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Thomas L. Kemmerich

FDP 08.06.2022 Sitzungen 7/82

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Grundsteuerreform in Thüringen: Mehr Bürgerfreundlichkeit durch Informationsangebote und Verlängerung der Erklärungsfristen statt XXL-Bürokratie“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen Abgeordneten, meine sehr verehrten Zuhörer, Zuschauer an den diversen Geräten, ich beginne mit einem Zitat mit der Erlaubnis des Präsidenten: Ein Staat, der regelmäßig und selbstverständlich aus seiner Sicht Unmögliches von den Bürgern fordert, verliert auf Dauer den Respekt. – Das ist ein Zitat von Thomas Petersen, Meinungsforscher bei Allensbach. Wir sorgen uns alle um die Zustimmungsquoten zu Demokratie, zu den Staatsformen und zu dem, was wir machen. Wir reden gerade über die Grundsteuerreform und stellen fest, dass der Auftakt damit begonnen hat, 1,5 Millionen Briefe per Post zu versenden – und das im Jahre 2022. Wir haben viel über die Grundlage gesprochen, aber mir geht es um die Durchführung dieser notwendigen Erhebung der Daten der Grundstückseigentümer in diesem Land. Bundesweit wurden 31,6 Millionen Steuererklärungen elektronisch per ELSTER übermittelt. Die Zahl in Thüringen ist mir nicht bekannt, aber ich denke mal – wie viel? – 70 Prozent. Es ist sicherlich eine große Anzahl von Leuten und es sind vermutlich insbesondere viele Eigentümer von vermietbaren Grundstücken dabei, die ohnehin den Austausch mit dem Finanzamt per ELSTER suchen. Und dann frage ich mich: Warum können nicht wenigstens die dieses Formular per ELSTER bekommen, denn die haben ohnehin einen digitalen Austausch? (Beifall Gruppe der FDP) Zweiter Aspekt: Bei den Fragen, die aufgeworfen werden, ist nicht nur die Verunsicherung bei den Menschen groß, sondern erstmals ist zu beachten, dass hier Daten erfasst werden, die dem Finanzamt durchaus bekannt sein sollten. Die Größe des Grundstücks ist regelmäßig aus den Katasterauszügen zu beschaffen, die könnte man in das Formular eintragen. Bei der Frage, wo bekomme ich den Bodenrichtwert her, wird auf eine Internetseite verwiesen, die das Finanzministerium zur Verfügung stellt, wo man den herauslesen kann. Das ist vielleicht möglich, aber eine künstliche Intelligenz kann das auch und regelmäßig kann das auch ein kleiner Anbieter von Internetdiensten richten. Ich frage mich, warum das hier nicht geschehen ist. (Beifall Gruppe der FDP) Bei der Wohnfläche kann es schon schwierig werden, diese zu ermitteln, gerade wenn es ältere Bebauung ist, ältere Leute sind, dann kriechen die – das war ja auch eine Empfehlung – mit einem handybasierten System und versuchen, die Wohnfläche herauszukriegen. Bei Falschangaben drohen empfindliche Strafen. Baujahr des Gebäudes – auch das ist weniger schwer, wenn es relativ neu ist, aber wenn es in verschiedenen Etappen entstanden ist, auch nach dem Jahr 1949, dann ist das hier schwer einzutragen, denn wir wissen auch noch nicht, wie das Formular aussieht. Die Anzahl der Garagen und Tiefstellplätze ist relativ einfach. Die Abbruchverpflichtung, das wird schon schwieriger, falls das Gebäude kernsaniert wurde. Darüber kann man ja nun streiten, was kernsaniert ist, weil sich das über Jahre hinziehen kann. Das ist auch steuerlich problematisch: Wie grenzen wir das ab? Jetzt kommen wir aber eigentlich zum Punkt. Wenn ich auch mit anderen staatlichen Institutionen in Kontakt stehe – ich nehme zum Beispiel mal die Krankenkassen, die sind ja auch staatsnah und durchaus im Verdacht, nicht die modernste Organisation zu haben, aber eins bekommen die hin: Wenn ich heute bei der Krankenkasse einen Arbeitgeberwechsel angebe, dann kriege ich von denen internetbasiert oder einen Brief, wenn ich mit denen nicht elektronisch kommuniziere, wo die Daten einfach drinstehen, wo drinsteht: Lieber Thomas Kemmerich, sind die Daten noch richtig, Geburtstag usw. usf.? Da kann ich das mit einem einfachen Button-Klick bestätigen, bin fertig; wenn es per Post kommt, muss ich das eben auch per Post zurückschicken. Was ich moniere, ist, dass wir im Jahre 2022 diese Reform angehen, als ob es gar keine datenbasierten Lösungen geben würde. Wir sind auch mal sehr gespannt, wie das dann tatsächlich ab 01.07.2022 funktioniert. Denn die große Blackbox, also das, was tatsächlich dann abgefragt wird, wie chaotisch, wie schwierig es wird, das wissen wir nicht. Und ob am Ende die vier Monate ausreichen, die hier gegeben worden sind, werden wir dann beurteilen können, ob sie großzügig sind, wenn es denn tatsächlich passiert. Und ich mache mir jetzt nicht nur Sorgen um die Herrschaften, die vielleicht nicht so internetaffin sind, sondern auch um die Folgen dessen, die wir in der nächsten Zeit ganz genau betrachten werden. Erfolgt die Erhebung tatsächlich nachvollziehbar, transparent, mit den richtigen Daten, kann man die Angaben relativ mühelos zusammensammeln? Wie geht es weiter? Danach werden die ganzen Finanzämter die Daten ermitteln und ermessen. Dann werden die Kommunen, um eine Aufkommensneutralität zu ermitteln, dafür Sorge tragen müssen, dass sie ihre Hebesätze anpassen. Passiert das in dem richtigen Sinne? Werden die Kommunen nicht vor unlösbare Aufgaben gestellt, in denen teilweise ihre Finanzierungsgrundlagen verschoben werden? Ich glaube, da hat es sich nicht nur die Thüringer Landesregierung, sondern auch damals Schwarz-Rot in Berlin relativ leicht gemacht. Ich glaube, wir hätten hier eine deutlich bessere Reform verdient gehabt. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird uns, glaube ich, noch lange beschäftigen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Sie hiervon betroffen sind und viel Papier bekommen haben: Wir stehen an Ihrer Seite und werden das genau verfolgen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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