thueringer-landtag.de ↗

Birgit Pommer

05.09.2022 Sitzungen 7/88

b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Ja. Ich frage nur. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sei- tens der Abgeordneten ist es okay!) Okay, gut. Hätten wir anders agiert und beispielsweise in den Vorjahren die Rücklage vollständig verbraucht, wäre es, behaupte ich, unmöglich gewesen, Ihnen heute den Entwurf des Haushalts 2023 vorzulegen. Der Haushaltsentwurf ist ohne Kreditaufnahme ausgeglichen und wir gestalten Politik in schwieriger Zeit und haben gleichzeitig die Zukunft im Blick. Letzteres, meine Damen und Herren, ist mir ein besonderes Anliegen. Wir müssen nicht nur die aktuelle Situation und die Herausforderungen im Blick haben, sondern die finanzpolitische Zukunft unseres Landes. Ich möchte an dieser Stelle mit dem Philosophen Karl Raimund Popper Folgendes erklären – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –: „Unsere Einstellung der Zukunft gegenüber muss sein: Wir sind jetzt verantwortlich für das, was in der Zukunft geschieht.“ Denn wir bestimmen mit unserem Tun heute, welche Möglichkeiten wir in naher Zukunft haben werden. Deswegen, meine Damen und Herren, appelliere ich nachdrücklich an Sie in Bezug auf die anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2023: Blicken Sie hinaus in die kommenden Jahre, um diese Überlegungen in Ihre Entscheidungen mit einzubeziehen. Sie wissen – es ist ja öffentlich geworden –, der Haushaltsentwurf ist unter großen Mühen aufseiten der Landesregierung entstanden. Politik ist nun mal die Erreichung und Umsetzung von Kompromissen als Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Sichten. Es waren zum Teil auch sehr schmerzhafte Kompromisse auf allen Seiten. Deswegen mein ganz herzlicher Dank, trotz allem Streit, den wir hatten, an meine Kolleginnen und Kollegen und alle die, die auch hinter unseren Ministerinnen und Ministern stehen und da mitgearbeitet haben, für den letztendlichen Abschluss dieser Haushaltsverhandlungen und den heute vorliegenden Entwurf des Landeshaushalts 2023. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, der heute vorgelegte Entwurf birgt natürlich auch mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit eine Reihe von erheblichen Risiken. Einige Beispiele möchte ich Ihnen nennen. Wir haben im Landtag schon oft darüber gesprochen, was es denn mit dem Haushaltsvolumen auf sich hat. Grundsätzlich ist das Haushaltsvolumen kein tiefgründig aussagekräftiger Wert an sich. Es bildet lediglich die Summe der Einnahmen und die Summe der Ausgaben in einem Haushalt hier ab. Deswegen teile ich – das hatte ich hier schon öfter erwähnt – die von Teilen dieses Hauses getragene Sorge über wachsende Haushaltsvolumen per se nicht. Ein solide finanzierter Haushalt, bei dem die Ausgaben sämtlich durch laufende oder gewöhnliche Einnahmen gedeckt werden, kann durchaus jedes Jahr wachsen, wenn sich die laufenden Einnahmen entsprechend erhöhen. Gleichwohl ist mir bewusst, dass ein Volumenaufwuchs von 2022 zu 2023 um mehr als 880 Millionen Euro schon eine Hausnummer ist. Hätten wir Steuereinnahmen und andere laufende Einnahmen in entsprechender Höhe und müssten nicht auf die Rücklageentnahme zugreifen, dann könnte ich mit Fug und Recht sagen: Das ist kein Problem. Leider ist dem nicht so. Wir müssen wie in all den Jahren davor schon ganz erheblich Geld aus der Rücklage entnehmen, um den Haushalt 2023 ausgeglichen vorzulegen. 640,6 Millionen Euro sind es im Entwurf 2023. Das heißt, in dieser Höhe übersteigen die geplanten Ausgaben die erwarteten Einnahmen. Dabei sind die erwarteten guten Steuermehreinnahmen in Höhe von 457 Millionen Euro bereits aus der letzten Steuerschätzung im Mai eingepreist. Wir leben also, so kann man zumindest ein Stück weit sagen, vom Eingemachten. Wir zapfen das Sparbuch in der Hoffnung an, dass es sich wieder füllen wird. Das ist ein nicht risikofreies Vorgehen, selbst wenn ich weiß, dass das in den letzten Jahren gut funktioniert hat. Es ist aber nicht die Aufgabe der Haushaltsausgleichsrücklage, ungedeckte geplante Ausgabenwünsche zu finanzieren, sondern sie soll und muss für unvorhergesehene Bedarfe zur Verfügung stehen. Und, meine Damen und Herren, wir haben ja auch in den letzten zwei/ zweieinhalb Jahren sehr gut gemerkt, dass wir mit so einer Rücklage gut wirtschaften könnten. Wir haben aber auch gemerkt, dass in den vergangenen Jahren immer wieder finanzielle Mittel übergeblieben sind aus ganz unterschiedlichen Gründen. In den letzten zwei Jahren kann man sagen: Viele Investitionen sind wesentlich teurer geworden; die zu bezuschussenden Institutionen, seien es die Kommunen oder auch andere, konnten das Geld nicht in voller Gänze abrufen, weil sie selber mit der Baumaßnahme zum Beispiel nicht vorangekommen sind. Auch andere Hinweise haben wir darauf, dass es kein böser Wille war, sondern eben auch manchmal Unmöglichkeit. Nun könnte man ja sagen, es ist gut, wenn die Finanzministerin jedes Jahr Geld überhat – es ist immer gut –, aber das ist nicht mein Ansatz. Mein Ansatz ist ein anderer. Ich möchte sowohl bei der Erarbeitung des Haushaltsentwurfs innerhalb der Landesregierung als auch mit Blick auf die Beratungen hier im Hause, im Landtag erreichen, dass wir realistisch veranschlagen, dass wir uns zumindest weitestgehend am Ist der Vorjahre orientieren, dass wir die Ansätze aus den Vorjahren immer wieder kritisch auf ihre Notwendigkeit und Wirkung hinterfragen und gegebenenfalls anpassen und dass wir durch Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushalt schon in ziemlich großer Zahl enthalten sind, uns nicht die Luft zum Atmen in Zukunft nehmen. Eins bemerke ich auch – und da ist die Landesregierung, sind meine Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen wie Sie angesprochen –, ich merke zu oft, dass zugerufene Wünsche auch hier im Parlament als dringend notwendiger Bedarf interpretiert werden. Wir haben aber begrenzt laufende Einnahmen. Und nur innerhalb dieser Einnahmen sollten Ausgaben erfolgen. Das heißt, werden neue Schwerpunkte gesetzt, gehen diese zulasten anderer Ausgaben, wenn nicht die Steuereinnahmen anderes ermöglichen. Und das, meine Damen und Herren – und das sage ich auch in Richtung derer, die sagen, wir wären nicht nachhaltig oder wir wären bräsig und einfallslos –, ist nachhaltige Finanzpolitik. Es ist auch nachhaltig, wenn wir in vielen Bereichen diese Politik durchsetzen können. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach ersten positiven Ansätzen im letzten Jahr ist es uns mit dem Entwurf 2023 zumindest gelungen, das Ist 2021 mit in die Beratungen einzubeziehen. Nur so war es möglich, die Mehranmeldungen der Einzelpläne in Höhe von rund 770 Millionen Euro gegenüber den vorgegebenen Eckwerten deutlich zu reduzieren – allerdings nicht ausreichend aus meiner Perspektive als Haushälterin des Landes. Lassen Sie mich noch einmal auf das Haushaltsvolumen kommen. Ein Ergebnis der Beratungen zum Haushalt 2022 hier im Landtag war die Reduktion des Haushaltsvolumens zugunsten der Rücklagenentnahme. Dem kann ich als Finanzministerin aus dem Vorgesagten natürlich etwas abgewinnen. Was ich jedoch nicht für geeignet halte, ist das dafür eingesetzte Mittel der Globalen Minderausgabe. Die Landesregierung musste die festgesetzte Summe fixieren, anstatt des Landtags entscheiden, welche der geplanten Ausgaben nicht geleistet werden. Damit entzog sich der Landtag und entzieht sich mit einer solchen Globalen Minderausgabe seiner Verantwortung – ich hatte es schon zur Einbringung oder zum Abschluss 2022 gesagt – und er vergibt sein Recht auf Gestaltung des Haushaltsplans, denn er überlässt es entweder dem Zufall oder der Gestaltung der Landesregierung, wo die Minderausgabe ausgebracht werden soll. Deswegen ist es dann schon auch verwunderlich und bemerkenswert, dass einige Teile des Hauses hier im Nachgang meinen monieren zu dürfen, an welchen Haushaltsstellen die Landesregierung, aber jedenfalls nicht zur Erbringung der Minderausgabe, sparen darf. Ich will es mit Norbert Blüm sagen – auch hier bitte ich darum, das Zitat erbringen zu dürfen –: „Alle wollen den Gürtel enger schnallen, aber jeder fummelt am Gürtel des Nachbarn herum.“ Ich appelliere daher dringend an Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten des Thüringer Landtags, vom Instrument der Globalen Minderausgabe keinen Gebrauch mehr zu machen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der BfTh) Es ist Ihr gutes Recht und auch Ihre Pflicht, Ausgaben an die Stellen in den Haushaltsplan zu schreiben, an denen Sie es für erforderlich halten. Es ist aber ebenso Ihre, wenn auch weniger schöne Pflicht, Ausgaben dafür an anderer Stelle zu reduzieren. Ich möchte an der Stelle auf ein anderes Phänomen hinweisen, das uns nicht nur die Haushaltsaufstellung, sondern auch den Haushaltsvollzug extrem erschwert. Haushaltsaufstellung und Haushaltsvollzug können unter dem Aspekt der Steuerung und vor allem mit dem Blick auf die immer geforderte – und das betone ich ausdrücklich – notwendige politische Prioritätensetzung nur dann gelingen, wenn ein Mindestmaß an Flexibilität hinsichtlich des Grundes und der Höhe der zu leistenden Ausgaben besteht. Was ich damit meine: Die Landesregierung muss die Möglichkeit haben, grundsätzlich freiwillige Leistungen zu steuern, zu überprüfen und anzupassen. Nur so erwachsen Spielräume für Neuausrichtungen. Allerdings hat es sich in den letzten Jahren vermehrt durchgesetzt, diese unbedingt notwendigen Möglichkeiten dadurch zu beschränken, dass vormals freiwillige Ausgaben gesetzlich fixiert werden. Meine Damen und Herren, ein solches Vorgehen, das natürlich in bester Absicht gegenüber dem jeweiligen Leistungsempfänger stattfindet – und das kann ich als ehemalige Abgeordnete ja sogar nachvollziehen, was Sie da tun –, das führt aber unweigerlich zu einer Zementierung des Landeshaushalts. Und es macht es uns deutlich schwerer, wenn nicht gar unmöglich, auf sich verändernde Bedürfnisse und Rahmenbedingungen zu reagieren, weil immer mehr Ausgaben rechtlich in einer schwer zu ändernden Weise fixiert sind. Meine Damen und Herren, ich möchte etwas zur Haushaltsausgleichsrücklage sagen: Wir sind Ende 2014 mit einer Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von 330 Millionen Euro gestartet. Wir haben Ende 2019 mit 1,849 Milliarden Euro den Höhepunkt erreicht und werden – Stand heute und unter der Annahme der für das Jahr 2022 in Höhe von 512 Millionen Euro sowie im Entwurf 2023 in Höhe von 640 Millionen Euro geplante Rücklagenentnahme – Ende kommenden Jahres, also Ende 2023, einen Stand 402 Millionen Euro erreichen. Stellten wir unsere Haushalte weiter so wie bisher auf oder wirkt sich eines der gerade benannten Risiken weit deutlicher als bisher angenommen aus, so würde der in der Rücklage verbleibende Betrag von gut 900 Millionen Euro – wenn wir nämlich etwas anders rechnen – ausreichen, um für das Jahr 2024 das zu erwartende Defizit auszugleichen. Hier bin ich für meine Berechnung davon ausgegangen: Wenn wir im besten Falle 2022 die 512 Millionen Euro Rücklage nicht benötigen und die 402 Millionen Euro auch dazu hätten, dann hätten wir eine Summe von ca. 914 Millionen Euro. Und diese 914 Millionen Euro reichen gerade mal, um das Jahr 2024 nach den jetzigen Prognosen auch abzusichern. Wir hätten also keinen Cent mehr, vielleicht den noch, aber nicht das nötige Maß und Volumen in der Ausgleichsrücklage, um das Jahr 2025 zu finanzieren. Ich denke, da wird klar, worum es mir geht. Mir geht es gar nicht um Sparen und mir geht es gar nicht um Panikmache, mir geht es darum, dass wir den Haushalt, den wir in den vergangenen Jahren auch aufgrund von guten Steuereinnahmen sehr kontinuierlich steigern konnten, dass wir den weiter stabil halten können – nicht nur im Jahr 2023, sondern eben auch in den kommenden Jahren – und dass wir an dieser Stelle nicht auf das Prinzip Hoffnung setzen, sondern bereits jetzt schon Vorsorge treffen. Thomas Jefferson hat mal gesagt: „Verfüge nie über Geld, ehe du es hast.“ Aber, meine Damen und Herren, auch über Geld, das man mutmaßlich bereits sicher hat, darf man nicht ohne Abwägung verfügen. Ich sage das ausdrücklich mit Blick auf die im laufenden Jahr nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung erwarteten zusätzlichen Einnahmen. Ich plädiere sehr dafür, diese Mehreinnahmen dafür zu verwenden, unser Sicherheitspolster – soweit das möglich ist – wieder ein Stück herzustellen. Und mir ist natürlich bewusst – und objektiv ist das auch nicht zu bestreiten –, dass wir neben Corona und dem Krieg in der Ukraine auch weitere globale Herausforderungen haben, denen wir uns stellen müssen und stellen wollen. Da ist zuallererst der Klimawandel, da ist das Thema „Bildung“, das hier im Landtag ja genauso einen hohen Stellenwert hat wie das Thema „Sicherheit“. Aber da ist natürlich für das kleine Land Thüringen auch das Thema „demografischer Wandel“ mit zu erwähnen. Und keines dieser Beispiele ist trivial oder zu unterschätzen und alle fordern unsere Aufmerksamkeit und unser Engagement. Die Frage ist aber doch: Wann und wie? Nun habe ich zuletzt aus dem politischen Raum an ganz vielen Stellen – wir hatten ja das Sommerloch – das Thema „Sondervermögen“ wieder aufleben sehen, für sicher hehre Ziele, das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber es ist doch so, dass wir Sondervermögen, soweit wir es bisher konnten, auch abgelehnt haben. Wir haben das letzte Sondervermögen mit Corona erzeugt, wo wir sehr schnell auch in Vorhand gehen mussten, wo der Bund uns und den Bürgern bzw. der Wirtschaft geholfen hat. Aber ein Sondervermögen ohne Not und vor allen Dingen mit Ausblick auf sich über Jahre möglicherweise verändernde Haushalte in die Diskussion zu bringen, das – finde ich – sollten wir nicht tun, denn wir haben keinen Vorteil, wenn wir das jetzt mittelfristig sehen, das Sondervermögen bietet uns da nichts, wir können alle die Maßnahmen im Landeshaushalt – zumal wir jetzt ja darüber diskutieren – auch einbringen. Das Sondervermögen – und das ist mir noch wichtiger – entzieht dem Landeshaushalt natürlich auch Flexibilität und die dort eingesetzten Mittel gehen zulasten anderer Ausgabepositionen. Ich will auch nicht verhehlen, auch wenn wir Sondervermögen haben, die relativ schmal in der Bewirtschaftung sind, wir haben natürlich auch Sondervermögen, die schon viele Jahrzehnte bestehen, die durchaus auch einen höheren Verwaltungsbedarf und damit auch höhere Kosten verursachen, und deshalb meine Bitte: Verzichten Sie auf Sondervermögen! Es ist, glaube ich, besser, man redet ein paar Wochen länger über den Haushalt und hat dann aber die Dinge im Haushalt aufgenommen. Meine Damen und Herren, es ist so, wir nehmen alle durchaus nachvollziehbare Bedarfe für hohe und zusätzliche Aufgaben wahr, wir fassen sie zusammen. Aber die simple Rechnung ist, wenn wir das Geld dafür nicht haben und selbst bei bester Entwicklung der Einnahmen auch nicht bekommen können, dann brauchen wir die unbedingte Bereitschaft, im Rahmen der verfügbaren Mittel politischen Ausgleich zu finden und sich damit auf Schwerpunkte zu einigen. Wie gesagt, mir ist bewusst, dass das nicht ganz einfach ist, aber ich habe auch in den vergangenen Jahren den Willen gesehen, dass man es am Ende doch schaffen kann. Lassen Sie mich noch auf ein, zwei Details im Haushalt zu sprechen kommen. Ich möchte die Tilgung noch mal aufrufen, auch darüber wurde ja schon im Sommer gesprochen. Meine Damen und Herren, wir tilgen Schulden des Landes, weil wir dazu rechtlich verpflichtet sind und weil es auch aus unserer Sicht richtig und wichtig ist. Nach geplanten 171 Millionen Euro im laufenden Jahr sollen im Jahr 2023 236 Millionen Euro getilgt werden. Davon entfallen 78,5 Millionen Euro auf die Tilgung nach dem sogenannten Thüringer Nachhaltigkeitsmodell. Mit 157 Millionen Euro werden wir die 2020 pandemiebedingt aufgenommenen Schulden zurückführen. Eine solche Tilgungshöhe entspricht nicht nur der Forderung des Thüringer Landtags aus einer entsprechenden Entschließung im letzten Jahr, eine solche Tilgungshöhe führt über die kommenden Jahre bis 2029 gleichmäßig dazu, dass wir die Verpflichtung aus § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung erfüllen und die 2020 aufgenommenen Kredite in Höhe von 1,2 Milliarden Euro vollständig zurückgeführt haben werden. Wir werden damit Ende 2023 immer noch einen Schuldenstand in Höhe von 15,74 Milliarden Euro haben. Wer also vergisst, dass wir bereits Kredite laufen haben, und sich nur darüber unterhält, ob man mehr aufnehmen kann und sollte, der sieht nur mit einem Auge und nicht mit dem ganzen Auge. Wir sind nicht schlecht im Bund-Länder-Ranking mit dieser Verschuldung, wir sind aber auch nicht gut, wir bewegen uns in der Mitte und insofern ist es gerechtfertigt. Meine Damen und Herren, wir haben ja seit einem Jahrzehnt in der Europäischen Union mit der Europäischen Zentralbankentscheidung nunmehr wieder keine Negativzinsen mehr, sondern die Zinsen steigen an. Und auch das hatten wir ja bei der Tilgung, gerade nach dem Nachhaltigkeitsmodell, im Auge. Jetzt steigen die Zinsen wieder, die Zinssätze. Sie können versichert sein, wir hatten in den vergangenen Monaten und Jahren natürlich auch versucht, mit Umschuldung die Zinsbelastung des Freistaats Thüringen soweit wie möglich auch nach unten zu bringen. Das ist uns, glaube ich, auch gelungen, Sie sehen das an den Haushalten. Trotz alledem besteht zumindest das Risiko, dass wir auch in den Folgejahren mit steigenden Zinsausgaben zu rechnen haben, und deswegen wird an der Stelle noch einmal klarer, dass Tilgung eine vernünftige Angelegenheit ist. Meine Damen und Herren, ein weiterer Blick im Detail ist die Frage der Stellen, auch die sind ja in der Öffentlichkeit bereits besprochen worden. Wir haben den Stellenabbau gestoppt, vor allen Dingen bei großen Personalkörpern, und wir haben uns darauf fokussiert, die Kolleginnen und Kollegen, dass wir nur an ganz bestimmten Stellen Planstellen schaffen, zum einen, weil es unvermeidbar ist. Ich denke exemplarisch daran, dass Frau Werner in ihrem Haushalt natürlich Stellen benötigt, die vorher schon finanziert worden sind, nämlich bei den privaten Anbietern des Maßregelvollzugs; also das sind Stellen die insofern einfach übernommen werden können, weil die Ausgabe vorher schon bestanden hat. Und nur an ganz wenigen Stellen haben wir aufgrund von neuen Aufgaben Stellenaufwüchse zugelassen. Das ist auch gut und richtig so. Wir haben in den vergangenen Jahren ja auch als Landesregierung erlebt, dass auch der Landtag Stellenmehrungen eingebracht hat; also sitzen wir da im gleichen Boot, wenn man so will. Aber die Personalausgaben sind natürlich ein gewichtiger Faktor in unserem Landeshaushalt. Allein von 2022 auf 2023 wachsen die Personalausgaben nach unserer jetzigen Sicht um mehr als 100 Millionen Euro und sie erreichen mit 3,37 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Das sind 27 Prozent aller Ausgaben im Landeshaushalt, die für Personal eingesetzt werden. Und noch immer, das will ich auch deutlich sagen, profitieren wir davon, dass unsere Versorgungsausgaben im Vergleich zu den sogenannten alten Bundesländern vergleichsweise niedrig sind. Das ist nur eine Frage der Zeit. Wir haben dafür das sogenannte AAÜG, das wir selber stemmen müssen, aber gleichwohl wachsen auch die Versorgungsausgaben bei uns heute und in Zukunft wesentlich schneller. Die Entwicklung hat natürlich einen einfachen Grund, auch das will ich benennen: Wir haben pro Kopf der Bevölkerung seit Beginn an – und nicht erst in dieser Regierung – das höchste Bediensteten-Pro-Kopf-Verhältnis. Also das heißt, wir haben viele Beschäftigte gemessen an der Bevölkerung. Und sofern in den Beratungen – wie gesagt, ich denke an die vergangenen Jahre – auch hier wieder Wünsche nach zusätzlichen Stellen und Planstellen aufkommen und formuliert werden, bitte ich einfach an diese Worte zu denken. Ich denke, es gibt noch weitere Herausforderungen, die im Personalbereich auf uns zukommen und sich auch in der Finanzierung niederschlagen werden, die wir gar nicht verhindern können. Also an der Stelle ist Maßhalten auch im Landtag erbeten. Meine Damen und Herren, es liegen herausfordernde Wochen und Chef-Gespräche, Haushaltsverhandlungen hinter uns, da meine ich die Landesregierung, und ich sehe diesen interessanten, herausfordernden und auch langwierigen Haushaltsverhandlungen hier im Landtag entgegen. Wir werden uns einbringen, wo wir es können, und Sie natürlich beraten. Das gilt natürlich für den Landtag, für die Abgeordneten, Fraktionen, die darum bitten, auch. Lassen Sie mich meine Rede mit einem Zitat von Johannes Rau beenden „Die Zukunft ist offen. Sie ist kein unentrinnbares Schicksal und kein Verhängnis. Sie kommt nicht einfach über uns. Wir können sie gestalten – mit dem, was wir tun, und mit dem, was wir nicht tun.“ Diese Landesregierung, ich will es noch mal deutlich sagen, gestaltet mit dem Haushalt 2023 aktiv, innovativ und nachhaltig die Zukunft und die Gegenwart Thüringens. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der BfTh)

Alle Reden von Birgit Pommer Protokoll ↗