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Olaf Müller

GRÜNE 14.10.2022 Sitzungen 7/92

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste – auf der Tribüne haben wir heute keine – am Livestream! Das heutige Sonderplenum steht unter dem Zeichen der derzeitigen Ausnahmesituation – einer Ausnahmesituation, ausgelöst durch den unsäglichen und menschenverachtenden Angriffskrieg Russlands unter Putin auf die Ukraine. Es ist ein Krieg, der zum Ziel haben soll, die bewährte Sicherheitsarchitektur im Sinne Putins umzuwerfen und uns neu zu diktieren. In der Folge dieses völkerrechtswidrigen Kriegs ist es unter anderem zum Ausfall von vertraglich vereinbarten Gaslieferungen durch Gazprom an die Bundesrepublik gekommen. Um bereits herumgeisternden Mythen hier und jetzt entgegenzutreten, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Gazprom erst unter fadenscheinigen Argumenten die Gaslieferung reduziert hat – Wartung einer Turbine –, um die Lieferungen dann schlussendlich vollends einzustellen. Sehr geehrte Damen und Herren, in den zurückliegenden Jahrzehnten wurde die deutsche Energiepolitik zunehmend auf russisches Erdgas ausgerichtet, vor allem auch in den zurückliegenden 16 Jahren einer CDU-geführten Bundesregierung – mit der Folge, dass mit dem russischen Lieferstopp eine Gasmangelsituation im Bereich des Wärmemarkts eintrat. Ich spreche hier ganz bewusst von einer Mangelsituation im Wärmemarkt und eben nicht im Strommarkt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur geringe Teile des Erdgases werden überhaupt für die Stromgewinnung eingesetzt. Gerade die Ersatzbeschaffung der ausgefallenen Mengen führt zu stark gestiegenen Einkaufspreisen auf dem internationalen Gasmarkt. Zugleich kam es durch die Strompreisgestaltung über das Prinzip der Merit-Order auf dem Strommarkt ebenfalls zu heftigen Verwerfungen – auch eine Einführung über die CDU im Übrigen. In der Folge wurden Privaten wie auch Unternehmen aller Art bisherige Lieferverträge gekündigt oder neue Abschläge für zukünftige Lieferungen angekündigt und nun auch unterbreitet. Diese daraus resultierenden Preiserhöhungen sind für viele Menschen in Thüringen nicht mehr zu bewältigen. Ebenso sind weite Bereiche der Thüringer Wirtschaft von diesen Preiserhöhungen oder Vertragskündigungen betroffen. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs wird daher auf Ebene des Bundes und der EU nach Wegen gesucht, um einerseits eine sichere Energieversorgung für die kommenden Monate sicherzustellen als auch die Versorgung mit bezahlbarer Energie zu gewährleisten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung beschlossen, ein erstes Hilfspaket mit einem Umfang von 200 Milliarden Euro für die kommenden Jahre zur Verfügung zu stellen. Diese Ankündigung ist deutlich vor unseren Beschlüssen hier im Landtag erfolgt. Bis heute ist aber eine detaillierte Ausgestaltung der Hilfsprogramme noch nicht erfolgt. Zwar können wir davon ausgehen, dass es umfangreiche Hilfen für unsere mittelständische Industrie, aber auch für die Menschen im Land geben wird. Nicht klar ist aber, ob und in welchem Umfang auch betroffene Randgruppen in die Hilfsprogramme einbezogen werden, oder ob sie rechtzeitig zur Verfügung stehen können. Vor diesem Hintergrund haben wir als Rot-Rot-Grün bereits zum letzten Plenum einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Umwidmung der bestehenden Coronahilfen über das Corona-Sondervermögen vorsah. Zugleich – ja – reichte die Fraktion der CDU einen eigenen Antrag zum Thema ein. Nach verschiedenen Beratungsrunden liegt uns heute ein gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag der CDU vor. Die FDP war physisch tatsächlich für 45 Minuten dabei. Grundsätzlich wollen wir mit dem Änderungsantrag schnell in ausreichender Höhe und möglichst unkompliziert die dringend erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Insgesamt werden wir dem Sondervermögen noch in diesem Jahr 350 Millionen Euro zuführen. Zusammen mit den noch im Corona-Sondervermögen vorhandenen Mitteln stehen uns somit kurzfristig rund 400 Millionen Euro für Soforthilfen zur Verfügung. Neben den zu erwartenden Bundeshilfen werden wir Mittel für private Haushalte zur Verfügung stellen. Weitere Punkte stellen die Liquiditätshilfen für private und kommunale Unternehmen dar. Heizkostenzuschüsse an Schulträger und Kindergarteneinrichtungen sollen absichern, dass es zu keinen Schließungen über den Winter kommt. Weiterhin werden wir Härtefallhilfsmittel unter anderem für Vereine, freie Träger, Krankenhäuser, Einrichtungen aus den Bereichen „Sport“, „Kultur“, „Erwachsenenbildung“ und der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt sollen mit diesem Hilfsprogramm auch Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung unterstützt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden dem Gesetzentwurf im Zusammenhang mit dem vorliegenden Änderungsantrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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