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Birgit Pommer

26.04.2023 Sitzungen 7/107

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf etwas in der Vergangenheit zwar Zurückliegendes, doch aber auf eine Person zu lenken, die uns am 23. März dieses Jahres verlassen hat. Mit Trauer haben wir die Nachricht vom viel zu frühen Tod von Prof. Dr. Manfred Aschke aufgenommen. Manfred Aschke war ein aktiver Mitgestalter der Thüringer Verfassung und geschätzter Jurist. Er wird uns als engagierter Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Thüringen, als Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und als Mensch in Erinnerung bleiben. Manfred Aschke studierte Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie in Marburg und Genf. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Gießen, an der er auch promovierte und sich später habilitierte. 1993 kam er zu uns nach Thüringen. In den ihm anvertrauten Ämtern hat Manfred Aschke seine weitreichende Expertise stets zum Wohle Thüringens eingebracht. Er war ein ausgleichender Richter, der höchste Wertschätzung von Kolleginnen und Kollegen, aber auch im Freundes- und Bekanntenkreis genoss. Der Thüringer Landtag wird Prof. Dr. Manfred Aschke nicht vergessen. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Ich habe mich in Ihrem Namen in das Kondolenzschreiben und in das Kondolenzbuch des Verfassungsgerichtshofs eingetragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, zur Fortsetzung der Sitzung: Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Wahl betraut. Für diese Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Kellner, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Urbach und Frau Ministerin Denstädt entschuldigt. Es ergehen folgende allgemeine Hinweise: Der Ältestenrat hat für Herrn Karl Keim, Chefreporter bei der Tageszeitung „Bild“, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Weiterhin hat der Ältestenrat zugestimmt, dass dem Mitteldeutschen Rundfunk auch in diesen Plenarsitzungen gestattet wird, für seine Berichterstattung über die Sitzung des Landtags von der Tribüne aus zu moderieren. Der Ältestenrat wird das Pilotprojekt in seiner nächsten planmäßigen Sitzung erneut evaluieren. Für heute ist die Konstituierung eines weiteren Freundeskreises geplant. Die konstituierende Sitzung des parlamentarischen Freundeskreises „Uruguay“ wird unmittelbar nach dem Ende der heutigen Plenarsitzung durchgeführt. Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung der Bauhaus-Universität Weimar und der Klassik Stiftung Weimar statt, der wie üblich gegen 20.00 Uhr beginnen soll. Je nachdem, wann wir die Sitzung heute beenden, sind die Kolleginnen und Kollegen ab 19.00 Uhr für Sie in der Kantine erreichbar. Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe der FDP haben abweichend davon in jeder Plenarsitzungswoche die Möglichkeit, bis Dienstag um 14.00 Uhr jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in der geschäftsordnungsrechtlichen Regelredezeit verhandelt werden soll. In diesem Sinne hat die Fraktion Die Linke bereits in der Sitzung des Ältestenrats am 7. März 2023 den Tagesordnungspunkt 13 benannt. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/7817, zu 2 a die 7/7837, zu 2 b die 7/7838, zu 25 die 7/7823, zu 26 die 7/7824, zu 27 die 7/7828, zu 28 die 7/7829 und zu 31 die 7/7818. Die Tagesordnungspunkte 32, 33 a und 33 b sowie 34 a und 34 b werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 14 die 7/7830, zu 15 die 7/7807, zu 17 die 7/7808, zu 19 die 7/7810, zu 20 die 7/7811 und zu 21 die 7/7794. Zu Tagesordnungspunkt 16 liegt kein Wahlvorschlag vor, sodass ich davon ausgehe, dass dieser Punkt als von der Tagesordnung abgesetzt gelten soll. Gestatten Sie mir folgende Hinweise zu einzelnen Tagesordnungspunkten betreffend die Wahlen: Die Vorberatung des Wahlvorschlags der Fraktion der AfD zu Tagesordnungspunkt 17 und des Wahlvorschlags der Fraktion Die Linke zu Tagesordnungspunkt 18 zur Ermöglichung zweiter Wahlwiederholungen hat im Lichte der Unterrichtung in der Drucksache 3/970 in der 93. Sitzung des Ältestenrats am 17. April 2023 stattgefunden. Zu Tagesordnungspunkt 18 liegen zwei Wahlvorschläge vor: einerseits der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/7809 und andererseits der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 7/7831. Die Frage der Zulässigkeit des Wahlvorschlags der Fraktion der AfD wurde soeben vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben in § 25 Abs. 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes im Ältestenrat erörtert. Die genannten Vorschriften treffen die Festlegung, dass bei der Zuordnung der fünf Mitglieder die parlamentarische Opposition im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen berücksichtigt sein muss. Nachdem der Landtag in seiner Sitzung am 17. März 2023 drei Vertreter der Opposition und damit das der Opposition zustehende Kontingent in die Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat, hat der Ältestenrat mehrheitlich festgestellt, dass keine Einwände gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Wahlvorschlags der Fraktion der AfD bestehen. Damit wird in der morgigen Wahl zu Tagesordnungspunkt 18 nur über den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 7/7831 abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Wegfalls des Tagesordnungspunkts 16 sollen gemäß der Festlegung im Ältestenrat die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 15 und 17 bis 21 morgen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Die Wahl zu Tagesordnungspunkt 14 soll am Freitag als erster Punkt aufgerufen werden. Zu einer Reihe von Tagesordnungspunkten wurden kurz vor der Sitzung Neufassungen von Anträgen eingereicht, die derzeit geprüft und dann ausgefertigt sowie veröffentlicht werden. Über die betroffenen Anträge werden Sie im Laufe dieser Sitzung oder spätestens zu Beginn der morgigen Plenarsitzung informiert. Unabhängig von der mündlichen Information werden die Neufassungen elektronisch im Abgeordneteninformationssystem bereitgestellt bzw. verteilt. Der zu Tagesordnungspunkt 58 eingereichte Antrag wurde auf Bitte der Fraktion der AfD nicht ausgefertigt. Daher ist dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. So weit die Hinweise. Gibt es von Ihrer Seite Hinweise bzw. wird der Tagesordnung widersprochen? Bitte, Herr Abgeordneter Bühl.

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