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Babette Pfefferlein

GRÜNE 31.05.2023 Sitzungen 7/110

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Pflegeunterstützungs- und ‑ entlastungsgesetz löst Probleme in Thüringen nicht“

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, der Deutsche Bundestag hat am 26.05.2023 in der zweiten und dritten Lesung dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege, Pflegeunterstützungs- und ‑ entlastungsgesetz – PUEG –, zugestimmt. Bereits als die ersten Eckpunkte bekannt wurden, wurde viel über die Inhalte diskutiert. Noch bis kurz vor der Debatte im Bundestag am vergangenen Freitag gelangen Nachbesserungen, woran meine Kolleginnen aus der bündnisgrünen Bundestagsfraktion einen wesentlichen Anteil hatten. Das jetzt beschlossene PUEG ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, auch für Thüringen, aber es ist noch lange nicht der letzte. Es ist klar, dass es noch ganz grundsätzliche Reformen in der Pflege braucht. Es ist die große Herausforderung, eine gute pflegerische Versorgung für eine immer älter werdende Gesellschaft sicherzustellen. Deswegen haben wir als Grüne schon vor mehreren Jahren das Reformkonzept der doppelten Pflegegarantie entwickelt. Das sah vor, dass zum einen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen gedeckelt werden und zum anderen die Pflegeversicherung alle darüber hinaus gehenden notwendigen Pflegemaßnahmen übernimmt. Leider konnte sich die grüne Forderung nach dieser Deckelung der Pflegekosten für die Pflegebedürftigen in den Koalitionsverhandlungen jedoch nicht durchsetzen. Als Lightvariante wurde aber vereinbart zu prüfen, wie der zu leistende Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Meine Kolleginnen in Berlin machen immer wieder deutlich, dass die Koalition gemeinsam dafür Sorge tragen muss, dass die Kosten für pflegebedürftige Menschen nicht aus dem Ruder laufen. Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden, und der Antrag auf Unterstützungsleistungen bei der Sozialhilfe nicht der Normalfall sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gesetz ist auch ein wichtiger Baustein zur Unterstützung pflegender Angehöriger in Thüringen, denn wir haben eine Pflegequote von 6,4 Prozent. Der Durchschnittswert für Deutschland liegt bei 4,1 Prozent und auch die Zahl der zu Hause gepflegten Personen liegt in Thüringen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Aus unserer Sicht bietet das Gesetz durchaus einige Verbesserungen. So steigen ab dem 1. Januar 2024 das Pflegegeld, das ab Pflegestufe 2 gezahlt wird, die ambulanten Sachleistungsbeiträge und die stationären Leistungszuschläge um mindestens 5 Prozent. Wichtig für die pflegenden Angehörigen: Das Pflegeunterstützungsgeld wird künftig in jedem Jahr für zehn Tage pro Kalenderjahr analog des Kinderkrankengeldes gezahlt. Bisher standen diese zehn Tage nur einmalig zur Verfügung. Ein weiterer Punkt, den ich auch ganz wichtig finde und der wirklich erst im letzten Moment zurück in das Gesetz kam: Das Entlastungsbudget legt die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen und stellt ab 2025 ein gemeinsames Budget mit einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag dar. Das macht die umständliche Umwandlung von Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit unterschiedlichen Grenzen hinfällig. Diese Pflegeentlastung kann bis zu acht Wochen im Jahr beansprucht werden und steht auch Familien und pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen mit Pflegegrad 4 oder 5 bis zum 25. Lebensjahr zur Verfügung. Das neue Entlastungsbudget ist auch höher als die bisherige Summe der beiden geteilten Budgets und lässt sich flexibel einsetzen. Die neuen Regelungen bieten eine einfache, einheitliche und unbürokratische Lösung und damit können mehr Menschen mehr Leistungen abrufen. Wer zu Hause pflegt, der erhält ab dem nächsten Jahr 5 Prozent mehr Pflegegeld. Die Leistungen und Pflegeversicherungen steigen ab Mitte des übernächsten Jahres um 4,5 Prozent. Darin steckt ein kleiner Wermutstropfen, denn diese Leistungen sollten ursprünglich um 5 Prozent steigen, das wurde aber zugunsten der Einführung des oben genannten Entlastungsbudgets reduziert. Es wird viel davon gesprochen, dass mit diesem Gesetz weitergehende Regelungen erwartet wurden. Das hätte ich mir auch sehr gewünscht, aber dazu muss unser Pflegesystem grundlegend geändert werden. Die im jetzigen Gesetz beschriebenen Regelungen sollen über die Anhebung des Beitragssatzes gegenfinanziert werden. Das entspricht zwar dem Prinzip der Solidargemeinschaft, reicht aber nicht aus. Die Pflegeversicherung muss reformiert werden, um die Kosten für die zu Pflegenden und Pflegende nicht ausufern zu lassen und eine angemessene soziale Versorgung zu sichern. Da sind die hohen Eigenanteile in Pflegeheimen, sind auch die unzugänglichen Angebote in der ambulanten Pflege. Das ist ein großer Brocken, der da noch vor uns liegt. Das ist aus unserer Sicht eben keine nachhaltige Lösung, ausschließlich über die Anhebung des Beitragssatzes sicherzustellen, dass die Pflegeversicherung ausreichend Mittel zur Verfügung hat. Da brauchen wir weitere Maßnahmen, um für eine bessere und gerechtere Finanzierung zu sorgen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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