Madeleine Henfling
Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Übertragung von Grundstücken im Zuge der Eingliederung der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH in das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Und wenn Sie dann noch eine haben, fragen wir Frau Karawanskij.
