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André Blechschmidt

Die Linke 09.11.2022 Sitzungen 7/93

Danke, Frau Präsidentin. Im vollen Bewusstsein Ihres dargebotenen Unikats einer Tagesordnung hier im Thüringer Landtag habe ich trotzdem einen Wunsch, und zwar den jetzt noch in der alten Tagesordnung vorhandenen Tagesordnungspunkt 26 „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes“ in die Kategorie des zweiten Nachrückers zu setzen. Ich will es kurz begründen: Die Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm ist vom Mai 2014. Wir haben jetzt schon ein Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025. Hier müssen entsprechende Veränderungen vorgenommen werden und die orientieren sich an der Planaufstellung. Diese Planaufstellung ist wieder Bestandteil des Landesplanungsgesetzes. Dieses ganze Konstrukt ist durch den Ausschuss durch und mit Blick auf den 1. Januar 2023 wäre es hilfreich, hier die gesetzliche Grundlage geschaffen zu haben. Deshalb würden wir den Wunsch äußern, in die Kategorie zweiter Nachrücker zu wechseln. Ich bedanke mich für den Initiator dieser Kategorie.

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