen, dass die EU-Gelder insgesamt gesperrt werden. Dann kann man natürlich Widerspruch einlegen, aber das heißt nicht, dass man nach einem Vierteljahr vielleicht recht bekommt, sondern das kann sich zwei Jahre hinziehen. Ich habe letztens gehört, es gab mal einen Fall, wo wir sieben Jahre lang Geldern hinterhergeklagt haben, ehe die wieder an das Land kamen. Das können wir nicht gefährden. Deswegen also haben wir uns hingesetzt – und, Herr König, die Trägerkonferenz hat bereits stattgefunden – und haben versucht, gemeinsam zu schauen, welche Ideen es gibt, wie die Integrationsrichtlinie verändert, weitergeführt werden könnte. Es gibt Dinge, die wir jetzt noch mal prüfen wollen, aber, wie gesagt, ich will das jetzt auch gar nicht zu sehr ausbreiten, weil ich hier auch nicht sozusagen die Projekte und die mögliche Weiterführung einer Richtlinie gefährden möchte. Noch mal zu Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt geht einen etwas anderen Weg. Wir können die rechtliche Prüfung, die dort vorgenommen wurde, noch nicht nachvollziehen, aber wir schauen uns das natürlich ganz genau an und hoffen, dass es vielleicht die Möglichkeit gibt, einen Teil der Richtlinie fortzuführen. Aber das wäre nur ein Teil der Richtlinie, das heißt, man müsste auf jeden Fall ein neues Konzeptauswahlverfahren machen. Die Projekte, wie sie jetzt laufen, können eben nicht weitergeführt werden, weil, wie gesagt, der Zuwendungsbescheid Ende des Jahres endet. Wir werden auf der ASMK – also auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz – natürlich weiter darum kämpfen – und wie ich höre, mit vielen gemeinsam hier im Raum –, dass die Mittel für die Jobcenter, für die BA aufgestockt werden, weil es eben wichtig ist, nicht nur im Sinne der betroffenen Menschen und nicht nur im Sinne der Netzwerke, die wir hier vor Ort in vielen Jahren gemeinsam aufgebaut haben, sondern natürlich auch im Sinne von Fachkräfteförderung, dass wir die Mittel in der Hand haben, um allen Menschen – und auch denen, die noch Hürden haben, um im Arbeitsmarkt wieder anzukommen – die Unterstützung zu geben, die sie brauchen. Ich kann nur sagen, dass wir alle gemeinsam dafür kämpfen werden und daran arbeiten, eine Lösung zu finden mit der bestehenden Richtlinie. Die wird so nicht weitergeführt werden können, da beißt die Maus leider keinen Faden ab, aber ich denke, wir werden eine Lösung finden. Ich bin ganz froh, weil ich zumindest in der Trägerkonferenz, die wir jetzt gemeinsam durchgeführt haben, auf der einen Seite viel Verständnis für die Probleme wahrgenommen habe – wir konnten noch mal gut erklären, was unsere Nöte an der Stelle sind –, und auf der anderen Seite müssen wir natürlich auch gemeinsam daran arbeiten, Lösungen zu finden. Das haben wir in Thüringen in den letzten Jahren immer wieder geschafft und deswegen bin ich hier zumindest froher Hoffnung. Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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