Maik Kowalleck
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Grundsteuerreform in Thüringen: Mehr Bürgerfreundlichkeit durch Informationsangebote und Verlängerung der Erklärungsfristen statt XXL-Bürokratie“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Wochen haben rund 1,5 Millionen Eigentümer von Grundstücken in Thüringen ein Informationsschreiben ihres Finanzamts erhalten. Die Verunsicherung ist gerade bei älteren Bürgern und Menschen ohne die notwendigen technischen Voraussetzungen groß. Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Unter Verantwortung des damaligen Bundesfinanzministers wurde daraufhin die Grundsteuer reformiert. Es wurde den Bundesländern überlassen, sich dem sogenannten Bundesmodell anzuschließen oder ein eigenes Gesetz zu erarbeiten. Thüringen hat sich für das Bundesmodell entschieden und macht keinen Gebrauch von der Länderöffnungsklausel. Somit gibt es in Thüringen keinerlei Bürokratieerleichterungen wie beispielsweise in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg. Zahlreiche Verbände haben in den vergangenen Wochen die Umsetzung der Grundsteuerreform in Thüringen als zu bürokratisch kritisiert. Der Verband Haus und Grund in Thüringen stellt fest, dass es sich bei dem 15-seitigen Formular um einen riesigen bürokratischen Aufwand handelt. Auch der Gemeinde- und Städtebund kritisiert das Vorgehen. Er sieht insbesondere die Kommunen wegen der Coronapandemie und den Hilfen für die ukrainischen Flüchtlinge derzeit stark belastet. Wir wissen natürlich aus den eigenen Wahlkreisen, dass die Kommunen im Moment wirklich verschiedene Aufgaben zu bewältigen haben. Zudem sehen sich die Grundstückseigentümer, insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger, bei den digitalen Erfassungs- und Erklärungspflichten inhaltlich überfordert. Erschwerend kommt die kurze Fristsetzung zur Abgabe der Erklärung hinzu. Ob die Grundsteuerreform gerechter und aufkommensneutral sein wird, ist derzeit ungewiss. In jedem Fall ist sie jedoch komplizierter, und dies sowohl inhaltlich als auch formal. Dazu kam vor einigen Tagen die Ankündigung des Thüringer Finanzministeriums, die Bürgerservicestellen in Thüringens Finanzämtern am 7. Juli 2022 für immer zu schließen. Die dauerhafte Schließung der Bürgerservicestellen kommt damit zur Unzeit. Gerade jetzt, wo die Bürger durch die Grundsteuerneuberechnung und die steigende Zahl von steuerpflichtigen Rentnern mehr Beratungsbedarf denn je haben, ist die persönliche Hilfe vor Ort wichtig. Die Landesregierung verabschiedet sich von dem Grundsatz, dass Verwaltung nah am Bürger zu sein hat. Im Prozess zur Neuberechnung der Grundsteuer in Thüringen produziert die Landesregierung somit bislang nur Bürokratie und Frust. Besonders wichtig ist, dass diejenigen unterstützt werden, die nicht den komplizierten digitalen Weg über das sogenannte Elster-Portal gehen können oder wollen. Digitale Zertifikate und QR-Codes sind für viele Menschen nachvollziehbarerweise immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Gerade die nicht digitale Generation kann die Landesregierung nicht einfach in diesen Bürokratiedschungel schicken, ohne Hilfe an die Hand zu geben. Machen wir uns nichts vor: Nur weil die meisten Leute mittlerweile einen PC haben und auch leidlich damit umgehen können, heißt das noch lange nicht, dass sie mit diesem komplexen Verfahren zurechtkommen. Die Landesregierung darf die Menschen deshalb nicht alleine lassen. Vielmehr müssen die Beschwerden und Sorgen der vielen Hausund Grundbesitzer in Thüringen ernstgenommen werden. Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform schafft Thüringen eine XXL ‑ Bürokratie, auf die andere Länder bewusst verzichtet haben. Als CDU-Fraktion werden wir den Prozess der Grundsteuerreform intensiv begleiten. Wir haben deshalb auch in den vergangenen Tagen schon einen Antrag in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht, der weiter beraten und aufgerufen wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
