Olaf Müller
a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Wachstumschancen für den Thüringer Mittelstand eröffnen – Welchen Beitrag leistet das Land, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und somit Arbeitsplätze sowie Wohlstand zu sichern?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, liebe Gäste und sehr geehrter Herr Kemmerich! Sie fragen hier in dieser Aktuellen Stunde, welchen Beitrag das Land leistet, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Thüringen zu sichern. Da stelle ich mir schon die Frage, ob Sie hier im Plenum und vor allem auch im Wirtschaftsausschuss nicht zuhören, wenn Herr Minister Tiefensee zu all den Einzelheiten bereitwillig und allumfassend Auskunft erteilt. Vielleicht ist er ja so freundlich und wiederholt das Gleiche noch mal für Sie oder – was noch einfacher wäre – Sie nehmen sich die Sprechzettel, die er uns freundlicherweise im Ausschuss zu diesen Themen zur Verfügung gestellt hat. Ich will daher auf einen anderen Aspekt eingehen, den Sie in Ihrer Begründung ansprechen. Sie kritisieren den Ministerpräsidenten, der angekündigt hat, dem Wachstumschancengesetz in seiner jetzt vorliegenden Form im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen. Sie verschweigen dabei aber, dass sich diese Ablehnung nicht auf die geplanten 50 steuerpolitischen Maßnahmen bezog – ich würde Sie einfach bitten, zuzuhören –, sie bezog sich vielmehr auf den Umstand, dass das Gesetz für Thüringen allein im Jahr 2024 Mindereinnahmen in Höhe von rund 40 Millionen Euro bedeuten würde. Und das ist erst der Anfang. Die Mindereinnahmen belaufen sich in den kommenden fünf Jahren auf durchschnittlich etwa 110 Millionen Euro jährlich. Wir beraten morgen den Haushalt und die Mittelfristige Finanzplanung – die Rahmendaten für die nächsten fünf Jahre sollten Sie also kennen. Selbstverständlich kennt auch der Ministerpräsident diese Zahlen. Ist es da nicht seine Pflicht, rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass das Land die zu erwartenden Mindereinnahmen nicht ohne massive Einschnitte in allen Bereichen tragen kann?
(Beifall DIE LINKE)
Massive Einschnitte, die naturgemäß auch die Wirtschaftsförderung als freiwillige Leistung betreffen werden. Vom Sozialen möchte ich gar nicht erst reden. Wie stellen Sie sich denn die Gegenfinanzierung vor? Machen Sie doch irgendwann mal in diesem Plenum einen konkreten Vorschlag oder vielleicht auch im Haushaltsausschuss oder auch im Wirtschaftsausschuss! Darauf warte ich persönlich seit vielen Jahren im Rahmen von Haushaltsgesprächen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dann können Sie bei dieser Gelegenheit auch gleich die Mindereinnahmen berücksichtigen, die sich aus den übrigen Maßnahmen ergeben, die allein in diesem Plenum noch Thema werden. Da ist zum einen die Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, die im nächsten Jahr mit 48 Millionen Euro zu Buche schlägt. Der wollen Sie ja ebenfalls zustimmen. Und zum anderen die geforderte Beibehaltung des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie. Diese Maßnahme führt zu Mindereinnahmen von etwa 80 Millionen Euro für das Land; insgesamt also Mindereinnahmen von rund 180 Millionen Euro allein im Rahmen dieser Landtagssitzung. Bisher haben wir von Ihnen wie auch schon in der Vergangenheit nur pauschale Kritik am Haushaltsentwurf der Regierung gehört, pauschale Kritik an Vorschlägen aus dem Wirtschaftsministerium oder von unserem Ministerpräsidenten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
