Olaf Kießling
d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer, beim Einzelplan 06 gab es wie im Jahr zuvor wieder einmal einen Aufwuchs bei den Planstellen, diesmal um acht Stellen im Ministerium, obwohl von den 3.850 Planstellen gerade einmal 3.324 Planstellen besetzt sind. In der Steuerverwaltung, wo die eigentliche Arbeit gemacht wird, blieben die Stellen löblicherweise konstant. Hier sind aber die unbesetzten Stellen zu kritisieren und wird eine Nachbesserung vonseiten des Ministeriums gefordert. Ich denke, Frau Taubert hat schon ein Anliegen, dort die Leute einzustellen. Mein Kollege Höcke hatte heute Morgen in seiner Rede schon darauf hingewiesen, dass es hier dadurch zu verzögerten Bearbeitungsdauern für die Anträge unserer Bürger kommt. Beim Einzelplan 17 ging es uns neben einer besseren Ausstattung für die Kommunen und Kreise in den eingereichten zehn Anträgen auch um Einsparung überbudgetierter Ausgaben. Hier sei beispielsweise der Posten der Bürgschaftsinanspruchnahme genannt – unser Vorsitzender Herr Höcke hat es ja in seiner Rede auch kurz angeschnitten. Auch die Übertragung von 82 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds“ ist zu kritisieren, da Sie hier bewusst gegen das Urteil 06/2021 des Hessischen Staatsgerichtshofs bei einem ähnlich gelagerten Corona-Hilfsfonds in Hessen verstoßen. Ein Sonderhaushalt, der einen um 82 Millionen Euro erhöhten Bedarf anmeldet, müsste diesen Bedarf im Wirtschaftsplan 2022 durch entsprechende Ausgaben darstellen, was mit Vorlage 7/3185 nicht erfolgt ist. Dem Corona-Sondervermögen fehlt von Anfang an die unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsklarheit erforderliche Transparenz in der Abgrenzung zum Kernhaushalt. Es ist davon auszugehen, dass die Abbildung der verbleibenden Coronakosten ohnehin im Kernhaushalt erfolgen wird und dass aus dem Sondervermögen heraus wieder Ausgaben getätigt werden, welche nichts mit Coronakosten zu tun haben, wie Zuschüsse für die Sanierung von Denkmälern, Geld für digitale Infrastruktur oder Naturschutzprojekte oder sogar die Unterbringungskosten Geflüchteter. Sie halten diese 82 Millionen Euro für notwendig und können aber nicht genau sagen, wofür, zumal Sie aus dem letzten Jahr 2021 bei Ihrer Planung noch 87,6 Millionen Euro übrig hatten. Dies spricht dafür, dass im Kernhaushalt wie auch beim Sondervermögen teilweise eine Überbudgetierung vorliegt. Zur Zulässigkeit des Sondervermögens verweise ich auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags – WD 15/21 –, welches am 10.01.2022 in der Drucksache 7/4690 veröffentlicht wurde. Daher sollten Sie unserem Änderungsantrag in Drucksache 7/4848 zustimmen. Abschließend möchte ich noch kurz explizit herausstellen, dass unsere 16 eingereichten Änderungsanträge für das Plenum die allgemeine Rücklage unseres Haushalts um 103,7 Millionen Euro schonen würde. Es liegt nun an Ihnen, diesen Anträgen zuzustimmen, um mehr Geld für Investitionen freizumachen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
