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Madeleine Henfling

22.12.2022 Sitzungen 7/98

d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes (Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO ) – –

Vielen Dank. Da jetzt keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Einzelplan vorliegen, schließe ich auch die Aussprache zu diesem Einzelplan. Wir kommen zur Schlussrunde . Mir liegen jetzt unterschiedliche Signale zu der Schlussrunde vor. Gibt es denn eine Fraktion oder Gruppe, die in der Schlussrunde noch sprechen möchte? Ich bitte einfach um ein Zeichen, falls das so ist. Das sehe ich nicht so. Das heißt, niemand möchte jetzt noch mal sprechen. Es ist die Frage, ob die Landesregierung noch mal sprechen möchte. Hervorragend. Damit machen wir keine Schlussrunde, weil keine Rednerinnen da sind. Damit wir hier für die Abstimmung gleich gut vorbereitet sind, würde ich jetzt gern in eine 20-minütige Lüftungspause gehen. Wir beginnen nach diesen 20 Minuten mit der Abstimmung zum Haushalt. Wir treffen uns also um 18.50 Uhr wieder hier und beginnen dann mit der Abstimmung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden dann in die Abstimmung zum Haushalt eintreten. Nur vorab der Hinweis, dass es noch einen neuerlichen Änderungsantrag in der Drucksache 7/6994 gibt. Er liegt auf Ihren Plätzen. Die Entschließungsanträge in den Drucksachen 7/6936 und 7/6938 wurden zurückgezogen. Ich würde jetzt erst mal das Prozedere erklären, und dann beginnen wir mit der Abstimmung. Sie haben jetzt als Abstimmungsgrundlagen folgende Punkte vorliegen: einmal das Thüringer Haushaltsgesetz 2023 in der Drucksache 7/6132 mit der Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2023 in der Drucksache 7/6621, das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 7/6082, den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 7/6403, den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung – in der Drucksache 7/6404, dann die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Thüringer Haushaltsgesetz 2023 in der Drucksache 7/6920, die Beschlussempfehlung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 7/6921, die Beschlussempfehlung zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 7/6922 und die Beschlussempfehlung zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung – in der Drucksache 7/6923. Dann liegen Ihnen folgende Änderungsanträge zum Landeshaushaltsplan 2023 vor: Änderungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP in den Drucksachen 7/6933, 7/6934, 7/6935 und 7/6941, Änderungsanträge der Fraktion der AfD in den Drucksachen 7/6946 bis 7/6952 und 7/6954 bis 7/6959, Änderungsanträge der Fraktion der CDU in den Drucksachen 7/6971 und 7/6972, ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6964 und zum Thüringer Haushaltsgesetz 2023 ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/6945. Es liegen Ihnen folgende Entschließungsanträge zum Thüringer Haushaltsgesetz 2023 vor: Entschließungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP in den Drucksachen 7/6888, 7/6900, 7/6901, 7/6924 und 7/6932, der Fraktion der CDU in den Drucksachen 7/6937, 7/6939 und 7/6973 sowie 7/6974 und der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Drucksachen 7/6965 und 7/6966 sowie 7/6968. Der Entschließungsantrag in der Drucksache 7/6967 wurde am heutigen Tage zurückgezogen. Zunächst jetzt noch einmal ein paar Hinweise zur Abstimmung. Es wird zuerst über das Thüringer Haushaltsgesetz 2023 einschließlich Landeshaushaltsplan und dann über das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wie folgt abgestimmt: zunächst die Änderungsanträge zur Beschlussempfehlung, dann über die Beschlussempfehlung im Ganzen – gegebenenfalls unter Berücksichtigung der angenommenen Änderungsanträge – und sodann über den Gesetzentwurf, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der angenommenen und gegebenenfalls geänderten Beschlussempfehlung, danach folgt die Schlussabstimmung. Gegenstand der Abstimmungen zum Landeshaushaltsplan 2023 sind auch die Deckungsvorschläge, die gegebenenfalls in den jeweiligen Antragsbegründungen/Änderungsanträgen genannt sind. Soweit der Antrag abgelehnt wird, haben sich auch die entsprechenden Deckungsvorschläge erledigt. Die Abstimmungsreihenfolge der Änderungsanträge ergibt sich grundsätzlich aus der haushaltssystematischen Stellung des ersten zur Änderung benannten Ansatzes bezogen auf die in der Überschrift des Antrags genannte Intention des Antrags. Soweit Änderungsanträge in den Ansätzen auf den Entwurf des Landeshaushaltsplans 2023 bzw. der Ergänzungsvorlage und nicht auf die Ansätze der Beschlussempfehlung Bezug nehmen, stimmen wir nur über die neuen Ausgaben- bzw. Einnahmenansätze ab. Über die Entschließungsanträge wird nach der bisherigen Praxis gemäß § 65 Abs. 2 und § 67 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach der Schlussabstimmung in der jeweils zweiten Beratung abgestimmt. Im Anschluss wird über den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 für den Freistaat Thüringen und über den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes abgestimmt. Abgestimmt wird jeweils nur über die Beschlussempfehlung. Ist das allen klar? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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