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Birgit Pommer

13.09.2023 Sitzungen 7/116

Ich lasse zunächst über den ersten Antrag abstimmen, dann rufe ich zur Dringlichkeitsbegründung auf. Es ist beantragt, den Tagesordnungspunkt 23 in die Novembersitzung zu schieben. Erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Damit die Begründung der Dringlichkeit, Herr Abgeordneter Walk, zu dem uns vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort. Bitte berücksichtigen Sie: die Dringlichkeit, nicht inhaltlich. Bitte.

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