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Heike Werner

08.06.2022 Sitzungen 7/82

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Digitale Überwachung bekämpfen – Beschäftigte bei den Post-, Kurier- und Paketdiensten in Thüringen besser schützen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich zunächst bedanken bei den Abgeordneten der demokratischen Fraktionen, weil sie doch das weite Feld der Digitalisierung und sowohl die Vor- als auch die Nachteile beleuchtet haben. Ich hoffe, dass wir die vielen Dinge, die sowohl von Herrn König als auch von Herrn Montag und von den Koalitionsfraktionen angesprochen wurden, gemeinsam aufgreifen und auf Bundesebene aktiv werden oder Prozesse auf Bundesebene beschleunigen. Ich will mich aber vor allem bei meiner Fraktion bedanken, dass sie dieses Thema noch mal auf die Tagesordnung gesetzt hat, vor allem ganz konkret die Bedingungen der Menschen, die in den Paket-, Kurierdiensten usw. arbeiten. Und vielleicht lassen Sie uns ganz kurz einen Blick darauf werfen, in dem Antrag steht das auch drin: 80 Prozent der deutschen Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren bestellen über das Internet. Es ist einfach. Es ist schnell. Es ist meistens unkompliziert und es kommt das, was wir vermeintlich so dringend brauchen, schon am nächsten Tag bei uns an. Worüber wir aber nicht nachdenken – und das ist der wichtige Aspekt des Antrags heute –, ist, wie es denjenigen ergeht, die jeden Tag teilweise bis spät in den Abend unsere Pakete sortieren oder auch ausliefern. Die Paketzustellerinnen und Paketzusteller arbeiten immer öfter unter enormem Zeitdruck. Die Belastung ist hoch und die Bezahlung häufig sehr schlecht. Es gibt eine Studie des DGB, der insgesamt auf den Bereich der Paket- und Kurierdienste schaut und genau das formuliert, was auch Frau Güngör vorhin schon gesagt hat: Es gibt gerade in diesem Bereich der prekären Beschäftigung Hinweise auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, das Mindestlohngesetz, das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Situation verschärft sich überall dort, wo die Arbeitsaufgaben auf Sub- und Subsubunternehmen delegiert werden oder man sich damit eigentlich auch der Arbeitgeberpflichten entledigt. Wir sehen, dass sich gerade in diesen Subsubunternehmen die Standards weiter verschlechtern. Und wir wissen, dass sich insbesondere für ausländische Arbeitskräfte, Beschäftigte aufgrund von fehlenden Sprachkenntnissen, aber auch aufgrund der Not, in der die Menschen oft sind, die Situation noch mal massiv verschlechtert hat. Wir haben das Problem, dass wir zunehmend in einer Dienstleistungsgesellschaft leben, die gerade einfache Dienstleistungen abschiebt auf prekäre Beschäftigung, insbesondere auf Migrantinnen und Migranten. Ich finde, das ist eine ganz furchtbare Entwicklung. Deswegen ist es so wichtig, dass wir hier an der Stelle arbeiten. Es wurde vorhin schon gesagt, gerade wenn es um Migrantinnen und Migranten geht, die hier arbeiten: Wir wollen alle, dass die Menschen als Arbeitskräfte hierherkommen, alle reden vom Fachkräftemangel. Und dann behandeln wir diese Arbeitskräfte doch in bestimmten Bereichen sehr schlecht. Deswegen haben wir hier als rot-rot-grüne Landesregierung mit Unterstützung im Haushalt eine Beratungsstelle gegründet, nämlich faire Mobilität. Und es geht genau darum, diese migrantischen Beschäftigten zu unterstützen, sie zu begleiten, ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen, aber auch die Erkenntnisse, die sich aus der Arbeit ergeben, aufzunehmen und in Politik umzusetzen. Und da gibt es sehr viele Erkenntnisse. Eine Erkenntnis ist, dass diese digitale Überwachung der Fahrerinnen und Fahrer nicht selten zu einem Missbrauch führt, der tatsächlich mit erheblicher psychischer und körperlicher Belastung einhergeht. Das heißt, es werden Leistungskennzahlen erhoben, es werden immer neue Zielvorgaben gebracht und erhöht. Die Nichteinhaltung dieser Unternehmensziele oder Kennzahlen wird dann nicht selten auch sanktioniert. In der Folge wird dann häufig durch die Beschäftigten, weil man Angst vor dem Lohnverlust hat, intensiver und länger gearbeitet und durch Pausen- und Ruhezeiten hindurchgearbeitet. Diese Überwachung, wie wir sie hier sehen, dient eben vor allem nicht der Überwachungspflicht des Arbeitgebers, die es eigentlich auch gibt, nämlich darauf zu achten, dass wir gute Arbeitsschutzbedingungen haben. Sondern diese digitalen Kontrollen sollen vor allem den Druck erhöhen, die Effizienz verbessern und führen zu diesem Druck, wie ich ihn eben beschrieben habe. Es kommt noch hinzu, dass es beispielsweise bei Fahrzeugen unter 2,8 Tonnen gar keine Pflicht gibt, entsprechende Nachweise zu führen. Das Einzige, was es in dem Bereich in bestimmten Teilen gibt, sind dann diese Tracking-Apps, die dazu führen, dass die Unternehmen zwar schauen können, ob Ruhezeiten eingehalten wurden, wann welches Päckchen wo angekommen ist, aber es wird nicht genutzt, um tatsächlich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Ich habe es schon gesagt: Für Autos unter 2,8 Tonnen gibt es gar keine Aufzeichnungspflichten. Das öffnet natürlich dem Missbrauch Tür und Tor. Wir haben aber elektronische Aufzeichnungspflichten ab 3,5 Tonnen. Deswegen will ich auch sagen, dass Digitalisierung kein Teufelszeug sein muss, wenn es im Sinne der Beschäftigten genutzt wird. Diese Aufzeichnungen über elektronische Aufzeichnungssysteme dienen genau dazu zu schauen, dass tatsächlich die Arbeitsschutzbedingungen eingehalten werden, dass die Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen haben und dass sowohl die Fahrzeiten als auch die Ruhe- und Lenkzeiten beispielsweise eingehalten werden. Das ist, denke ich, immer wichtig, wenn wir über Digitalisierung reden, dass geschaut werden muss, wie kann die Technik eingesetzt werden und dass sie vor allem verantwortungsvoll genutzt werden muss und dass man alles dafür tut, dass Missbrauch an der Stelle vermieden wird. Herr Montag, Sie haben gesagt, na ja, es ist doch alles da, man muss die Gesetze nur umsetzen. So einfach ist es eben nicht, weil wir gerade in dem Bereich immer noch das Problem haben, dass bestimmte rechtliche Vorgaben zu kurz kommen. Ich habe es schon gesagt: Diese digitalen Fahrtenbücher für Autos unter 3,5 Tonnen, das ist etwas, wo das Bundesrecht verändert werden müsste. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten, das ist Bundesrecht. Auskunftspflichten von Auftraggebern, das wären Dinge, die im Bundesrecht geklärt werden müssen, aber auch Fragen wie beispielsweise Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit oder auch das Verbot von Werkverträgen. Das sind alles Dinge, die dazu führen, weil es in dem Bereich nicht geklärt ist, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten wirklich sehr schwer sind und der Druck auf die Beschäftigten sehr groß ist. Ich will noch einen Aspekt ansprechen, weil mir der in Ihrem Antrag sehr wichtig gewesen ist. Es geht darum, dass diese Unternehmen, von denen wir reden, zum größten Teil globale Großkonzerne sind. Uns ist wichtig, dass das Geschäftsmodell der staatlichen Kontrolle bedarf, damit nicht Risiko und Kostendruck immer wieder komplett auf die Beschäftigten abgewälzt werden oder dass mit den konkurrierenden Sub- und Subsubunternehmen die Arbeitsbedingungen noch weiter in den Keller gehen. Dazu ist es aber notwendig, dass wir auch Fragen wie die Frage von Steuervermeidungsstrategien an diese Konzerne stellen, aber auch die ökologischen Folgen dieses Geschäftsmodells mit in den Blick nehmen, aber – und das war im Antrag noch mal wichtig – wir auch darauf schauen, dass die Kolleginnen und Kollegen sich tatsächlich organisieren und als Beschäftigte versuchen, den Druck auf die jeweiligen Konzerne auszuüben. Herr König, ich war sehr überrascht über Ihre Ausführungen heute und denke, dass wir an der Stelle in vielen Bereichen gleiche Ziele haben. Aber es ist wirklich auch ein Rucksack, den wir hier in Thüringen seit der Wende mit uns schleppen, weil eben lange Zeit formuliert wurde, dass es ein Vorteil für Unternehmen ist, dass Thüringen eine gewerkschaftsfreie Zone ist, und das hat dazu geführt, dass die Gewerkschaftsbindung hier sehr gering ist, vergleichbar noch geringer in Ost- als in Westdeutschland. Das ist das eine Problem. Und das zweite Problem ist, dass es natürlich gerade für die Kolleginnen und Kollegen, die zum Teil den ganzen Tag und die halbe Nacht alleine in ihren Autos unterwegs sind, ganz schwierig ist, sich tatsächlich zu organisieren. Aber die Möglichkeiten gibt es. Erfolgreich haben es auch schon die Kolleginnen und Kollegen bei Essenslieferdiensten in Deutschland, aber auch bei Amazon in Italien beispielsweise bewiesen, dass dies möglich ist. Deswegen hier also auch der Aufruf: gewerkschaftliche Organisation, die Gründung von Betriebsräten – sie wirken. Und wir können nur dazu aufrufen, auch diesen Beispielen zu folgen. Klar ist aber, wir als Landesregierung und Sie als Vertreterinnen und Vertreter auch der Bundesregierung haben hier noch eine Menge zu tun. Welche Dinge auf Bundesebene zu regeln sind, habe ich schon beschrieben. Was wir auf Landesebene tun, das ist, denke ich, auch klar. Deswegen am Schluss noch mal der Dank an die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten hier aus dem Landtag. Wir haben es in den letzten Jahren geschafft, durch die Beschlüsse im Haushalt tatsächlich auch in den Arbeitsschutzbehörden langsam, aber sicher mehr Kolleginnen und Kollegen zu beschäftigen und damit auch die Kontrollen zu erweitern. Das ist, denke ich, in dem Bereich besonders wichtig. Wenn man gut kontrollieren will, dann braucht es genügend Kolleginnen und Kollegen, die dies auch gut umsetzen können. Wir müssen da aber weiter dranbleiben, denn es gibt auch ein Bundesgesetz, das uns aufgibt bis 2025 5 Prozent Kontrollen zu erreichen, und das werden wir im Haushalt auf jeden Fall mit besprechen müssen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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