Thomas L. Kemmerich
Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Übertragung von Grundstücken im Zuge der Eingliederung der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH in das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Insofern ist für uns die Frage nicht geklärt und wir werden der Sache nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
