Olaf Müller
f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Gerechte Abgabepolitik durchsetzen – Übergewinne konsequent besteuern und Effekte für Thüringen nutzen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und Besucherinnen im Landtag, die von der SPD beantragte Aktuelle Stunde „Gerechte Abgabepolitik durchsetzen – Übergewinne konsequent besteuern und Effekte für Thüringen nutzen" greift einen der Aspekte der derzeit schwierigsten Energiekrisen unseres Landes auf. Zugleich stellt sie die elementare Frage nach Gerechtigkeit, Solidarität und Ausgewogenheit. Beide Bereiche unseres Staatswesens fußen neben dem Solidarprinzip auf dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft und übersetzt heißt es, dass die Stärkeren den Schwächeren der Gesellschaft helfen bzw. der Staat regulatorisch zum Wohle der Gesellschaft eingreift und ausgleicht. Unter anderem als Ergebnis des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine erleben wir derzeit stark steigende Energiepreise für die Endverbraucher am Strommarkt, Gasmarkt, aber auch bei Erzeugnissen des Rohölmarkts. Auffällig dabei ist, dass in allen drei Bereichen Gewinne entstehen, die weder an die Rohölpreise gebunden noch durch die Gestehungskosten der Stromerzeugung gedeckt oder begründet sind. Hier werden zusätzliche Gewinne generiert, die zufällig durch Marktverwerfungen, ausgehebelte Preisgestaltungsmechanismen wie Merit-Order oder schlicht durch Spekulation bzw. Ausnutzen einer Oligopolstellung im Kraftstoffbereich entstehen. Marktmechanismen wie Angebot und Nachfrage sind hier längst ausgehebelt und es bedarf dringend eines regulatorischen Eingriffs durch die Bundesregierung oder auch auf europäischer Ebene. Unter den extrem hohen Energiepreisen leidet nicht nur in weiten Teilen die Bevölkerung, sondern es leiden auch weite Teile von Industrie, Gewerbe und Handwerk, aber auch Kommunen, unser Bildungsund Gesundheitssystem. Um einen dringend erforderlichen Ausgleich zu schaffen, sind gewaltige finanzielle Anstrengungen nötig. Die aufzuwendenden Mittel lassen sich weder im laufenden Bundeshaushalt noch im Landeshaushalt Thüringens ohne weitere Einnahmen oder Zuweisungen darstellen. Sehr geehrte Damen und Herren, gegenüber dem Gedanken einer Übergewinnsteuer, dem Abschöpfen von Zufallsgewinnen oder Spekulationsgewinnen werden zahlreiche Bedenken geäußert. Allen Bedenkenträgern gemein ist, dass sie zwar die Erfordernisse einer schnellen Hilfe ebenfalls erkennen und auch einfordern, aber keine Wege aufzeigen können oder wollen, wie die Hilfen finanziert werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur kurzfristigen Bewältigung dieser Finanzhilfen muss es einen verfassungskonformen Mechanismus zum Abschöpfen eines Teils dieser Gewinne geben. Eine steuerrechtliche Regelung erscheint aus verschiedener Sicht heraus als verfassungsrechtlich bedenklich. Vielmehr müssen hier auf Bundesebene Regelungen für eine zeitlich befristete Abgabe erarbeitet werden, die ausschließlich der Bewältigung dieser Krise zugutekommen. Hierbei lassen sich durchaus Anleihen wie beispielsweise bei der EEG-Umlage nehmen, ein Mechanismus, der erprobt und europarechtlich bestätigt wurde. Selbst der Ökonom Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung plädiert für eine Übergewinnsteuer. So sagt der Präsident des DIW: „Diese könnte auf die zusätzlichen Umsätze im Vergleich zu 2021 erhoben werden und eine 50prozentige Steuer auf zusätzliche Gewinne beinhalten.“ So würden Mineralölkonzerne immer noch ordentliche Gewinne machen, aber auch der Staat und damit die Steuerzahler an diesen leistungslosen Gewinnen beteiligt werden. – Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
