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Olaf Kießling

AfD 08.06.2022 Sitzungen 7/82

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Grundsteuerreform in Thüringen: Mehr Bürgerfreundlichkeit durch Informationsangebote und Verlängerung der Erklärungsfristen statt XXL-Bürokratie“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen, die CDU-Fraktion, die meiner Partei gern Populismus vorwirft, macht die Reform der Grundsteuer heute zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde. Sie fragt jetzt, ob Thüringen bei dieser Reform mit einem anderen als dem Bundesmodell verwaltungsschonender davongekommen wäre. Aktuell an dem Thema ist eigentlich nur, dass die CDU jetzt erst begreift, was meiner Fraktion schon lange klar ist, die Erfassung der Flurstücke des Katasters für die Zuordnung zu den wirtschaftlichen Einheiten einer Datenbank der Finanzämter läuft nämlich bereits seit 2015. Allein 2019 und 2020 waren 68 Beschäftigte für diese Vorbereitungsmaßnahmen eingestellt. Es war klar, dass diese jetzt startende Bewertung mindestens die jetzt vorhandenen 150 Mitarbeiter in der Finanzverwaltung braucht, dazu Unzählige in den erklärungspflichtigen Unternehmen, bei den Beratern und in den Kommunen. Als Corona auch über die Thüringer Behörden hereinbrach, war meiner Fraktion sofort klar, dass diese Reform auf den Prüfstand gehört. Anfang 2021 haben wir unter der Überschrift „Corona-Folgen für Thüringer Behörden“ zwei Kleine Anfragen formuliert, aus deren Antworten – Drucksachen 7/3342 und 7/3361 – ich jetzt kurz vortrage. Die Frage: „Wie, bis wann und mit welchen Mitteln [...] die Landesregierung das Ziel der Erfassung und Neubewertung [der über 1,5 Millionen wirtschaftlichen Einheiten] erreichen [will]“, beantwortet die Landesregierung wie folgt: „[D]ie Neubewertung der wirtschaftlichen Einheiten [soll] auch durch den Einsatz entsprechender automationstechnischer Unterstützung grundsätzlich bis 2024 abgeschlossen sein.“ Aus 2024 wurde nun – wie wir alle wissen – der 31.12.2023, denn 2024 sollen nach den Vorstellungen der Finanzministerin alle Daten den Kommunen zur Kalkulation der anzuwendenden Hebesätze und für den Erlass der Grundsteuerbescheide zur Verfügung stehen. Die Finanzämter selbst sollen mit der Bewertung nun bis 2023 fertig sein und sie dürfen aktuell wie die Berater und der Steuerpflichtige hoffen, am 1. Juli damit beginnen zu dürfen oder auch zu können, je nachdem, ob die Programme bis dahin funktionieren. Den 18 Monaten Bearbeitungszeit für die Finanzämter stehen aktuell vier Monate gegenüber, die den Bürgern und Beratern zur Verfügung stehen. Fristverlängerung für beratene Steuerpflichtige sind aktuell nicht vorgesehen. Von Juli bis Oktober 2022 soll nach dem Willen der Regierung alles fertig sein. Diese Vorstellung ist leider absolut realitätsfremd, aber eben leider wie alles, was von Rot-Rot-Grün in Thüringen kommt, im Bund, was sie vom Stapel lassen. Diese Grundsteuerreform wird die Bewertungsstellen der Finanzämter, deren Hotline, die Berater und die Steuerpflichtigen diesen Sommer maximal belasten. Die Personalknappheit bei allen Beteiligten muss ich sicher nicht darlegen. Außerdem muss davon ausgegangen werden, dass bei einer derzeit angedachten Lösung auch die Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter und die Finanzgerichte in Thüringen mit gerichtlichen Auseinandersetzungen überlastet werden dürften. Am Ende der Reform werden einige Eigentümer sehr viel mehr, andere wesentlich weniger zahlen müssen. Und weil die Bewertung meines Erachtens ziemlich grob verläuft, wird eine Einzelfallgerechtigkeit für die Thüringer Bürger nicht zu erreichen sein. Überlegungen, ob es nicht besser wäre, die Grundsteuer in diesem Zusammenhang vielleicht besser abzuschaffen, hat die Regierung nie angestellt, erkennbar auch nach meiner Kleinen Anfrage nicht, und zwar habe ich in der konkret gefragt: „Hat die Landesregierung bereits – aufgrund einer eigenen Kosten-Nutzen-Analyse und im Sinne einer konjunkturpolitischen Liquiditätsverschaffung für den Bürger – in Erwägung gezogen, die Reform der Grundsteuer zu stoppen und die Grundsteuer den unter Corona eingetretenen Umständen ‚zu opfern‘ und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Landesregierung gekommen?“ Die Antwort lautete: „[D]ie neue Grundsteuer [begründet] erst ab 2025 eine Zahlungsverpflichtung gegenüber den Kommunen, sodass auch aus diesem Umstand keine Überlegungen für eine ‚Liquiditätsverschaffung‘ zugunsten der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang und unter Betrachtung der Auswirkung der CoronaPandemie angezeigt sind.“ Auf die Bedenken zum Erfüllungsaufwand ist man vonseiten der Landesregierung in keinster Weise eingegangen. Die AfD hat seit Beginn ihres Bestehens im Wahlprogramm eine Abschaffung der Grundsteuer mit Gegenfinanzierung für die Kommunen vorgeschlagen. Im Moment bekommt der Thüringer Bürger leider aber die Politik von Rot-Rot-Grün. Wahrscheinlich muss auch hier der Thüringer Bürger mal durch diese Reform durch, um zu erkennen, dass es nicht die schlechtesten Ideen und Vorschläge sind, die die AfD im Wahlprogramm stehen hat. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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