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Volker Emde

CDU 14.10.2022 Sitzungen 7/92

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Ich sehe es schon als meine Pflicht, wenn wir das alles öffentlich diskutieren, den Menschen darzulegen, worum es geht. Die CDU-Fraktion hat also einen ganz anderen Gesetzentwurf vorgelegt mit der Grundüberzeugung, dass es wichtig ist, in dieser existenziellen Energiekrise den Wirtschaftsunternehmen in diesem Land zu helfen und die Möglichkeiten aus Mitteln des Landes zu schaffen und dort auch in die Vorderhand zu gehen, weil sich in Berlin die Entscheidungen verzögern. Insofern hat die CDU den Gedanken aufgegriffen, mit dem vorhandenen Sondervermögen hier zu helfen, dieses Sondervermögen umzuwidmen. Der Haushalts- und Finanzausschuss ist dann auch kurzfristig zusammengetreten, hat eine Anhörung beschlossen, die haben wir durchgeführt, auch ein Online-Diskussionsforum wurde durchgeführt, an dem sich aber niemand beteiligt hat. Letzten Endes ist es so gewesen, dass in den Beratungen des Haushaltsausschusses die Fraktionen der Koalition ihren Gesetzentwurf zurückgezogen haben und allein der Gesetzentwurf der CDU die Basis der Beratung bildete; das bildet sich ja jetzt auch in der Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Das beginnt schon mit der Überschrift, an der Sie jetzt erkennen können, dass sich der Ausschuss mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, die Bewältigung der Energiekrise prioritär zu behandeln und dies sowohl in der Überschrift als auch in den dann folgenden Paragrafen abzubilden. Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses schlägt Ihnen vor, dass § 2 für die Mittelverwendung deutlich verändert wird, indem hier zunächst einmal Mittel zur Bewältigung der Energiekrise bereitgestellt werden. Hier spielen in erster Linie Maßnahmen und Liquiditätshilfen für private Unternehmen eine Rolle, dann Maßnahmen und Liquiditätshilfen für kommunale Unternehmen privaten Rechts, es geht dann um Härtefallhilfen für private Haushalte, es geht aber auch um Härtefallhilfen und Zuschüsse für Vereine, freie Träger etc., es geht um Heizkostenzuschüsse für Schulträger. Ich würde meinen, dass sich dahinter der Wille verbirgt, die kritische Infrastruktur in diesem Land am Laufen zu halten. Es geht auch um Zuschüsse zur Transformation von Energieträgern, Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung. Natürlich ist es dann weiterhin auch möglich, in der noch andauernden Coronapandemie Hilfe zu leisten, aber mit dieser Gesetzesänderung ist es der Wille, den Fokus deutlich auf die Bewältigung der Energiekrise zu richten. Ein deutlicher Unterschied im Laufe der Beratung, zu dem, was ursprünglich eingebracht war, ist die Frage, mit welchen Mitteln dieser Fonds jetzt ausgestattet wird. Hier ist eben auf Initiative der CDUFraktion der Vorschlag gemacht worden, ihn deutlich aufzustocken.

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