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Christoph Zippel

CDU 31.05.2023 Sitzungen 7/110

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Pflegeunterstützungs- und ‑ entlastungsgesetz löst Probleme in Thüringen nicht“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, eins vorweg: Ich begrüße durchaus die Aktuelle Stunde der Fraktion Die Linke, die damit einhergehende Kritik am Pflegeunterstützugs- und ‑ entlastungsgesetz. Sie ist gerechtfertigt und ich teile vieles. Das Kernproblem hat die Linksfraktion jedoch noch gar nicht thematisiert. Es ist die künftige Absicherung und Finanzierbarkeit von Pflege, sowohl von jedem Einzelnen als auch des Systems der Pflegeversicherung insgesamt. Das Gesetz von Minister Lauterbach verfehlt es, die dringend nötige grundsätzliche Reform anzugehen, um die Pflegeversicherung wieder zu einem sicheren und planbaren Teil der Sozialversicherung zu machen. Auf die Frage nach der Finanzierbarkeit bietet das Gesetz keine Antwort. Aber auch die Linksfraktion bleibt in ihrer Aktuellen Stunde doch recht vage, wie ich es auch gerade beim Kollegen wieder hören durfte. Eine dauerhafte Lösung dafür bietet das Gesetz nicht. Weder werden Bundesmittel – zumindest für versicherungsfremde Leistungen – aufgewandt, noch wird über das Verhältnis von Beitragszahlern und Entnahme auch nur im Ansatz nachgedacht. Das Gesetz belastet stattdessen einseitig die Beitragszahler, von denen wir perspektivisch immer weniger haben werden. Nun kommt noch dazu, dass zukünftige Beitragserhöhungen einfach per Verordnung beschlossen werden sollen. Dieses Thema aus dem demokratischen Diskurs zu entnehmen, stößt Verbände, Interessenvertreter und vor allem uns alle, die Beitragszahler, vor den Kopf. Hier wird die so oft propagierte Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen mit Füßen getreten. Damit belastet die Pflegeversicherung zukünftig, neben steigenden Kosten für Lebensmittel, Mieten und anderem, ebenfalls vor allem diejenigen, welche unser Land am Laufen halten: die arbeitende Bevölkerung. Das macht Arbeit unattraktiver für Arbeitnehmer und teurer für die Unternehmen in unserem Land. Darüber hinaus vermisst man eigentlich Selbstverständliches: Wo sind die Antworten auf den Fachkräftemangel in der Pflege? Wo die Entlastung von pflegenden Angehörigen? Diese wurden wieder aus den Referentenentwürfen gestrichen. Die pflegenden Angehörigen, die Menschen, welche die mit Abstand größte Pflegeleistung erbringen, wurden schlichtweg vergessen, wie so oft bei Vorschlägen aus dem Hause Lauterbach. Und auch die Kommunen wurden wieder mal vergessen, denn diese springen mit Hilfe zur Pflege bei mehr als einem Viertel der stationären Pflegefälle ein und tragen ersatzweise die Kosten. Alles in allem ist dieser Vorschlag ein Sinnbild der Ampel: Die Familien vergessen, Kommunen vertrösten und zahlreiche zentrale Reformen vertagen. Doch auch bei der Umsetzung hakt es. Es wird eine Beitragserhöhung nach Anzahl der Kinder geplant, aber keine der beitragsabführenden Stellen hat die nötigen Informationen. Dass diese bereitgestellt werden, ist höchst unwahrscheinlich, also sind es nachher unter anderem wieder die Arbeitgeber, die noch mehr Bürokratie und Geld auf sich nehmen müssen, um dieser Regelung zu entsprechen, und das unabhängig von der Beitragserhöhung. Fassen wir zusammen: Das Gesetz versagt in der Regelung der Zukunftsfähigkeit, ist teuer und lässt dabei in zentralen Bereichen auch noch notwendige Verbesserungen vermissen. Eine Lösung der eben skizzierten Probleme liefert aber auch die solidarische Vollversicherung der Linksfraktion nicht. Denn eine weitere umlagenfinanzierte Pflichtversicherung ist nicht die Lösung, denn den Mangel an Arbeitskräften lösen wir auch dadurch nicht auf, dass wir Leistungen ausweiten und komplett kostenfrei stellen. Im Gegenteil, es minimiert und bestraft Eigenleistung und steigert die Inanspruchnahme der aufwendigsten Formen der Pflege, für die letztendlich zu wenig Pflegepersonal vorhanden ist. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Auch das Geld muss irgendwoher kommen. Und wenn es auch künftig nur von den Arbeitnehmern kommt, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Umverteilen! Reichensteuer!) dann bedeutet das in wenigen Jahren eine zusätzliche Abgabe im zweistelligen Prozentbereich. Stattdessen ist es an der Zeit, auch Alternativen in den Blick zu nehmen. Ich sehe hier beispielsweise eine betriebliche Pflegeversicherung als zusätzliche Säule der privaten Vorsorge. Aber auch das Land ist in der Pflicht, denn 17 Prozent der Kosten in stationären Einrichtungen der Pflege entfallen in Thüringen auf Investitionskosten; für einen Posten, der eigentlich in die Zuständigkeit des Landes fällt, wo das Land durchaus in der Lage wäre, für eine sofortige Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu sorgen. Also vielen Dank für die Aktuelle Stunde und die Möglichkeit, über das Pflegeunterstützungs- und ‑ entlastungsgesetz sprechen zu dürfen. Ich hoffe, dass von dieser Debatte sowohl an die Landesals auch die Bundespolitik ein Appell ausgeht, die Pflege zukunftsfähig aufzustellen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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