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Birgit Pommer

21.09.2022 Sitzungen 7/89

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Thüringerinnen und Thüringer, lassen Sie mich zu Beginn des Plenums aus aktuellem Anlass einen kurzen Moment Ihrer Aufmerksamkeit hier erbitten. Die ehemalige Landtagspräsidentin, Dagmar Schipanski, ist am 7. September verstorben. Dagmar Schipanski hat als Landtagspräsidentin und Wissenschaftsministerin die Geschicke Thüringens mitgestaltet. Sie hat darüber hinaus Akzente in Wissenschaft und Forschung gesetzt. Sie hat sich in Kuratorien und Stiftungen, in der Forschung engagiert. Dagmar Schipanski war Kandidatin für die Wahl zur Bundespräsidentin 1999 und sie trug das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Sie war als erste Frau Rektorin der Technischen Universität Ilmenau und die erste Frau im Vorsitz des Wissenschaftsrats der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Lebensweg war ihr erst mit der Einheit Deutschlands möglich, für die sie sich im Leben und im Beruf ständig eingesetzt hat. Wir haben in unserer Mitte eine Demokratin, eine Kämpferin für die Gleichberechtigung und einen beeindruckenden Menschen verloren. Sie ist für immer gegangen, eine starke Frau, eine Frau, die hier besonders fehlen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, Dagmar Schipanski übernahm am 8. Juli 2004 das Amt der Landtagspräsidentin. Sie führte das Amt zum Wohl des Volkes sowie mit Würde und Fairness gegenüber dem Parlament. Demokratie meint alle und meint aktives Anpacken. Dafür stand Dagmar Schipanski. Die Gestaltung der Demokratie als Lebensziel – diesem Anspruch wurde sie gerecht und hat ihn persönlich immer verfolgt. Wir behalten Dagmar Schipanski in ehrender Erinnerung – nicht nur heute, sondern auch in Zukunft. Mit einem Trauerfestakt am 5. Oktober wollen wir Dagmar Schipanski noch einmal in unserer Mitte im Landtag gedenken. Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei ihrer Familie. Ich bitte Sie, sich für einen Moment der Stille und des Gedenkens von Ihren Plätzen zu erheben. Ich danke Ihnen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Baum und Herr Abgeordneter Denny Möller betraut. Für diese Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Baum zeitweise, Frau Abgeordnete Hoffmann, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Mitteldorf, Herr Minister Tiefensee und Herr Minister Holter entschuldigt. Einige Hinweise im Allgemeinen: Der Ältestenrat hat für Frau Carmen Fiedler, Reporterin beim Fernsehen des Mitteldeutschen Rundfunks, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Im Anschluss an die heutige Sitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung des Thüringer Handwerkstags e. V. statt. Die Eröffnung und die Podiumsdiskussion werden hier im Plenarsaal durchgeführt. Daran schließt sich ein Empfang vor den Sitzungssälen der Fraktionen im Erdgeschoss an. Vor dem Hintergrund, dass der erste Teil des parlamentarischen Abends hier im Parlamentssaal stattfindet, bitte ich Sie, heute Ihre persönlichen Gegenstände mitzunehmen, wenn Sie den Plenarsaal verlassen. Lassen Sie mich bitte noch auf das Thema „Energiekrise“ bzw. „Energiesparen“ zu sprechen kommen, dass aus nachvollziehbaren Gründen derzeit nicht nur in der öffentlichen Debatte einen großen Raum einnimmt, sondern natürlich auch in der parlamentarischen Debatte. Dies zeigt allein die Anzahl parlamentarischer Initiativen, die auf der vorläufigen Tagesordnung für die anstehenden Plenarsitzungen stehen. Eine erste konkrete Umsetzungsmaßnahme bundesrechtlicher Vorgaben zur Einsparung von Heizenergie durch den Landtag besteht darin, den Plenarsaal nur bis zu einer Raumtemperatur von 19 Grad Celsius beheizen zu dürfen. Weitere Maßnahmen werden sicher folgen müssen. Der Weg zu Verständigungen mit den Fraktionen und den Parlamentarischen Gruppen, soweit sie im Ermessen des Landtags liegen, wurde begonnen. Ich vertraue darauf, dass wir gemeinsam zu guten Lösungen gelangen, nachdem uns das bereits im Zusammenhang mit der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus auch gelungen ist. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung gilt fort, also die entfallende Redezeit grundsätzlich zu halbieren. Unter Ziffer I der vorläufigen Tagesordnung sind wieder diejenigen Punkte aufgeführt, die aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Verständigungen im Ältestenrat in diesen Plenarsitzungen, teilweise auch mit konkreter Platzierung, auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Wie bereits praktiziert werde ich am Anfang der jeweiligen Plenarsitzung diejenigen Platzierungen bekannt geben, die für die eröffnete Plenarsitzung von Bedeutung sind. Für die weiteren Platzierungen möchte ich an dieser Stelle gern auf die Hinweise zur Einladung zu diesen Plenarsitzungen verweisen, die wir Ihnen kleingedruckt zur Verfügung gestellt haben. Die Fraktionen und die Parlamentarischen Gruppen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 2 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls zweiter Beratung zu verhandeln. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung gleich die zweite Beratung des Gesetzentwurfs durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Ich frage gleich: Wird widersprochen? Das sehe ich nicht. Dann fahre ich fort mit den Hinweisen. Die Tagesordnungspunkte 30 und 34 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 31 hat die Drucksachennummer 7/6337. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 35 hat die Drucksachennummer 7/6351. Da der Haushalts- und Finanzausschuss und der Innen- und Kommunalausschuss erst heute beraten haben, kann die Beschlussempfehlung erst im Laufe des heutigen Tages bereitgestellt und verteilt werden, sodass unter Einhaltung der Frist gemäß § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt erst am Freitag zum Aufruf kommen kann. Ein Aufruf davor würde eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraussetzen. Diese kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Erhebt sich Widerspruch dagegen, den Tagesordnungspunkt 35, von dem gerade die Rede war, unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung erst am Freitag aufzurufen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir entsprechend verfahren. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 19 die 7/6349 und die 7/6350, zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/6343 und zu Tagesordnungspunkt 24 die 7/6344. Zu den Tagesordnungspunkten 20, 22, 25, 26 und 27 wurden keine Wahlvorschläge eingereicht, sodass ich davon ausgehe, dass diese fünf Tagesordnungspunkte in diesen Plenarsitzungen nicht zum Aufruf kommen sollen. Zu Tagesordnungspunkt 12 wird eine zweite Neufassung des Antrags verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 13 wird eine Neufassung des Alternativantrags verteilt. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Anträgen zu den Tagesordnungspunkten 11, 45 und 50 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. So weit die Hinweise vonseiten des Präsidiums. Wird der vorliegenden Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es weitere Anmerkungen? Frau Abgeordnete Dr. Bergner, bitte schön.

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