Thomas L. Kemmerich
Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Übertragung von Grundstücken im Zuge der Eingliederung der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH in das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Danke, Frau Ministerin. Die zweite Frage: Sie haben gesagt, das Unternehmen ist in einer Schieflage. Was verbessert sich an der unternehmerischen Situation durch die Übertragung auf den Freistaat?
