thueringer-landtag.de ↗

Lutz Liebscher

SPD 15.03.2023 Sitzungen 7/103

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Straßenbau in Thüringen: Erhalt vor Ausbau“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Erhalt vor Aus- und Neubau“ – so endet die Begründung der Aktuellen Stunde zum Thema „Straßenbau“. Zu Beginn meiner Rede möchte ich diese Zielstellung gern positiv hervorheben. Doch zäumen wir das Pferd nicht von hinten auf? Straßen dienen nicht als Selbstzweck der Bauwirtschaft, sondern erfüllen entscheidende Aufgaben innerhalb des Siedlungsnetzes. Um von A nach B zu kommen, bleiben bisher in der Regel drei Wege: über Land, Wasser oder durch die Luft. Dann wird es schon diffiziler. Auf dem Landweg haben sich zwei Verkehrsinfrastrukturen etabliert, die straßen- und die schienengebundene. Der Vorteil der Straße besteht, gerade in weniger dicht besiedelten Räumen, in der Flexibilität der Nutzung. Hier liegt auch der Ansatz der heutigen Diskussion. Das ländlich geprägte Thüringen ist und wird auch in Zukunft hauptsächlich über Straßen erschlossen bleiben. Straßen, über die der individuelle, der Schwerlast-, aber auch der öffentlich getragene Verkehr überhaupt erst stattfinden kann. Damit erhalten wir die Zugänglichkeit für Menschen, die in der einen Gemeinde wohnen und in der anderen arbeiten. Von den gut 850.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Freistaat pendeln rund 85 Prozent täglich. Auch der Anteil derer, die täglich die Fahrt zur Schule, Ausbildung, zum Studium oder den Weg zum Arzt auf sich nehmen, wird nicht weniger. Das Landesstraßennetz in Thüringen umfasst ganze 4.300 Kilometer. Davon ist ein Großteil in den vergangenen Jahrzehnten saniert worden. Insgesamt finden sich in Thüringen gut 9.500 Kilometer öffentliche Straßen. Jedoch nimmt der Bestand nicht zu. Im Gegenteil: Von 2001 bis 2021 ist die Gesamtstraßenlänge um 750 Kilometer zurückgegangen, allein von 2011 bis 2021 umfasste dieser Rückgang 350 Kilometer. Daher hat mich der Fokus dieser Aktuellen Stunde ein wenig irritiert. Auch die für dieses Jahr im gemeinsam beschlossenen Landeshaushalt bereitgestellten 53 Millionen Euro für Erhalt, Um- und Aus- sowie Neubau sind keine Überraschung. Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage von Kollegin Wahl hervorgeht, sind allein die Fördermittel für Gemeinde- und Kreisstraßen in den vergangenen 30 Jahren um 60 Prozent zurückgegangen, und da ist der Kaufkraftverlust noch nicht eingepreist. Auf der anderen Seite nimmt unser Bedarf nach unverbauter Fläche nicht in dem Maße ab, wie es das gemeinsame Ziel ist. Es stimmt, dass die Verluste an nutzbarer Fläche vor allem auf Kosten der landwirtschaftlichen Fläche gehen. Dies zu ändern, ist unter anderem als Zielstellung im Landesentwicklungsprogramm definiert. Dort heißt es: „Die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll weiterhin kontinuierlich reduziert werden mit dem Ziel, bis 2025 die Neuinanspruchnahme durch aktives Flächenrecycling (in der Summe) auszugleichen.“ Doch auch hier sollten wir differenzieren. Laut amtlicher Statistik ist nicht die Verkehrsfläche verantwortlich für den weiteren Flächenfraß. Dieser ging allein im Zeitraum von 2015 bis 2019 zurück. Hingegen legte der Flächenbedarf von Siedlungsflächen um ein Viertel zu. Wenn wir über das im Landesentwicklungsprogramm definierte Ziel des Flächenrecyclings sprechen, dann sollten wir Kommunen, Landkreisen und Landesbehörden ein funktionierendes Werkzeug an die Hand geben, was den notwendigen Bedarf an Neubau fach- und sachgerecht zeitnah kompensieren kann. Dass es diesen bisher nicht wirksam gibt, zeigt sich exemplarisch an dem sehr niedrigen Stand der jährlich revitalisierten Flächen. Hier erwarte ich vom für Kompensation zuständigen Umweltministerium mehr Engagement. Die seit Jahren notwendige Kompensationsverordnung ist nach wie vor noch nicht auf den Weg gebracht. Auch sollte das Hohe Haus beim Thema der Altlastensanierung mehr gewillt sein zu investieren. Wir als SPD-Fraktion haben dies in den Haushaltsverhandlungen der letzten Jahre mehrfach eingebracht. Übrigens: Der Anteil der bisher versiegelten Fläche an der Gesamtfläche Thüringens beträgt 4,9 Prozent. Das geht aus der gemeinsamen Großen Anfrage der regierungstragenden Fraktionen hervor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber auch positive Beispiele der Rekultivierung. Das Leutratal zum Beispiel hat nach der Verlagerung der A 4 in den Untergrund einen wichtigen Impuls durch den Rückbau erhalten. (Beifall DIE LINKE, SPD) Doch wie verhält es sich mit einem Neubau? Hier kommen wir zum Kern des Anliegens zurück, der Verhinderung des Neubaus der B 247, welche Nordwestthüringen mit Mittelthüringen verbindet und über zahlreiche Engstellen verfügt. Das zunehmende Verkehrsaufkommen belastet die durchquerten Gemeinden und die dort lebenden Menschen erheblich. Im Bundesverkehrswegeplan ist diese Strecke im vordringlichen Bedarf aufgrund eines für die Gesamtstrecke positiven Kosten-Nutzen-Verhältnisses eingeordnet. Jetzt kann nach jahrzehntelanger Planung die weitere Umsetzung erfolgen. Für uns ist dieses Vorhaben nach wie vor sinnhaft. Jedoch bin ich nach wie vor verärgert über die zu eng gefasste Planung der Brückenbauwerke. Damit ist der zweigleisige Ausbau der parallel laufenden Zugstrecke auch zukünftig aktiv behindert. Für uns als Fraktion ist jedes Verkehrsprojekt anhand des Bedarfs, der Zielstellung und der Möglichkeiten zu bewerten und letztendlich abzuwägen. Um unnötige Zeit auf der Straße zwischen Wohnund Arbeitsstelle zu reduzieren, braucht es zudem attraktive Arbeitsplätze nah am Wohnort der Menschen. Dafür setzen wir uns als SPD-Fraktion in unserer Arbeit ein. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

Alle Reden von Lutz Liebscher Protokoll ↗