thueringer-landtag.de ↗

Olaf Müller

GRÜNE 08.06.2022 Sitzungen 7/82

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Grundsteuerreform in Thüringen: Mehr Bürgerfreundlichkeit durch Informationsangebote und Verlängerung der Erklärungsfristen statt XXL-Bürokratie“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, wurde die Grundsteuer in der CDU-geführten Koalition im Bund reformiert. Thüringen hat sich im Zuge des Optionsrechts für das sogenannte Bundesmodell entschieden und im Zuge der Umsetzung wurde die Erfassung über das Steuerportal der Länder, ELSTER, vorbereitet. In den zurückliegenden Wochen wurden alle Grundstückseigentümerinnen durch die Finanzverwaltung angeschrieben und auf die verpflichtende Abgabe dieser Steuererklärung hingewiesen. Die dazugehörigen Formulare, das haben wir schon gehört, stehen ab dem 01.07.2022 online zur Verfügung und es ist vorgesehen, den Finanzämtern die Angaben über das Portal zu übermitteln. Die CDU problematisiert die Gruppe älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger im Zusammenhang mit der Abgabe einer digitalen Steuerklärung, ebenso die momentane Überforderung der kleinen Gemeinden und Kommunen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Feststellungserklärung kann auf Antrag auch analog abgegeben werden. Es ist möglich, die Aufgabe auch an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu übergeben, und vielleicht greifen auch die etwas technikaffineren Enkel oder Enkelinnen ihren Großeltern unter die Arme, wenn es dort Bedarf gibt. Gerade aber auch die kommunale Familie hat ausreichend Zeit gehabt, um sich auf die Feststellungserklärung vorbereiten zu können. Die erforderlichen Angaben zu eigenen Liegenschaften sollten ohne großen Aufwand verfügbar gemacht werden können. Sollte aber die Überlastung der kommunalen Verwaltung eine fristgerechte Abgabe verhindern und dieses erkennbar sein, so ließen sich sicherlich Teile dieser Arbeit ebenfalls fremdvergeben. Also, werte Kollegen der CDU, betreiben Sie hier bitte keine Panikmache in der Öffentlichkeit. Ich möchte empfehlen, erst einmal den 01.07.2022 abzuwarten und zu sehen, wie die Erfassung anläuft. Eine grundsätzliche Fristverlängerung bereits jetzt im Vorfeld des Erfassungsbeginns halte ich für kontraproduktiv. Meine Vorrednerinnen und ‑ redner haben davon berichtet: Es ist eine bundesgesetzliche Vorgabe. Wir allen wissen, dies führt zu einem weiteren Hinausschieben der Abgabe der entsprechenden Feststellungserklärung. Keiner fängt freiwillig früher an als unbedingt nötig. Ich vertraue dabei im Endeffekt auf die Finanzverwaltung, für mögliche telefonische Beratungen oder Hilfestellungen im ausreichenden Maße schon Vorsorge getroffen zu haben. Sicherlich werden sich auch Lösungen für die Einzelfälle finden, in denen nicht über niedrigschwellige Angebote Abhilfe geschaffen werden konnte. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Olaf Müller Protokoll ↗