Maik Kowalleck
e) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Immer mehr Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide – Welche Konsequenzen muss der Freistaat ziehen?“
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gut, dass wir uns heute wieder mit dem Thema „Grundsteuerreform“ beschäftigen, diesmal auf Initiative der FDP, nachdem auch wir als CDU-Fraktion in jüngster Vergangenheit an dieser Stelle immer wieder Initiativen eingereicht und damit den Finger in die Wunde gelegt haben. Es lohnt sich durchaus, in dieser Woche in der Aktuellen Stunde darüber zu sprechen, denn die Wunde klafft erneut. Das bescheinigt nun auch ein aktuelles Rechtsgutachten des Steuerrechtlers Kirchhof zum Bundesmodell, welches auch Thüringen für seine Grundsteuerreform gewählt hat. Schlimmer noch: Das Grundsteuergesetz des Bundes sei nach diesem Rechtsgutachten verfassungswidrig. Bis Ende Januar mussten Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Schon damals war die Aufregung aufgrund der unnötigen Komplexität und der straffen Abgabefrist gewaltig. Auch hier hatten wir als CDU-Fraktion ja unsere Vorschläge gemacht. Nun, nachdem wohl die meisten Grundstücksbesitzer ihrer Bürgerpflicht mit Abgabe der Grundsteuererklärung nachgekommen sind, haben auch schon etliche die Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbetragsbescheide erhalten. Bereits 50.000 haben dagegen Einspruch eingelegt. Genau dazu raten eben auch die Verbände. „Da derzeit keine Verfassungsklage anhängig sei, sollten sich Steuerzahler durch einen generellen Einspruch absichern, denn erst wenn eine Klage zugelassen werde, würden Bescheide unter Vorbehalt ausgestellt, so Kai Warnecke von ‚Haus und Grund‘.“ Die FDP verweist in ihrer Aktuellen Stunde vollkommen zu Recht, auf die nun bescheinigten verfassungsrechtlichen Bedenken. In diesem Zusammenhang fordert die FDP in einem Plenarantrag, sämtliche Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu erlassen. Ein solcher Vorbehalt würde auch aus unserer Sicht für mehr Rechtssicherheit sorgen und das Prozedere vereinfachen. Leider steht bisher noch immer nicht fest, wie sehr die Grundstückseigentümer tatsächlich belastet werden. Das lässt sich erst dann ermitteln, wenn die Gemeinden über die Hebesätze entschieden haben. Doch eines bescheinigt das Rechtsgutachten bereits jetzt: Die Bewertung nach dem Bundesmodell verursacht strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Wir sind gespannt, wie die Landesregierung das dann den Thüringerinnen und Thüringern erklären und schmackhaft machen will. Es geht also fröhlich weiter mit dem Wundenlecken zum Thema „Grundsteuerreform in Thüringen“ und wir sind uns sicher, Fortsetzung folgt, ebenso an dieser Stelle. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
