Madeleine Henfling
Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Übertragung von Grundstücken im Zuge der Eingliederung der Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut GmbH in das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Karawanskij zu Wort gemeldet.
