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Thomas L. Kemmerich

FDP 26.04.2023 Sitzungen 7/107

e) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Immer mehr Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide – Welche Konsequenzen muss der Freistaat ziehen?“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer an den Geräten, im Saal, liebe interessierte Steuerbürger, Steuerberater und andere betroffene Personengruppen! Wir wissen, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 das bestehende System der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt hat. Seitdem gab es per Gesetzesänderung verschiedene Aufforderungen, dieses wieder aufzuholen. In Thüringen haben wir uns für das sogenannte Bundesmodell entschieden. Fakt ist, dem Bürger wurde zugemutet, durch Ausfüllen mehrseitiger Formulare Bodenrichtwerte, die bekannt sind, Sanierungsstand von Gebäuden zu ermitteln, Wohnflächen zu berechnen, die oftmals auch bekannt sind. All dieses Datensammeln war schon so kompliziert, dass die Abgabefrist für diese Datenerhebung schon einmal um vier Monate verlängert worden ist. Es war so kompliziert, dass viele Städte und Gemeinden – Erfurt, Jena sind hier zu nennen – es überhaupt nicht geschafft haben, innerhalb der Frist ihrer Erklärungsfrist nachzukommen. Kurzum – große Teile der Bevölkerung wurden zu Hilfsarbeitern für die Finanzämter gemacht. Daten waren bekannt, Fälle, dass man aus Unkenntnis auch falsche Angaben gemacht hat, das Finanzamt hat die darauf korrigiert. All das gehört mit zur Geschichte. Von Anfang an wurde aber auch dieses Vorhaben begleitet von verfassungsrechtlichen Bedenken. Letzten Montag gab es ein erneutes Gutachten von Prof. Kirchhof, das dies noch einmal belegt hat, und ich denke, wir sollten das auch sehr ernst nehmen. Ich will noch einmal vor Augen führen, warum auch unser Antrag hier in die Richtung geht. Ab 2025 soll erst die neue Grundsteuer gelten. Das klingt noch sehr weit weg. Allerdings ist dem dieses Verfahren vorgeschaltet, welches ich gerade beschrieben habe mit der Ermittlung der Daten, dann wird ein Grundsteuerwert ermittelt, ein Grundsteuermessbetrag, und letztlich wird konkret die Grundsteuer dann ermittelt und für das Jahr 2025 festgelegt. Jeder dieser drei Schritte baut aufeinander auf, und wenn einer der Schritte fehlerhaft ist, muss man gegen diesen Schritt vorgehen. Denn erst am Ende mit dem letztlichen Grundsteuerbescheid wird man erkennen, wie hoch die Grundsteuer ist. Nur, dann ist es eben viel zu spät. Hier liegt es noch im Ermessen der jeweiligen Kommune, mit dem Hebesatz letztlich die Grundsteuer festzustellen. Das wurde zwar mal in den Verhandlungen als aufkommensneutral versprochen, aber man weiß es nicht. Mir sind Fälle bekannt, wo der Grundsteuermessbetrag um das Sechs- bis Achtfache steigt. Das heißt, selbst bei gleichbleibendem Hebesatz würde hier eine sehr hohe Belastung auf die entsprechenden Haushalte zukommen. Bei Vermietern droht dann oftmals die Umlegung auf die Mieter – auch das kann keiner wollen. Deshalb geht es uns heute hier und jetzt um die Bestandskräftigkeit dieser Bescheide. Wenn der Schrecken der immens angestiegenen Grundsteuerzahlen irgendwann gegen 2024 erst kommt, dann ist es deutlich zu spät. Also ist der Steuerzahler jetzt aufgefordert, zu reagieren. Er muss schon gegen die Grundsteuerwertbescheide und die Grundsteuermessbescheide Einspruch einlegen. Hier hat er letztlich nur eine Frist von einem Monat. Für den Fall, dass er diese versäumt, hat er jahrelang eine zu hohe Steuerlast zu tragen. Wir zwingen den Bürger wieder in ein für ihn ungeübtes Verfahren. Das wird die Freude an Verwaltungsverfahren nicht erhöhen, ganz im Gegenteil, das führt zu weiterem Verdruss. Der Verdruss zeigt sich schon darin, dass wir zurzeit – jedenfalls nach Medienberichten – schon 50.000 Einsprüche haben, allein im Monat März sind weitere 20.000 dazugekommen, Tendenz steigend. Das Ende ist noch nicht absehbar. Wir haben mal getitelt: Es kommt ein Einspruchstsunami auf uns zu. Insofern sollten wir alles tun, um den Bürokratieund Finanzaufwand für alle Beteiligten abzusenken. Da denke ich auch an die Sachbearbeiter in den entsprechenden Finanzämtern. Auch die haben unsere Rückendeckung verdient, denn die haben weiß Gott auch noch andere Dinge zu tun, als eben nur Einspruchsbescheide abzuarbeiten. Ich weiß, dass viele Unternehmen auf Bescheide in vielerlei Hinsicht warten. All das ist nichts Neues. Insofern ist unsere Forderung – und das hat bis jetzt das Finanzministerium zurückgewiesen –, eine Vorläufigkeitserklärung hier mit einzuziehen. Das ist auch eine geübte Praxis. Wir hatten das mal bei der Entfernungspauschale, Kinderpauschale, das ist ja nichts Neues. Es nimmt einfach die Last von den Steuerbürgern und von den Finanzbeamten. Diese rechtliche Klärung, die jetzt auch noch mal durch das Gutachten von Prof. Kirchhof aufgerufen worden ist, soll abgewartet bzw. in dieser Zeit mit Einsprüchen gearbeitet werden, Reaktionen werden folgen, notfalls werden sogar die Verwaltungsgerichte angerufen, wenn Klageverfahren drohen. Wenn Einsprüche endgültig abgelehnt worden sind, dann müssen sie das Klageverfahren durchgehen. Wir sollten doch lieber im Sinne des Rechtsfriedens und der Vereinfachung darauf warten, was letztlich das Verfassungsgericht entscheiden wird. Die Verbände, Bund der Steuerzahler und Haus & Grund, haben angedeutet, sie werden in dieses Verfahren gehen. Wir sollten dieser Einsicht folgen und hier – wie gesagt – die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Das wäre ein großer Schritt. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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