Stefan Schard
c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Klimaproteste in Thüringen nicht kriminalisieren“
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur die Überschrift des Antrags sagt viel über die Einstellungen zum Rechtsstaat der Kollegen von den Grünen aus. Es ist unter anderem von Rechtsverstößen auf der unteren Schwelle der Strafbarkeit die Rede. Niemand kriminalisiert pauschal Klimaproteste, die auf dem Boden der Versammlungsfreiheit durchgeführt werden und die auch andere Rechtsgüter nicht in einer Massivität beeinträchtigen, wie wir es seit Wochen und Monaten hier beobachten.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wo
denn?) Niemand sanktioniert das friedliche Ringen auf politischem Wege. Aktuell geht es um die Durchsetzung des Rechts und gerade nicht um eine pauschale Kriminalisierung eines Protests. Es geht darum, dass einzelne Gruppen, hier insbesondere die Letzte Generation, permanent, organisiert und systematisch Straftaten begehen. Es geht um Gewalt, um Bedrohung und Nötigung und auch um Sachbeschädigung. Und es geht nur zu einem Teil darum, dass sich Menschen an Autos und Straßen kleben und die Freiheit anderer in Tausenden Fällen beschränken, was schlimm genug ist und für sich genommen ja auch schon Straftatbestände erfüllt. Ich erinnere daran, dass Sabotageakte auch an Ölpipelines und Raffinerien durchgeführt wurden bzw. geplant waren, Kunstwerke und Häuser beschmiert werden, der Straßenverkehr mit Blockaden zum Erliegen gebracht wird und das Leben der Menschen nicht nur beeinträchtigt, sondern umfänglich auch gefährdet wird, vom Eindringen in Flughäfen ganz zu schweigen. Ich erinnere auch daran, dass der Eingang des Bundesverfassungsgerichts mit einem Presslufthammer symbolisch zum Einsturz gebracht werden sollte. Vielfach sind Vertreter dieser Gruppen gerade wegen verschiedener Straftaten bereits auch zu Haftstrafen verurteilt worden. Dies ist ein Ausdruck von Kriminalität, werte Kolleginnen und Kollegen, und nicht für friedlichen Protest. Meine Damen und Herren, dieses Vorgehen ist kriminell und nichts anderes, und das kann der Rechtsstaat auch nicht ignorieren. Insofern ist der hier unternommene Versuch der Verniedlichung ein untauglicher Versuch, strafbares Verhalten und professionelles Vorgehen in ein anderes Licht zu rücken. Unser Rechtsstaat würde sogar ein fatales Zeichen setzen, wenn er das nicht verfolgt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wer diese Vorgänge relativiert, der legt die Axt an den Rechtsstaat und die Folge wäre Anarchie im ganzen Land,
(Beifall Gruppe der FDP)
(Heiterkeit DIE LINKE)
weil irgendeinem ein Thema so wichtig ist, dass er sich dafür beispielsweise auch auf die Straße kleben könnte. Wer Straftatbestände und systematischen Rechtsbruch zur Grundlage seines Handelns macht und erpresserische Methoden anwendet, hat den Boden des Rechtsstaats längst verlassen und beteiligt sich eben nicht an einem gewaltlosen Protest,
(Beifall CDU)
wie uns die Grünen verharmlosend, nicht nur in Thüringen, permanent weismachen wollen. Jetzt ist das Thema, dem wir uns hier widmen, ja auch die Frage einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB, und das spielt ja nicht nur Bayern eine Rolle. Bereits das Landgericht Potsdam hat hier einen solchen Anfangsverdacht auch schon bejaht. Und die Tatbestandsvoraussetzungen – Herr Kemmerich hat es ja schon mal referiert – sehen vor, dass der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren bedroht sind, was unzweifelhaft, bezogen auf das Höchstmaß bei den aufgezählten Straftatbeständen, der Fall ist. Um diese Strukturen zu bewerten und zu prüfen, muss die Staatsanwaltschaft eben ihre Pflicht tun. Immerhin ist es ja auch die Pflicht der Staatsanwaltschaft, nicht nur belastende, sondern eben auch entlastende Umstände zu prüfen. Dazu braucht die Staatsanwaltschaft Informationen, und das macht oft auch solche Durchsuchungen notwendig. Und das passiert auch nicht willkürlich, meine Damen und Herren, denn Gerichte entscheiden darüber, ob eine Durchsuchung genehmigt wird und ein Anfangsverdacht vorliegt.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Von Kriminalisierung kann also gar keine Rede sein. Der Rechtsstaat tut seine Pflicht, indem er prüft, ob eine strafbewährte kriminelle Vereinigung vorliegt, und nichts anderes. Bei dieser Untersuchung prüfen am Ende Strafrichter Tatbestände, und nicht Motivation. Würden sie das tun, meine Damen und Herren, würden dies am Ende Linksradikale für sich ebenso in Anspruch nehmen können wie Rechtsradikale. Das ist keinesfalls im Interesse des Rechtsstaats
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist Hufeisentheorie!) als tragende Säule unserer Demokratie. Und liebe Reinrufer: Ihre Einstellung zum Rechtsstaat kann ich mir bildlich vorstellen, habe ich ja in den letzten Monaten und auch Jahren hier oft genug mitbekommen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Am 1. Mai!)
