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Birgit Pommer

15.03.2023 Sitzungen 7/103

Ich frage nachher noch nach weiteren Hinweisen. Ich würde das jetzt erst mal abarbeiten. Zunächst darf ich den Antrag der CDU-Fraktion aufrufen, das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 4 aufzurufen. Zugleich ist es hier so, dass der Gesetzentwurf nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde. Deshalb ist also hier auch mit Zweidrittelmehrheit abzustimmen. Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung der Dringlichkeit? Das ist nicht der Fall. Gegen die Dringlichkeit? Das ist auch nicht der Fall. Dann wäre also hier die Abstimmung. Wenn es keinen Widerspruch gibt, kann über die Aufnahme des Gesetzes in einfacher Mehrheit abgestimmt werden. Gibt es Widerspruch? Gut. Dann: Wer dem seine Zustimmung gibt, dieses Gesetz mit einfacher Mehrheit auf die Tagesordnung zu setzen und gemeinsam unter TOP 4 abzuhandeln, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen und der Gruppe und der fraktionslosen Abgeordneten. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit der nächste Antrag, das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes, ebenfalls Antrag der Fraktion der CDU. Hier gibt es gleich zwei Anträge: Zum einen, es gemeinsam unter Tagesordnungspunkt 31 sowie es am Freitag aufzurufen. Gibt es Widerspruch, wenn ich das gemeinsam abhandle? Das sehe ich nicht. Dann frage ich, wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? Das sehe ich auch nicht. Dagegen? Das sehe ich auch nicht. Der Gesetzentwurf wurde in der Frist elektronisch bereitgestellt und verteilt. Es kann mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden. Gibt es Widerspruch dazu? Auch nicht. Dann frage ich um Zustimmung und bitte um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Ich sehe niemanden. Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete. (Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, fraktionslos: Ich hatte dafür gestimmt!) Und Frau Bergner war unter den Jastimmen. Gut, dann können wir entsprechend verfahren. Es gibt den Antrag, Tagesordnungspunkt 5 in erster und zweiter Lesung durchzuführen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem ganzen Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann entsprechend angenommen. Dann war der nächste Antrag „Hochschulbauplanung Thüringen 2030“, Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dazu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft aufzurufen. Das hat die Drucksache 7/7509. Wird hier das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? Gegen die Dringlichkeit? Das ist nicht der Fall. Die Beschlussempfehlung wurde in der geschäftsordnungsrechtlich vorgesehenen Frist von zwei Tagen vor der Beratung elektronisch bereitgestellt und verteilt. So kann also über die Aufnahme in die Tagesordnung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, es sei denn, es gibt Widerspruch. Das sehe ich nicht. Damit stimmen wir ab. Wer der Aufnahme zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalition, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion und die Stimme von Frau Bergner. Wer ist dagegen? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete. Beantragt war nur die Aufnahme in die Tagesordnung – ohne Platzierung.

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