Olaf Kießling
d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes (Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO ) – –
gleich abgelehnt haben. Frau Taubert, Sie hatten auch schon bei der Abgabe der Grundsteuererklärung angekündigt, alle gesetzlichen Vorschriften bei Fristversäumnissen anwenden zu wollen, insbesondere auch bei den Säumniszuschlägen bei verspäteter Abgabe. Jedoch wurden die realistischen Einnahmen von Ihnen hier nicht angesetzt und nur mit 0 Euro beziffert. Wir hatten in dem Änderungsantrag der AfD vorgeschlagen, diese Einnahmen dann bitte in die Fortbildung des Personals in der Finanzverwaltung zu investieren, da wir hier leider noch Nachholbedarf deutlich erkennen konnten. Beim Einzelplan 17 haben wir mit unseren Anträgen die Einnahmen aufgrund der Herbst-Steuerschätzung entsprechend angepasst. Es war schon sehr bemerkenswert, wie sich die Kollegen gewunden haben, um hier eine Zustimmung zu den AfDAnträgen zu vermeiden unter Nennung der AfD, und das dann auch noch im Protokoll. Doch es ging in unseren eingereichten Anträgen auch um eine bessere Ausstattung der Kommunen und der Kreise sowie um Einsparungen überbudgetierter Ausgaben wie zum Beispiel Reisekosten oder sonstiger Geschäftsbedarf. Allein bei den Beraterkosten und sonstigen Gestattungen konnten 73 Millionen Euro von uns als Einsparpotenzial identifiziert werden. Wir hätten so in Summe aller unserer 142 Änderungsanträge die Entnahme aus der Rücklage um 31,6 Millionen Euro minimieren können, um so künftig für unvorhergesehene Ausgaben besser gewappnet zu sein. Auch wollten wir mit den Einsparungen 205 Millionen Euro mehr für die dringend notwendige Sanierung unserer Schulen investieren, denn hier wäre das Geld vernünftig für unsere Kinder und die Zukunft Thüringens investiert gewesen. Doch dies wurde von Ihnen alles abgelehnt. In unserem heutigen Antrag in Drucksache 7/6132 haben Sie noch einmal die Möglichkeit, wenigstens die 5 Millionen Euro zusätzlich für die dringend benötigten Investitionen bei unseren Gemeinden und Gemeindeverbänden im Bereich der Feuerwehrhäuser zu ermöglichen.
