Thomas L. Kemmerich
Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Übertragung von Grundstücken im Zuge der Eingliederung der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH in das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Zunächst einmal: Sie führten gerade aus, dass es wichtig ist, dass auch Thüringer Böden Versuchsfelder fahren. Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass wir allein in Thüringen verschiedenste Situationen der Bodenflächen haben? Wir haben den Großraum Sömmerda mit anderen Böden, als wir sie in benachteiligten Gebieten vielleicht in den Höhenlagen der Rhön haben. Also auch da sind die Bauern auf verschiedenste Bodenlagen einzustellen. Teilen Sie meine Auffassung, wäre es nicht besser, Versuchsfelder über Thüringen verteilt in Kooperation mit verschiedenen Betrieben zu fahren? Die zweite Frage, die ich habe: Sie haben gerade ausgeführt,
