Stefan Schard
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist irgendwie was schiefgelaufen mit der Aussprache. Eigentlich wollten wir das ohne Aussprache machen, aber das ist nicht schlimm. Man kann das auch eigentlich nur so zusammenfassen: Wat mutt, dat mutt. Wir haben hier eine zugrunde liegende Rechtsprechung – der Minister hat es ausgeführt. Dem ist eigentlich nichts hinzufügen und wir werden dem Entwurf zustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, SPD)
