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Volker Emde

CDU 03.02.2022 Sitzungen 7/72

d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur keine Vorschusslorbeeren. Mir kommt die dankbare Aufgabe zu, heute aus den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Landeshaushalt 2022 zu berichten, dankbar deswegen, weil alle darauf warten, wie lange ich nun heute hier berichten werde. (Beifall CDU) Ich nehme mir eben die Zeit, die ich brauche, was hilft es. Ich berichte also über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen im HuFA, a) zu dem Gesetz über den Landeshaushalt inklusive der Ergänzungsvorlage in Drucksache 7/4587, die infolge der Novembersteuerschätzung dazugekommen war, b) zu dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, c) zum Mittelfristigen Finanzplan und d) zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes. Zwischenzeitlich mitberaten wurde auch der Entwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes in Drucksache 7/4172, mit dem die Laufzeit des Corona-Sondervermögens um ein Jahr verlängert wurde. Meine Damen und Herren, da der Haushaltsentwurf erst im Oktober 2021 durch die Landesregierung eingebracht wurde, war es unter anderem aufgrund erschwerter Coronabedingungen und der verfassungsrechtlich verpflichtenden dreimaligen Anhörung der kommunalen Ebene praktisch erst möglich, diesen Haushalt im neuen Jahr, aber eben auch schon in der ersten Sitzung des Parlaments im neuen Jahr zu verabschieden. Ich sage das auch mit Blick auf das Jahr 2023. Auch dort wird ein Landeshaushalt benötigt und es wäre gut, wenn er dann schon im Januar vorliegt. Dies sollte auch das Ziel sein, das heißt aber, am Ende muss die entsprechende Parlamentssitzung im Dezember stattfinden und das braucht Vorlauf. Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss nehmen nun mal aufgrund von Vorschriften und organisatorischen Dingen ein Vierteljahr ein. Das heißt letzten Endes, die Landesregierung sei gebeten oder aufgefordert bzw. wäre es der Wunsch, dass die Beratungen gleich nach der Sommerpause beginnen können. Die Landesregierung sollte entsprechend zeitig vorlegen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Zur Abfolge der Beratung dieses Haushalts: Die genannten Entwürfe zum Haushaltsgesetz und zum Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und zu weiteren Gesetzen wurden dem Landtag seitens der Regierung am 6. Oktober 2021 zugeleitet. Beide Entwürfe wurden vom Landtag in seiner 62. Sitzung am 22. Oktober 2021 in erster Lesung beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Unser Haushalts- und Finanzausschuss hatte die Termin-, Anhörungsund Verfahrensfragen bereits in Form von Vorratsbeschlüssen geregelt, sodass die Beratungen, insbesondere die verfassungsrechtlich verpflichtende Anhörung der kommunalen Ebene, ohne Zeitverzug beginnen konnten. Zum Haushaltsentwurf kam Mitte Dezember 2021 noch eine Ergänzungsvorlage der Landesregierung. Die Ergänzungsvorlage war dem Umstand geschuldet, dass der ursprünglich vorgelegte Entwurf des Landeshaushalts für das Jahr 2022 auf den Ergebnissen der fortgeschriebenen Steuerschätzung von Mai 2021 basierte. Aus der Novembersteuerschätzung hatten sich demgegenüber insoweit Veränderungen ergeben, als dass mit Mehreinnahmen in Höhe von 282 Millionen Euro zu rechnen war. 200 Millionen Euro hatte die Landesregierung auf Basis eigener Schätzungen bereits für die Haushaltsdeckung verplant, weitere 82 Millionen Euro wurden mit dieser Ergänzungsvorlage dafür vorgesehen, den Corona-Hilfsfonds aufzustocken. Der Mittelfristige Finanzplan und der Finanzbericht wurden dem Landtag am 29. November zugeleitet und direkt in die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses einbezogen. Die genannten Beratungsgegenstände wurden beginnend mit dem 12. November in insgesamt acht Sitzungen des Ausschusses behandelt. Zu den Gesetzentwürfen samt entsprechenden Fragen und Änderungsanträgen der Fraktionen und der Gruppe der FDP wurden die kommunalen Spitzenverbände mündlich und schriftlich im Rahmen von insgesamt drei Runden angehört. Die kommunalen Spitzenverbände waren vorsorglich bereits mit Schreiben vom 15. Oktober über die vorgesehenen Termine und die Anhörungsgegenstände informiert worden. Sie waren von Beginn an zu größtmöglicher Kooperation bereit, wofür ich Ihnen im Namen des Haushalts- und Finanzausschusses bereits an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte. (Beifall DIE LINKE) Vor Beginn der Beratungen hatte die Landesregierung angeboten, schriftliche Fragen der Ausschussmitglieder bereits im Vorfeld der Beratung der jeweiligen Einzelpläne zu beantworten, wovon umfassend Gebrauch gemacht wurde. Diese Verfahrensweise hat sich aus meiner Sicht als effektiv erwiesen und die Beratungen im Ausschuss inhaltlich und zeitlich sehr erleichtert. So sind wir auch diesmal ohne Nachtsitzungen ausgekommen. Für die zuvorkommende und umfassende Beantwortung aller Fragen und die ausführlichen Informationen möchte ich der Landesregierung und insbesondere sowie namentlich Frau Finanzministerin Heike Taubert herzlichen Dank sagen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos) Konnte durch das eben beschriebene Verfahren der schriftlichen Beantwortung von Fragen bereits im Vorfeld einer Sitzung die Dauer der unter Coronabedingungen abgelaufenen Sitzung wesentlich verkürzt werden, so wurde auch von der Kontaktminimierung großzügig Gebrauch gemacht. Bedienstete der Landesregierung waren per Videokonferenz zugeschalten. Das verlief am Anfang teilweise mit Frust, manchmal dann aber auch mit Lust. Im Laufe der Beratung haben sich doch alle an diese Möglichkeiten gewöhnt und es war insofern unterm Strich ein Gewinn. Die Protokolle unserer Ausschusssitzungen wurden im Nachgang der Sitzungen stets zeitnah als Vorabprotokolle erstellt. Das letzte Protokoll wurde Ihnen vorgestern zur Verfügung gestellt. Damit bestand für alle Abgeordneten jederzeit die Möglichkeit, sich über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss fortlaufend zu informieren. Wie eingangs bereits betont, konnten die Beratungen dank einer sachorientierten und konstruktiven Zusammenarbeit in der gebotenen Sorgfalt erfolgreich geführt und zügig abgeschlossen werden. Dafür gebührt mein Dank meinen Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss, die mir das Leiten der Sitzung – ich will nicht sagen leicht machen –, aber doch angenehm machen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss hier mal sagen, die Sitzung ließ sich ganz gut führen. Es gab natürlich die erste Beratung in der Grundsatzaussprache unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden, das war durchaus etwas emotionaler. Ich musste uns dann auch eine Auszeit vom Spiel gönnen. Als dann aber die Finanzer wieder unter sich in die Beratung eingetreten waren, (Heiterkeit DIE LINKE) konnte die Beratung in der gebotenen sachorientierten Kühle der Finanzer durchgeführt werden. (Beifall CDU) (Heiterkeit DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen nun die Eckdaten des Thüringer Haushaltsgesetzes für das Jahr 2022 nennen. Mit der vorliegenden Schlussfassung wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der Landesregierung vermindertes Haushaltsvolumen von rund 11,943 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2022 vorgeschlagen. Es sollen also 173 Millionen Euro weniger ausgegeben werden als von der Landesregierung geplant. Angesichts einer hohen Verschuldung des Landes, angesichts von Unwägbarkeiten bei den Steuereinnahmen, bei der wirtschaftlichen Entwicklung oder auch der Inflation sowie möglichen Mehrkosten wegen der Pandemie bringt das den Willen einer großen Mehrheit hier im Parlament zum Ausdruck, vorsichtig mit den Finanzen des Landes umzugehen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die Beratungen im Ausschuss in chronologischer Reihenfolge geben. Ich darf aber sagen, dass ich es mir erspare, zu allen Einzelplänen Ausführungen zu machen, da vertraue ich dann doch auf die Sprecher und habe die Rede etwas eingekürzt. Die Grundsatzaussprache fand in der 35. Sitzung am 12. November statt. Wie die verlief, habe ich schon ausgeführt. Die Finanzministerin legte hier die wesentlichen Eckdaten des von der Landesregierung eingebrachten Entwurfs dar. Demnach liegt das Gesamtvolumen des vorgelegten Haushalts 2022 unter dem Niveau der beiden vorausgegangenen Haushaltsjahre. Kreditaufnahmen zum Ausgleich des Landeshaushalts werden nicht vorgenommen. Zugleich soll in diesem Jahr damit begonnen werden, die Coronaschulden in Höhe von 1,204 Milliarden Euro aus den Jahren 2020 und 2021 zu tilgen. Nach den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen müssen diese Kredite innerhalb von acht Jahren zurückgeführt werden. Zu dieser Tilgung kommt noch die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell hinzu, und zwar in Höhe von 71 Millionen Euro. Die Finanzministerin betonte weiterhin, dass die besonderen Erfordernisse der Pandemie als Grund der Neuverschuldung ohnehin eine erhebliche Belastung des Haushalts darstellten. Vor diesem Hintergrund gedachte die Landesregierung, die Haushaltsausgleichsrücklage in Gänze einzusetzen. Sie betrug zu der Zeit circa 687 Millionen Euro. Im weiteren Verlauf der Grundsatzaussprache nahm neben den Vorsitzenden der Fraktionen und dem Sprecher der Parlamentarischen Gruppe der FDP insbesondere der Präsident des Thüringer Landesrechnungshofs zum Entwurf der Landesregierung Stellung. Herr Dr. Dette merkte dabei an, dass die Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushalts verstärkt werden müssten, wollte man die Handlungsfähigkeit des Landes in den kommenden Jahren nicht gefährden. Herr Dr. Dette mahnte eine Senkung des Ausgabevolumens durch eine schrittweise Fokussierung auf staatliche Kernaufgaben an. Diesen Rat haben die Ausschussmitglieder in der Beratung der Einzelpläne beherzigt. So wurden die Erforderlichkeit und die Höhe von einzelnen Ausgabetiteln vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Haushaltsgrundsätze in den Beratungen eingehend und kritisch hinterfragt und zahlreiche zusätzliche Zuarbeiten der Landesregierung angefordert bzw. erbeten. Insbesondere sei an dieser Stelle unter Bezugnahme auf Kapitel 17 16 Titel 359 01 darauf hingewiesen, dass im Ergebnis der Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses 175 Millionen Euro in der Rücklage belassen werden sollen. Meine Damen und Herren, wieder einmal war natürlich die finanzielle Ausstattung der Thüringer Kommunen ein zentrales Thema. Die Spitzenverbände, Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund, trugen bezüglich des Finanzausgleichs vor, dass die Kommunen strukturell unterfinanziert seien und fordern daher eine deutliche Anhebung der kommunalen Finanzausstattung. Insbesondere beim Personal der Kommunen und im Sozialbereich gebe es mehr Bedarfe, die durch Schlüsselzuweisungen ausgeglichen werden müssten. Dies wurde in einer die Diskussion eröffnenden mündlichen Anhörung, und zwar in Präsenz, sowie in weiteren schriftlichen Positionierungen zu dem Entwurf der Landesregierung und den von den Fraktionen unterbreiteten Änderungsvorschlägen intensiv erörtert und mündete in entsprechende Beschlussempfehlungen für mehr kommunales Geld. Meine Damen und Herren, die Beratungen mündeten in eine Vielzahl von Änderungsanträgen. So lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss in seiner abschließenden Sitzung am 27. Januar 2022 insgesamt knapp 400 Änderungsanträge vor, von denen die gemeinsamen Anträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU, aber auch die von diesen Fraktionen separat eingebrachten Anträge angenommen wurden. Gleiches gilt für zwei Anträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Die regierungstragenden Fraktionen brachten Änderungsanträge zum Regierungsentwurf des Haushalts 2022 ein, die insbesondere die Förderung von Bürgermedien, das Studierendenwerk, einen Anwärterzuschlag für Polizei und Justiz, den Katastrophenschutz, den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher zum Gegenstand hatten. Weitere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen betrafen zum Beispiel die politische Erwachsenenbildung, die Schulsozialarbeit, den Reparaturbonus, Integrationsförderung und die Mitte-DeutschlandSchienenverbindung. (Beifall DIE LINKE) Die Änderungsanträge der CDU-Fraktion betrafen zum einen Investitionen in den ländlichen Raum. Hier sollen zum Beispiel zusätzliche 5 Millionen Euro für den Straßenbau zur Verfügung gestellt werden. Weitere 2 Millionen Euro sind für die Digitalisierung der Berufsschulen vorgesehen. Ebenfalls 2 Millionen Euro sollten zusätzlich der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zukommen. Weitere Mittel sollen für die Digitalisierung der Thüringer Polizei, die Ausstattung der Feuerwehren und die Thüringer Ehrenamtsstiftung vorgesehen werden. Zusätzliche 2 Millionen Euro sollen für ein Sofortprogramm „Neustartlösung für Vereine nach Corona“ zur Verfügung gestellt werden. Weitere Anträge zielen etwa auf die Entlastung des Mittelstands ab. Die Fraktion der AfD legte ebenfalls eine Reihe von Änderungsanträgen vor, insbesondere mit dem Ziel von Einsparungen beim Einzelplan 05 des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Hört, hört!) Die kommunalrelevanten Anträge der AfD-Fraktion betrafen die finanzielle Ausstattung der Gemeinden, etwa bei der Übernahme von Kindergartengebühren, bei der Infrastruktur oder den Tag-undNacht-Dorfläden. Die Änderungsanträge der FDP zielten zuvörderst auf Kürzungen von Ausgaben ab, um diese nicht über die Ausgleichsrücklage finanzieren zu müssen, sondern den Landeshaushalt mittels Globaler Minderausgaben zu konsolidieren. Aufwüchse wurden für den Bereich der sachlichen und personellen Ausstattung der Polizei sowie die Meisterprämie und die Meistergründungsprämie vorgeschlagen. An der Stelle will ich mal einfügen: Ich habe heute Morgen im MDR gehört, dass die Landesregierung, dass die rot-rot-grüne Minderheit sozusagen auf die CDU angewiesen wäre, um den Haushalt zu verabschieden. Das ist so nicht richtig, sondern es geht darum, in diesem Parlament eine Mehrheit zu finden, und wo man die findet, ist eine andere Sache. Das will ich an der Stelle nur mal richtigstellen, weil es einfach sachlich so ist. (Beifall DIE LINKE, CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshausplans für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage in der Drucksache 7/4587 mit den in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4778 enthaltenen Änderungen anzunehmen. Der HuFA schlägt weiterhin vor, die Thüringer Finanzministerin zu ermächtigen, aufgrund des Ergebnisses der Beratungen des Landtags das Zahlenwerk und den Text des Landeshaushaltsplans 2022 zu berichtigen, Folgeänderungen vorzunehmen sowie Schreib-, Rechen- und sonstige Fehler zu bereinigen und Erläuterungen so zu ändern, wie sie sich aus den Beratungen zum Thüringer Haushaltsgesetz 2022 einschließlich des Landeshaushaltsplans 2022 ergeben haben. Ferner soll die Präsidentin des Landtags ermächtigt werden, bei der Ausfertigung und Verkündung des Thüringer Haushaltsgesetzes Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen und Folgeänderungen vorzunehmen, die sich nach Maßgabe der Ergebnisse der Beratungen des Landtags ergeben. Außerdem wird vorgeschlagen, dem HuFA die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Haushaltsplan 2022 zu übertragen. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 in der Drucksache 7/4171 mit den Änderungen laut der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4769 anzunehmen. Und schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 7/4454 sowie den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 7/4455 zur Kenntnis zu nehmen. Ganz zuletzt möchte ich meinen besonderen Dank den Mitarbeitern der Fraktionen für ihre Dienste bei den Ausschussberatungen und dem Erstellen der Änderungsanträge aussprechen, allen voran den zuständigen Referentinnen und Referenten Herrn Andreas Schuster, Frau Ulrike Jary, Frau Katja Schreiber, Stefan Schuhmacher, Jan Richter und Herrn Stefan Beyer. Mein Dank gilt schließlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, namentlich dem für unseren Ausschuss zuständigen Referenten Herrn Volker Bieler sowie Herrn Michael Apel und Herrn Ralf Schleicher für die fachliche, rechtliche und organisatorische Begleitung des Beratungsverfahrens und die Unterstützung bei der Berichterstattung und alles, was sie ganz dezent im Hintergrund für uns leisten. (Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos) Es gibt aber noch mehr stille Helfer, so sind es die Bediensteten der Landtagsverwaltung, die im Hintergrund im Parlamentssekretariat, in der Druckerei, der Poststelle, im EDV-Referat, im Inneren Dienst arbeiten, und besonders möchte ich an dieser Stelle die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Protokollierung, namentlich und stellvertretend Frau Marlene Ruft, ausdrücklich für die gewohnt sorgfältige wie rasche Erstellung der umfangreichen Sitzungsprotokolle dankend erwähnen. (Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Und nach dieser kurzen Berichterstattung wünsche ich uns allen eine gute Beratung und einen knackigen Verlauf. Danke. (Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)

Alle Reden von Volker Emde Protokoll ↗