Thomas L. Kemmerich
c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Klimaproteste in Thüringen nicht kriminalisieren“
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, leider etwas weniger Zuschauer gerade auf den Tribünen, aber, ich hoffe, noch welche auf den online verfügbaren Medien, ja, über die Klimakleber diskutiert auch ganz Deutschland und, ich glaube, die überwiegende Meinung ist auch ganz fest. Es ist ein großes Störgefühl mit dem, was da passiert, wenn man als Arbeitssuchender, als Pendler, als derjenige, der zur Arbeit muss, im Stau steht.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Nun seien Sie doch mal ruhig, das ist ja unerträglich, halten Sie es einfach mal aus, den Widerspruch! Fangen wir mal anders an. Frau Justizministerin, was erzählen Sie einem jungen Menschen, der Sie im Alter über 18 fragt: Okay, ich habe eine Panne mit meinem Auto und lasse einfach das Auto auf der Straße stehen. Dann werden Sie sagen: Wenn du das machst, ist das § 315b StGB, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
(Beifall Gruppe der FDP)
Was soll ich jetzt demselben Jugendlichen erklären, der vor einer Blockade steht, wo sich Leute auf der Straße festgeklebt haben, an Felgen festgeklebt haben, auf Autodächern festgeklebt haben
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Jeden Montagabend … findet das statt, da regen Sie sich auch nicht darüber auf!) und ich weiß nicht was machen, um den Verkehr zu behindern? Dann berufen sie sich auf einen höheren Tatbestand, der rechtfertigen soll, hier Hindernisse im Straßenverkehr aufzubauen. Entgegen der Behauptung sind nämlich Sitzblockaden und Ankleben auf der Straße, wenn sie den Nötigungstatbestand erfüllen – und das haben Gerichte zu beurteilen und nicht wir –, ein Mittel der Gewalt. Das ist unwidersprochen, steht in unserem Strafgesetzbuch, und ist von jedem, aber auch von jedem in diesem Land, anzuerkennen. Da gibt es keine Rechtfertigung, sich über das Gesetz zu stellen! Das Durchsuchen und Sicherstellen von E-Mail-Accounts dient der Ermittlung von Straftaten und es sind keine Sanktionen, entgegen dem Eindruck, den Sie in Ihrem Antrag zur Begründung der Aktuellen Stunde formulieren.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Dann
nennen wir das einfach Einschüchterung!) Die Begründung der Aktuellen Stunde der Grünen zeigt zudem, dass die meisten, die sich äußern, gar nicht genau wissen, was eine kriminelle Vereinigung ist. Der Begriff „kriminelle Vereinigung“ wird ganz allgemein mit organisierter Kriminalität, Schwerverbrechen, Terrorismus usw. verbunden. Die Einordnung erfolgt dann nach Maßgabe moralischer Bewertungen. Das mag ausreichend sein für eine allgemeine moralische Diskussion am grünen Stammtisch, was man aber auf der sachlichen Ebene eben nicht tun sollte, ist, diese ideologisch gefärbte Moralvorstellung mit rechtlichen Kategorien und Betrachtungen zu vermischen.
(Beifall Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
kommt von der FDP!) Was ist eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 2 StGB? Als Vereinigung ist eine personenunabhängige Gruppierung mit gemeinsam umrahmender Regelung gemeint, ähnlich einem Verein. Eine solche Vereinigung ist die Letzte Generation, sie hat sich eine solche personenunabhängige Struktur gegeben. Das können Sie auf deren eigener Webseite nachlesen. Was macht diese Vereinigung zu einer kriminellen Vereinigung? Wieder ein Blick in den Absatz 2 des § 129 StGB: Zweck und Tätigkeit der Gruppe müssen auf die Begehung von Straftaten mit einer Höchststrafe von mindestens zwei Jahren gerichtet sein. Welche Straftaten wären das zum Beispiel? Nötigung gemäß § 240 StGB, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr – eben von mir zitiert, § 315b StGB –, gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr sowie gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß § 304 StGB. Der geneigte Zuhörer/Zuschauer kommt doch da auf die Idee, dass das vielen bekannt vorkommt. Wenn dann diese Gruppe auch schon seit dem Jahr 2020 mehrfach Rohölpipelines durch Mecklenburg-Vorpommern manipuliert und deren Betrieb gestört hat und nun dazu aufruft, eine Pipeline in Bayern entsprechend zu manipulieren, zu zerstören und den Betrieb einzuschränken, ja, dann fragt man sich: Wer hat hier recht und unrecht, was ist das Ziel der Letzten Generation? Diese Gruppe will die Bundesregierung dazu bewegen, zwingen, rigorose Klimaschutzmaßregeln einzuführen und durchzusetzen. Ich will jetzt nicht über Bürgerräte und Ähnliches reden.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Pariser Klimaabkommen!) Wir haben eine Verfassung, die schützt uns auch vor dieser Geschichte, wir haben dafür gewählte Parlamente.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auf dieses Ziel, was sie selbst ernannt hat, arbeitet diese Gruppe nicht durch erlaubte Demonstrationen hin – das steht ihr zu. Lediglich mit demokratischen Mitteln geht sie ihren Zielen nach? Nein, sondern durch nicht erlaubte, nach geltendem Recht strafbare Aktionen, wie Blockaden, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr oder Sachbeschädigungen. Das sind Tätigkeiten, auf deren Zweck diese Vereinigung gerichtet ist. Also ist der Straftatbestand zumindest nach den Ermittlungsbehörden und nach meinem juristisch überschaubaren Wissen jedenfalls erfüllt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Juristi-
scher Laienverstand!) Insoweit ist es nur richtig und wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörden genau diese Schritte gehen. Und genau diese Schritte müssen sie gehen. Wenn sie sie unterlassen würden, dann würde gegen das Rechtsgefühl vieler Menschen, die sagen, kleben, Pipelines beschädigen, all diese Dinge sind nicht mit meinem Rechtsgefühl vereinbar, gehandelt. Deshalb ist es richtig, wichtig und notwendig, dass die Strafverfolgungsbehörden handeln und auch so gehandelt haben, wie sie gehandelt haben. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
