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Ringo Mühlmann

AfD 16.12.2021 Sitzungen 7/68

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin, stellvertretend für Herrn Möller stelle ich die Anfrage. Status von Tanzschulen nach der Aktuellen Corona-Verordnung in Thüringen Nach § 12 der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 24. November 2021 gelten Tanz- und Ballettschulen als außerschulische Bildungsangebote, nach § 18 Abs. 2 und 3 derselben Verordnung werden sie zusammen mit Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen genannt und entsprechenden Regelungen unterworfen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ordnet die Landesregierung Tanz- und Ballettschulen dem Bereich außerschulischer Bildung zu und wenn nein, warum wurden Tanz- und Ballettschulen in der früheren Corona-Verordnung ebenso wie in § 12 der aktuellen Verordnung vom 24. November 2021 zusammen mit außerschulischen Bildungsangeboten aufgeführt? 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Ausbreitung des Coronavirus in Tanz- und Ballettschulen – bei Beachtung der Schutz- und Testpflichten im Übrigen – und worauf beruhen diese Erkenntnisse? 3. Sind den Kenntnissen der Landesregierung im Sinne der Frage 2 zufolge Tanz- und Ballettschulen, beispielsweise im Vergleich zu Schulen, als besondere Corona-Hotspots anzusehen und wenn ja, mit welcher Datengrundlage wird dies belegt?

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