Madeleine Henfling
Ich würde gern noch über den dritten Nachrücker sprechen: das Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst in der Drucksache 7/4753. Ähnliche Problemlage, da gibt es Änderungen, die für das nächste Ausbildungsjahr relevant sind und rechtzeitig verkündet werden müssen, damit sich auch alle darauf einrichten können. Das wird äußerst schwierig, wenn wir das erst im Dezember machen. Deswegen würde ich darum bitten, dass – anschließend an den Kollegen Blechschmidt – dieser Tagesordnungspunkt bei spontan entstehenden Zeitkontingenten dort hinten als dritter Nachrücker und hoffentlich nicht als erster Runterfaller – das hatten wir heute auch schon als Kategorie – tatsächlich dann noch aufgerufen wird.
