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Babette Pfefferlein

GRÜNE 13.09.2023 Sitzungen 7/116

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Sozialen Kahlschlag durch die Bundesregierung verhindern – Fortsetzung der Förderung von arbeitslosen Menschen in Thüringen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, ja, wir haben ein Problem, ausgelöst von § 16k im Bürgergeld-Gesetz, der seit dem 1. Juli 2023 in Kraft ist. Dass damit aber in Thüringen ein sozialer Kahlschlag durch die Bundesregierung stattfindet, wie der Titel der Aktuellen Stunde der Linken glauben machen soll, das hat mich doch etwas irritiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben doch als gemeinsames Ziel, die Lebensumstände aller Thüringerinnen und Thüringer zu verbessern. Ob da ein solch polemischer Titel und Inhalt in einer Aktuellen Stunde richtig aufgehoben ist, habe ich mich gefragt. Lassen Sie es mich erklären. Die Idee vom Bürgergeld ist ja, dass passgenaue Leistungen zentriert werden, um das Ganze ein Stück überschaubarer zu machen, und das ist auch gut so. Wenn Menschen sich wegen jeder Unterstützung an unterschiedliche Träger, Ämter oder Unterstützungsprojekte wenden müssen, macht das auf Dauer keinen Sinn, und wenn diese dann auch kaum voneinander wissen, noch viel weniger. Die Ampel in Berlin hat § 16k nicht aus Dusseligkeit eingeführt. Die Idee dahinter ist und bleibt, dass es ein bundesweit einheitliches Instrument gibt, das als Regelleistung im SGB II sicher finanzier- und nutzbar ist. Bisher gab es nie ein Instrument, das die Menschen ganz grundlegend und ohne direkten Arbeitsmarktbezug niederschwellig und aufsuchend unterstützt hat. Mit den neuen Regelungen im Bürgergeld-Gesetz wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, individueller auf die Lebenssituation zu schauen. Lassen Sie mich etwas ausholen. § 16k stand bereits im Sommer letzten Jahres im Referentenentwurf zum Bürgergeld. Er wurde auch nie kritisch diskutiert, das heißt, es war ziemlich klar, dass er kommen wird. Sämtliche Sozial- und Wohlfahrtverbände haben in den Anhörungen zum geplanten Gesetz § 16k begrüßt. Im Sommer fiel aber auf, dass dieser Paragraf mit Förderprogrammen bzw. dafür zuständigen Richtlinien nicht kompatibel ist. Das Sozialministerium in Thüringen plant, die Förderung nach den sogenannten Integrationsrichtlinien zum 31.12.2023 einzustellen, mit der Begründung, dass das in § 16k beschriebene Förderinstrument der ganzheitlichen Betreuung die Thüringer Förderung umfänglich ersetze. Das trieb die Trägerorganisationen zu Recht auf den Plan. Von der Einstellung des Programms sind in Thüringen ca. 2.000 arbeitslose Menschen und etwa 100 Mitarbeiter betroffen. Diese Entscheidung des Ministeriums bitten wir ernsthaft zu hinterfragen. Es kann nicht im Sinne der Landesregierung sein, bestehende Strukturen zu zerschlagen und dafür auch noch die Bundesregierung verantwortlich zu machen. Meine Kollegin Frau Lehmann hat es schon gesagt. Die LAG Arbeit für Thüringen hat mich auch darauf angesprochen und über die Programme informiert. Ich teile da ausdrücklich die Zweifel an der Notwendigkeit der Einstellung der Thüringer Programme. Die langjährig aufgebauten guten Strukturen nun zu zerschlagen, würde einen unwiederbringlichen Verlust der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen mit speziellen Unterstützungsbedarfen nach sich ziehen. Gleichzeitig gingen unwiederbringliches Wissen und Arbeitskräfte verloren – die Trägerlandschaft für solche Maßnahmen ist dann unwiederbringlich zerstört. Das kann auch das Ministerium nicht wollen. Abgesehen davon, ist die Integrationsrichtlinie ein Teil der Maßnahmen, für die die ESFGelder geplant und festgelegt wurden. Ich frage mich, warum diese Gelder nicht dafür ausgegeben werden können, schließlich stellt Brüssel diese Gelder für die soziale Teilhabe der Thüringerinnen und Thüringer zur Verfügung. Diese Gelder werden in Thüringen dringend benötigt. Ich appelliere auch an Sie, Frau Ministerin, und ich weiß, Sie führen bald Gespräche, dass dafür eine Lösung gefunden werden muss. Auch andere Länder haben ähnliche Probleme mit § 16k und haben auch pragmatische Lösungsansätze gefunden, die das Miteinander von freien Trägerlandschaften und den Jobcentern unterstützen. Auch hätte sich Thüringen auf die Einführung des § 16k vorbereiten und alternative Programme entwickeln können. Nun ist es höchste Zeit, denn bis zum kommenden Frühjahr kann in Thüringen niemand auf eine mögliche neue Richtlinie warten. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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