Thomas L. Kemmerich
Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Übertragung von Grundstücken im Zuge der Eingliederung der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH in das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Frau Präsidentin, Frau Ministerin, noch zwei Anmerkungen: Die Frage ist, die Verlustbringer sind ja nicht die fehlenden Kooperationen innerhalb der Ämter. Der Verlustbringer ist das Betreiben von Landwirtschaft in dieser Form. Und das ändert sich am nächsten Tag nicht. Die Frage, warum 500 Hektar fremdverpachtet worden sind, ist auch nicht beantwortet worden. Und wo sinnvollerweise 30 Millionen Euro Steuergelder in diesem Betrieb investiert werden sollen, ist mir auch nicht beantwortet worden.
