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André Blechschmidt

Die Linke 22.12.2022 Sitzungen 7/98

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen kurz die Notwendigkeit und die damit verbundene Dringlichkeit des Antrags 7/6964 – Aberkennung des Gruppenstatus für den Zusammenschluss der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen – durch die Koalitionsfraktionen darlegen. Wir haben nicht erst mit dem Beschluss bzw. der Installation der Parlamentarischen Gruppe der FDP, sondern gleichermaßen mit Blick auf das Gleichheitsprinzip den Beschluss zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der Bürger für Thüringen damals zeitnah und unverzüglich im Landtag beraten und beschlossen. Dabei waren uns zwei wesentliche Argumente wichtig, die ich hier noch einmal in Erinnerung bringen möchte: 1. Aufgrund der Feststellung der politischen Homogenität der vier Abgeordneten der Gruppe Bürger für Thüringen war die verfassungsrechtliche Grundvoraussetzung zur Bildung einer Parlamentarischen Gruppe mit umfangreichen Initiativ- und Handlungsrechten entsprechend unserer Geschäftsordnung gegeben, einschließlich der Finanzierung. 2. Gleichzeitig wurden mit Blick auf die Funktionalität des Landtags sowie bei Wahrung des Wahlergebnisses und daraus folgender Stärkeverhältnisse und Zusammensetzungen der Ausschüsse und der weiteren Gremien entsprechend der am Anfang der Legislaturperiode gemachten Beschlüsse Veränderungen vorgenommen; hier möchte ich das Stichwort „Rangmaßzahlverfahren“ nennen. Dies fanden und finden wir demokratie- und parlamentstheoretisch auch weiterhin als richtig. Meine Damen und Herren, mit Schreiben einerseits der Abgeordneten Frau Dr. Bergner, die der Landtagspräsidentin die Parteiausschlussverfahren der Abgeordneten Gröning und Schütze aus der Partei Bürger für Thüringen angezeigt hat, sowie der Abgeordneten Gröning und Schütze andererseits, welche wiederum über ihren Austritt aus der Parlamentarischen Gruppe der Bürger für Thüringen informieren, ist die existenzielle und verfassungsrechtliche Grundlage und Basis der Parlamentarischen Gruppe Bürger für Thüringen im Thüringer Landtag obsolet. In der Begründung des Ihnen vorliegenden Antrags wurde dies wie folgt formuliert, ich zitiere: „Die Austrittserklärungen geben Anlass, den Gruppenstatus gemäß § 58 a Abs. 1 Satz 3, 2. Halbsatz [Thüringer Abgeordnetengesetz] abzuerkennen und festzustellen, dass die parlamentarische Rechte- und Pflichtenstellung, wie sie sich aus den Statusbeschlüssen ergibt, ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung zu dem Antrag keine Wirkung mehr entfaltet.“ Was nun den Gedanken und die Forderung nach spiegelbildlicher Darstellung der Wahlergebnisse in Ausschüssen und Gremien des Landtages anbetrifft, sollten wir, um keine verfassungsrechtlichen Problemstellungen zu erzeugen, umfassend und zügig – um nicht zu sagen, sofort – handeln. Dies, meine Damen und Herren, begründet die Dringlichkeit des Antrags und dessen Behandlung in der heutigen Sitzung. Ich beantrage die Aufnahme in die heutige Tagesordnung, und dies als Punkt 1. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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