Stefan Schard
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Punkt 2 nahezu am Ende des zweiten Tages zum Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes, Antrag der CDU. Durch Beschluss des Landtags in seiner 48. Sitzung am 3. Juni 2021 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 25. Juni 2021, in seiner 25. Sitzung am 16. Juli 2021 und in seiner 28. Sitzung am 15. Oktober 2021 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer OnlineDiskussion gemäß § 96 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung. In seiner 29. Sitzung am 12.11. dieses Jahres hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung gefasst: Und zwar wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Danke schön.
(Beifall CDU)
